Bowil Zytig Nr. 193 | März 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 193 ___________________________________________________________________________________ März 2021 Seite: 17 Anlässe in Bowil Mit dem Inkrafttreten der neuen kantonalen Geldspielgesetzgebung und der dazugehörenden Geldspiel- verordnung per 01.01.2021 ergeben sich Neuerung im Bewilligungs- und Meldeverfahren bei Kleinspie- len. Neu ist:  Lokale Sportwetten und kleinere Pokerturniere können im Kanton Bern mit einer Bewilligung durchge- führt werden.  Kleinlotterien können nur noch im Eigenverkauf bewilligt werden.  Lottos und Tombolas unterliegen einer Meldepflicht . Veranstalter von Kleinspielen müssen eine juristische Person sein, einen guten Ruf geniessen und eine transparente und einwandfreie Geschäfts- und Spieldurchführung gewährleisten. Meldungen für Lottos und Tombolas sind spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung mittels Online- formular an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zu richten. Weitergehende Informationen sowie das Onlineformular finden Sie unter dem nachstehenden Link. https://www.pom.be.ch/pom/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/Bewillligungen_Meldungen.html# Montag, 08.03.2021 PräsidentInnenkonferenz, Ortsverein ABGESAGT! Freitag, 26.03.2021 HV SVP Bowil, Restaurant Linde Freitag, 23.04.2021 HV Ortsverein Bowil Mittwoch, 28.04.2021 Papier- und Sperrgutsammlung Montag, 31.05.2021 Gemeindeversammlung Quelle: elektronischer Veranstaltungskalender Ortsverein Bowil siehe auch www.bowil.ch

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