Bowil Zytig Nr. 193 | März 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 193 Seite: 8 März 2021 Beiträge an Halbtax- und Jahresstreckenabonnemente Die Gemeinde Bowil unterstützt seit Jahren den Kauf von Halbtax- und Jahresstreckenabonnementen. Die Gemeinde Bowil vergütet den Bowiler Käuferinnen und Käufern von Halbtaxabonnementen 10 % der Abonnementskosten. Die Bowiler Käuferinnen und Käufer von General- und Jahresstreckenabonnemen- ten erhalten pro Abonnement Fr. 50.00. Der Verkehrsbeitrag kann gegen Vorweisung der Abonnementsrechnung und der Zahlungsbestäti- gung bei der Gemeindeverwaltung Bowil rückerstattet werden (nur Barauszahlung). Die Abonnementsrechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten:  Name und Adresse des Inhabers  Art des Abonnements  Gültigkeitsdauer (Abonnement muss noch gültig sein) Bitte beachten Sie, dass der Betrag nur gegen Vorweis der genannten Unterlagen ausbezahlt werden kann. Steuerveranlagung 2020 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2020 Die Steuererklärungsformulare 2020 wurden Ihnen zugestellt. Falls Formulare fehlen oder verloren ge- gangen sind, können Sie diese beim Steuerbüro Bowil (031 711 01 46) oder bei der zuständigen regiona- len Steuerverwaltung (031 633 60 01) nachbestellen. Einreichung Steuererklärungen ab 01.01.2021:  Papierform: Einreichung wie bisher beim Steuerbüro Bowil  Tax-Me Online mit BE-Login: elektronische Freigabe und Einreichung  Tax-Me Online mit BE-Login: falls keine direkte Freigabe erfolgt, ist die Freigabequittung auszudrucken und beim Steuerbüro Bowil einzureichen (kommt v.a. beim Ausfüllen durch Dritte und Vertreter zur Anwendung) TaxMe-Offline wurde per 31.12.2020 eingestellt. Ab 2021 ist das Ausfüllen der Steuererklärung nur noch in TaxMe-Online mit BE-Login möglich. Nutzen Sie die praktischen Vorteile wie Steuererklärung online freigeben und einreichen, Belege hochladen etc. Haben Sie noch kein BE-Login , dann werden Sie nach Eingabe von ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code au- tomatisch zur Sofortregistrierung geleitet. Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung. Für die Registrierung benötigen Sie zudem eine E-Mail-Adresse sowie einmalig Ihre AHV-Nummer. Nach erfolgreicher Registrierung auf BE-Login benötigen Sie künftig nur noch Ihre E-Mail-Adresse , das von Ihnen definierte Passwort sowie den Freischaltcode , den Sie entweder via SMS erhalten oder auf Ihrer Codekarte finden (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Füllen Sie die Steuererklärung für Ihre Eltern oder Bekannten aus oder als Treuhänder bzw. Organisation für Ihre Kunden? Ganz einfach die Steuererklärung in BE-Login einbinden, ausfüllen und unterschreiben lassen. Als Vertreter dürfen Sie die Steuererklärung Ihrer Mutter oder Ihres Kunden nicht elektronisch freigeben und einreichen. Das können nur die steuerpflichtigen Drittpersonen selber. Sie können wie bis

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