Bowil Zytig Nr. 194 | Mai 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 194 Seite: 12 Mai 2021 Verwendung der Bilddaten Das Urheberrecht der Bilddaten bleibt beim Fotografen. Die Gemeinde Bowil erhält das Recht, die Bilder für Werbezwecke öffentlich (auch im Internet) zu verwenden und zu veröffentlichen. Die Bildautoren sind dafür verantwortlich, dass abgebildete und erkennbare Personen das ausdrückliche Recht zur Veröffent- lichung der Aufnahme erteilt haben. Preis Die eingereichten Bilder werden von einer Jury bewertet. Die Sieger des Fotowettbewerbs werden mit einem Preis ausgezeichnet. Zu gewinnen sind insgesamt drei Wertgutscheine von einem Bowiler Betrieb nach Wahl in der Höhe von je CHF 100.00. Eingabetermin Abgabeschluss ist der 20. August 2021 . Die Bilddateien sind mit dem Teilnahmeformular einzureichen an: Gemeindeverwaltung Bowil, Alte Hauptstrasse 7, 3533 Bowil oder per Mail a n info@bowil.ch, Vermerk: Fotowettbewerb Bowil. Das Teilnahmeformular und weitere Informationen zum Fotowettbewerb sind unter www.bowil.ch aufge- schaltet oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Gemeindebeiträge 2021 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge vom 11.07.2017 erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein vollständiges und unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis inkl. Einzahlungsschein zuzustellen. Soll- ten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzu- reichen. Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2021 erfolgt automatisch. Einführung QR-Rechnungen Die Gemeinde Bowil wird in den nächsten Wochen vom orangen und roten Einzahlungsschein auf die QR- Rechnungen umstellen. Die Kehrichtrechnung erhalten Sie bereits in dieser Form. Bitte benutzen Sie für die Zahlung nur noch den neuen Einzahlungsschein. Bei allfälligen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Tagesschulangebot in Bowil Text: Sekretariat Schule Bowil Anfang März 2021 hat die Gemeinde Bowil durch das Schulsekretariat an die Eltern von Kindern im Schul- und Vorschulalter eine Umfrage zur Einführung eines Tagesschulangebots im Schuljahr 2022/23 gerichtet. Wie jedes Jahr werden dabei die Wünsche und Bedürfnisse der Familien detailliert erfragt. Von insgesamt 83 versendeten Fragebögen wurden zur Ablauffrist am 19. März insgesamt 39 Fragebögen retourniert. Davon haben 35 Familien „keinen Bedarf“ und lediglich 4 Familien für gesamt 9 Kinder „Bedarf“ angemeldet. Erst bei mindestens 10 (provisorischen) Anmeldungen für ein Modul, z. B. an einem bestimm- ten Tag, über Mittag, ist die Gemeinde verpflichtet ein Tagesschulangebot einzurichten. Diese Zahl wurde an keinem angebotenen Tag bzw. Modul erreicht. Aufgrund dieser Rückmeldungen wird auch ab dem Schuljahr 22/23 noch kein Tagesschulangebot realisiert. In einem der Umfrage beigelegten Brief der Schulkommission wurde Hilfe bei der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage für private Betreu- ungslösungen angeboten. Auf diesen Aufruf kam keine Rückmeldung seitens der Eltern. Das Angebot zur

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