Bowil Zytig Nr. 195 | August 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 195 ___________________________________________________________________________________ August 2021 Seite: 9 Zählerablesungen In der Zeit von ca. Mitte September bis Mitte Oktober 2021 werden Ruth und Hanspeter Lüthi die Was- ser- und Abwasserzähler in den Liegenschaften ablesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, unseren Funktionären ungehinderten Zugang zu den Anlagen zu gewähren. Besten Dank für das Verständnis! Invasive Neophyten Text: Amt für Landwirtschaft und Natur Bekämpfung von Problempflanzen – Invasive Neophyten Schmalblättriges Greiskraut oder Schmalblättriges Kreuzkraut Beschreibung: Das Greiskraut ist ein 20 bis 60 cm hoher, mehrjähriger Halbstrauch, der an der Basis verholzt. Es besitzt 6 - 7 cm lange, schmale Blätter. Typisch sind auch die dunklen Spitzen an den Hüll- blättern der Blütenköpfchen. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Südafrika und wurde mit grosser Wahr- scheinlichkeit mit verunreinigten Wollimporten eingeführt. Sie wächst hauptsächlich entlang von Strassen, häufig Autobahnen, und Eisenbahnlinien. Die Blütezeit dauert etwa von Mai bis Dezember, mit je einer Spitze am Anfang und gegen den Schluss der Blühperiode. Pro Pflanze werden sehr viele flugfähige Sa- men gebildet, die mit dem Fahrtwind der Fahrzeuge weiterverbreitet werden. Gefahren: Die ganze Pflanze ist giftig (Pyrrolizidinalkaloide) und kann Mensch und Vieh gefährden, wenn Teile von ihr aufgenommen werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Pflanze auch auf Getreidefeldern ausbreitet und somit als Verunreinigung ins Getreide gelangt. Da sich das Greis- kraut stark ausbreitet kann es zudem einheimische Pflanzen verdrängen. Bekämpfung: Das Schmalblättrige Greiskraut ist ziemlich herbizidresistent und mahdtolerant und somit nicht ganz einfach zu bekämpfen. Es muss vor der Blütezeit ausgerissen werden, damit es nicht versamen kann. Um die weitere Ausbreitung sicher zu verhindern, sollte das Material in einer Kehrichtverbrennungs- anlage entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze nicht ins Heu gelangen. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer . Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil!

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