Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 Seite: 10 November 2021  Für die Planung der notwendigen Sanierung des Turnhallentraktes beim Schulhaus Dorf ist ein Pla- nungskredit gesprochen worden. Ziel ist es, die Sanierungsarbeiten im kommenden Jahr ausführen zu können.  Die Schulräume in den Schulanlagen Dorf und Hübeli bedürfen seit längerer Zeit einer Innensanierung. Auf Antrag der Schulkommission hat der Gemeinderat den Planungsauftrag an die AG für Schule & Raum aus Mühlethurnen vergeben. Gleichzeitig wurde ein Planungskredit in der Höhe von Fr. 10'000.00 beschlossen. Der für die Sanierungsarbeiten nötige Verpflichtungskredit wird voraussichtlich im nächsten Jahr der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.  Die auf dem Gemeindegebiet von Signau gelegene Strassenüberführung (Bahn, Gewässer) im Bori muss in nächster Zeit durch die SBB saniert werden. Es handelt sich dabei um die Haupterschliessung der Gebiete Steinen, Stocki und Richtung Hübeli. Die Gemeinden Signau und Bowil als Hauptnutzer der Brücke (Erschliessung von Wohngebieten) beteiligen sich in geringfügiger Weise an den Kosten. Diesbezüglich wurde ein Vertrag zwischen den Parteien ausgearbeitet, welcher demnächst unterzeich- net werden kann.  Im Hinblick auf die aktuelle Lage und die geltende Zertifikatspflicht für Anlässe hat der Gemeinderat entschieden, auch in diesem Jahr auf das traditionelle Gewerbe-Apéro zu verzichten. Ebenfalls der alljährliche Behördenanlass für die Mitglieder der Bowiler Gremien, Funktionäre und das Personal fällt diesem Entscheid zum Opfer. Die Mitglieder der Organe und das Personal werden gegen Ende Jahr in geeigneter Weise kontaktiert und mit einem kleinen Präsent beschenkt.  Der Gemeinderat hat das Personalreglement per 01.01.2022 angepasst. Die Zuständigkeiten für die Genehmigung sowie die Bedingungen für die Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals sind neu ins Reglement aufgenommen worden. Das Personalreglement unterliegt dem fakultativen Refe- rendum gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil. Die Referendumsfrist bzw. die Aktenauflage dauert bis 29.11.2021.  Das Reglement über die Gemeindebeiträge 2018 bis 2021 ist zeitlich befristet und wird deshalb Ende Jahr ausser Kraft gesetzt. Der Gemeinderat hat entschieden, für die Jahre 2022 bis 2025 ein neues Gemeindebeitragsreglement in Kraft zu setzen. Das neue Reglement entspricht in weiten Teilen dem Bisherigen. Die Beitragshöhen bleiben mit Ausnahme der Unterstützung des Samaritervereins Oberes Kiesental gleich. Ebenfalls die Bestimmungen für die Nutzung der Infrastrukturen und der Publikations- bereich sind unverändert. Nicht mehr Bestandteil von Gemeindeunterstützungen sind die früheren Ver- kehrsbeiträge. Dieser Abschnitt wurde ersatzlos gestrichen, da u.a. eine Ungleichbehandlung zwischen öffentlichem und privatem Verkehr besteht. Zudem ist der administrative Aufwand für die Prüfung der Verkehrsbeiträge unverhältnismässig hoch. Das Beitragsreglement 2022 bis 2025 ist wiederum für vier Jahre befristet, im Jahr 2025 wird eine Neubeurteilung erfolgen. Das Reglement unterliegt dem fakul- tativen Referendum gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil. Die Referen- dumsfrist bzw. die Aktenauflage dauert bis 29.11.2021.  Das Amt für Geoinformation hat mit Verfügung vom 22.09.2021 festgestellt, dass im Rahmen der öf- fentlichen Auflage der Amtlichen Vermessung Los 8 in den Gebieten Wildeneywald, Winterseite, Müh- leseilenwald, Kurzenegg, Inseli und Buchenwald keine Einsprachen eingereicht worden sind. Die Ge- nehmigung des Vermessungswerkes wurde verfügt. Auch diesbezüglich wurden keine Beschwerden erhoben. Die erhobenen Vermessungsdaten treten somit in Kraft und werden in nächster Zeit im Grund- buch verarbeitet.  Das kantonale Amt für Kultur hat die Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern verfügt und gibt in der Zeit vom 08.11.2021 bis 07.12.2021 die Möglichkeit zur Einsicht- nahme. Die Akten liegen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf, gleichzeitig sind sie auf www.bo- wil.ch unter der Rubrik News aufgeschaltet. Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme (23.07.2021 bis 20.09.2021) eine Ergänzung des Inventars verlangt haben.

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