Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 ___________________________________________________________________________________ November 2021 Seite: 11 Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Habegger Hans-Jürg und Regine, Breitägerten 125; Einbau Wohnung im Ökonomieteil, Neubau Fahr- zeugunterstand, Wärmepumpe freistehend.  Vetter Stefan, Steinen 63; Sanierung Fassadenteile Obergeschoss, Versetzen Treppenaufgang Ober- geschoss zu Dachgeschoss (Bewilligungsbehörde: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland).  Einwohnergemeinde Bowil; Neubau Schmutzwasserleitung Bällengraben – Thunersberg (Bewilli- gungsbehörde: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland).  Galli Rico, Gropbach 123a; Ersatz Zentralheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit freiste- hendem Aggregat.  Siegenthaler Lorenz, Hohbühlweid 128; Einbau Heizraum unter Hocheinfahrt und Anschluss der Lie- genschaft an die öffentliche Kanalisation.  Burger Thomas, Rünkhofen 18; Ausbau der bestehenden Wohnung im Obergeschoss, Fassadenan- passung im Tennbereich.  Hodel Christian, Dorf 138f; Unterkellerung des bestehenden Anbaus der Liegenschaft Rünkhofen 9 unter Einbezug der Jauchegrube, Nutzung als Abstellraum.  Von Gunten Verena und Manfred, Schlosshüsi 47; Neubau Stützmauer mit Zaun.  Röthlisberger Zimmerei AG, Moosweg 1; Überdachung des bestehenden Sitzplatzes beim Einfamili- enhaus Moosweg 3.  Gerber Melanie und Jorns Daniel, Dorfstrasse 6; Neubau Gartenhaus und Parkplätze, Ersatz von Bö- schungselementen.  Gfeller Paul, Brüschhubel 152; Umbau Wohnraum im Dachgeschoss, Änderung der Befensterung und Einbau von Dachflächenfenster. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen In den regionalen Zeitungen (Berner Zeitung und Wochenzeitung) wurde den Jubilaren (70-/75-/80-/85-/ 90-jährigen und ältere) durch die Verwaltung bis anhin gratuliert. Zudem haben wir immer anfangs Jahr in der ersten Ausgabe der Bowil-Zytig die Jubilare (80-, 85-, 90-, 95- und 100-jährige) sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler aufgelistet. Diejenigen Jubilarinnen und Jubilare , welche im Jahr 2022 weder in der Bowil-Zytig noch in einer Tageszeitung publiziert werden möchten, melden dies bitte bis spätestens am 10. Dezember 2021 der Gemeindeverwaltung Bowil. Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erscheinung Ihres Namens in den er- wähnten Zeitungen einverstanden sind. Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil kann die Gemeindeverwaltung auf An- frage Listenauskünfte erteilen. Wer nicht will, dass wir seine Adresse z.B. an den Landfrauenverein (Se- niorenessen usw.), der Musikgesellschaft oder sonst an einen Verein herausgeben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=