Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 ___________________________________________________________________________________ November 2021 Seite: 13 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission  Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Bereits seit Ende 2019 können Baugesuchsunterlagen freiwillig über eBau eingereicht wer- den. Per 01.03.2022 tritt die Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassver- fahren in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verwendung von eBau obligatorisch! Noch ist aber nicht alles elektronisch, da das Verwaltungsrechtspflegegesetz noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Das Baugesuch mit den notwendigen Planunterlagen ist, nebst der elektronischen Erfassung, in zwei- facher Ausführung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.  Die Digitalisierung geht auch im Planerlassverfahren weiter. Ab dem 01.03.2022 wird die elektronische Vorprüfung und die Genehmigung der Nutzungspläne über eine Zeitdauer von fünf Jahren in allen bernischen Gemeinden eingeführt.  Als aktuellste Erweiterung des Bowiler Kanalisationsnetzes werden im November 2021 (witterungsbe- dingte Verschiebungen bleiben vorbehalten) die Arbeiten für den Neubau des Teilstückes Bällengra- ben bis unterer Thunersberg in Angriff genommen.  Die Generelle Entwässerungsplanung GEP sieht aber nicht nur Neubauten vor. Auch dem Unterhalt der Kanalisationsleitungen wird die nötige Beachtung geschenkt. Im Oktober 2021 ist der Leitungsteil Bori im Bereich der Strassenüberführung saniert worden. Die Arbeiten gestalteten sich schwierig, da sich ein Teil der Abwasserleitung im Wasserlauf des Gropbach befindet. Der Leitungsverlauf ergab sich seinerzeit durch den Neubau der Umfahrungsstrasse und der Brückenlager.  Das Bauinventar der Gemeinde Bowil wurde im Jahr 2019 im Bereich der Baugruppen teilrevidiert. Aktuell läuft die zweite Revision, welche sich mit den Einzelobjekten befasst. Die Arbeitsentwürfe der kantonalen Denkmalpflege werden in den nächsten Monaten durch die Gemeinde vorgeprüft. An- schliessend erfolgt ca. ab Sommer 2022 eine öffentliche Einsichtnahme. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern werden dannzumal gefordert sein, ihre Interessen zu wahren. Die öffentliche Einsichtnahme wird mittels Publikation im Anzeiger Konolfingen bekannt gegeben. Die Ge- meinde wird in geeigneter Weise zusätzlich auf das Verfahren aufmerksam machen.  Die Entsorgung des Hauskehrichts sowie von Papier und Karton erfolgt aktuell wöchentlich am Diens- tagnachmittag. Danke, dass Sie das Material rechtzeitig in den Containern der Sammelstandorte de- ponieren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Karton platzsparend bündeln. Sie helfen damit, den Arbeitsaufwand des Entsorgungsteams gering zu halten.  Wasserqualität Bowil: Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums gestützt auf die Erhebungen vom 25.05.2021 (Eingang: 26.10.2021) zeigen, dass das Trinkwasser der Gemeindever- sorgung (WAKI) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.  Die Sammellisten für das Grüngut sind bis 30.11.2021 bei den Gemeindeverwaltungen Signau oder Bowil zur Abrechnung einzureichen. Danke für Ihre Mithilfe. Obere Druckzone Untere Druckzone Bakteriologische Beurteilung einwandfrei Untersuchung folgt im Gesamthärte in franz. Graden 17.4 0 fH (mittelhartes Wasser) November 2022 Nitratgehalt 4.8 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) Herkunft des Wassers Zuordnung zur Herkunft aufgrund von Mischwasser nicht möglich Behandlung des Wassers UV-Entkeimung Metaboliten von Chlorothalonil: M4 (R471811) < 0.1 µg/l M12 (R417888) < 0.1 µg/l Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKI- Gemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Grundlagen für die obigen Angaben bilden die Laboruntersuchungen. Angaben über die Wasserqualität finden Sie zusätzlich unter www.waki.ch. Gesamthärte: - 0-15 0 fH = weiches Wasser - 15-25 0 fH = mittelhartes Wasser - über 25 0 fH = hartes Wasser

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