Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 Seite: 14 November 2021 Mitteilungen der Wegkommission Verunreinigung von Strassen Durch landwirtschaftliche Tätigkeiten werden immer wieder Gemeindestrassen stark verschmutzt und nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ordnungsgemäss gereinigt. Die Verursacher werden aufgefor- dert, die jeweiligen Verunreinigungen gemäss Wegreglement und Strassengesetz umgehend zu beseiti- gen. Art. 23 Wegreglement Gemeinde Bowil Beim Pflügen oder anderen landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen Wege und Bestandteile derselben wie Bankette, Randsteine etc., auch wenn es sich hier um Privatbesitz handelt, nicht beschädigt werden. Wird durch solche Arbeiten die Fahrbahn verunreinigt, so ist sie sofort durch die Verursacher zu reinigen. Art. 67 Strassengesetz Kanton Bern 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung. 2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteil- nehmer. Gewichtsbeschränkung 8.5 Tonnen auf Gemeindestrassen während Frost- und Tauperioden Die Verkehrsmassnahme gilt während der Auftauperiode, jedoch längstens bis 30. April des jeweiligen Jahres. Die Signalisation erfolgt laufend und witterungsbedingt auf den Gemeindestrassen Aebnit, Grog- genmoos, Hinterschwändi, Mühleseilen, Schlossberg, Thunersberg und Vorderschwändi. Die Gewichts- beschränkung gilt, sobald und solange die Signale gestellt sind. Winterdienst Auf den Gemeindestrassen von Bowil herrscht eingeschränkter Winterdienst. Bei prekären Verhältnissen kann an exponierten Stellen (vor allem entlang von Bächen und auf Brücken) Glatteis auftreten. Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus und passen Sie Ihr Fahrverhalten den Strassenverhältnissen an. Gute Fahrt! Geschwindigkeitsmessungen Gemeindestrassen - Ergebnisse In der Zeit vom 9. bis 23. August 2021 haben wir in den Bereichen Hübeli, Dorf Käserei, Oberhofen und Steinen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse nach Messorten: Messung Hübeli (Richtung Dorf), 40 km/h: In der Zeit vom 09.08.2021, 14.00 Uhr bis 12.08.20212, 14.00 Uhr wurden 577 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 28.9% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 44 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 72 km/h. Messung Dorf Käserei, 40 km/h (die Fahrzeuge wurden deutlich vor dem Signal 40 km/h erfasst): In der Zeit vom 12.08.2021, 18.00 Uhr bis 16.08.2021, 9.00 Uhr wurden 1313 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 85.8% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 62 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 109 km/h. Messung Oberhofen (Dorfstrasse Höhe Liegenschaft Beutler/Rüegsegger), 50 km/h: In der Zeit vom 16.08.2021, 17.00 Uhr bis 19.08.2021, 8.00 Uhr wurden 1031 Fahrzeuge gemessen. Die Limite von 50 km/h wurde von 1.4% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 41 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 71 km/h.
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