Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 ___________________________________________________________________________________ November 2021 Seite: 15 Messung Steinen, 40 km/h: In der Zeit vom 19.08.2021, 13.00 Uhr bis 23.08.2021, 8.00 Uhr wurden 973 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 53.9% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 55 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 74 km/h. Der grössere Teil der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker hat sich an die Limiten gehalten. Wir danken für Ihre Weit- und Rücksicht. Die Messungen zeigen jedoch deutlich, dass Massnahmen nötig sind. Wir werden auch in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2021 Vom 18. bis 22. Oktober 2021 standen 13 Zivilschutzpflichtige zusammen mit unseren fünf Schwellen- meistern in Bowil im Einsatz. Folgende Unterhaltsarbeiten konnten in Angriff genommen und fertig gestellt werden:  Bällegrabe, punktuelle Reparatur defekte Halbschalen und Bachmauer  Dürrbach, punktuelle Reparatur defekte Bachmauer  Gropbach, Reparaturarbeiten Bachverbau  Gumitalgräbe, Erneuerung Holzschwelle  Hinderleengrabe, Reparatur Holzschwelle  Imschmattgrabe, Ersatz Holzverbau  Schlosshüsi, Heckenpflege und Steine aus Sicherheitsnetzen entfernen Der Gemeinderat und die Wasserbaukommission Bowil danken den Zivilschutzpflichtigen und den Unter- nehmern für ihren tatkräftigen Einsatz, den Landeigentümern und Landpächter für das entgegengebrachte Verständnis und der ZSO Kiesental für die gute Organisation und Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank geht an unsere Schwellenmeister Thomas Burger, Ulrich Fankhauser, Thomas Leh- mann, Hans-Jörg Schäfer und Ulrich Siegrist, welche stets die durchs Jahr anfallenden Bachunterhaltsar- beiten ausführen. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbe- reich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden auf- gefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer.

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