Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 Seite: 16 November 2021 Information an alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter Die Wasserbaukommission ersucht alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter, nach jedem Holzschlag die Gewässer von sämtlichen Ästen und Baumwipfeln sowie sonstigen Holzstücken zu befreien. Sie helfen uns auf diesem Weg Verstopfungen im Bach sowie in Rückhalteeinrichtungen zu vermeiden, welche Überschwemmungen und somit Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge haben können. Die Anwohner von exponierten Stellen, wie die übrige Bevölkerung danken es Ihnen. Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten Aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Verboten gemäss Freisetzungsverordung und bekämpfungs- und meldepflichtig gemäss Pflanzenschutz- verordnung! Beschreibung: Die Ambrosie kann bis maximal 150 cm gross werden. Sie überdauert den Winter als Samen im Boden und keimt jeweils im Frühjahr aus, um sich in den darauffolgenden Monaten zur ausge- wachsenen Pflanze zu entwickeln. Die Samen können bis 40 Jahre keimfähig bleiben! Als Verunreinigung von Saatgut und Vogelfutter wurde die Ambrosie von Nordamerika zu uns eingeschleppt. Die Verbreitung findet über ihre Samen statt. In Versuchen wurden pro Pflanze bis zu 30'000 Samen gezählt. Gefahren: In der Landwirtschaft in Sonnenblumen-, Erbsen- und Sojabohnenkulturen kann die Ambrosie erhebliche Schäden verursachen, da sie die Pflanzen konkurrenziert und auch ihre Ernte erschweren kann. Viel gravierender sind jedoch die gesundheitlichen Aspekte. Die Ambrosie blüht von Juli bis Oktober und sie verstäubt grosse Mengen Blütenstaub. Dieser ist massiv allergisierend und kann bei empfindlichen Personen schwere Asthmaanfälle auslösen. Man rechnet, dass bis zu 20 % der Bevölkerung sensibel auf diesen Blütenstaub reagieren. Bekämpfung: Im Hausgarten, wo die Ambrosie gewöhnlich nur vereinzelt auftritt, muss sie, wenn möglich noch vor der Blüte, ausgerissen und in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Hierbei sollten Hand- schuhe getragen werden. Blüht die Pflanze schon, sollten zusätzlich Brille und Staubmaske getragen wer- den. In der Landwirtschaft muss insbesondere nach der Ernte nach Ambrosia-Pflanzen Ausschau gehal- ten werden. Durch verschiedene Massnahmen kann dann verhindert werden, dass das Unkraut noch Sa- men bildet. Durch Mähen, Herbizidanwendung und Bodenbearbeitung können die Pflanzen vernichtet werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer.

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