Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 ___________________________________________________________________________________ November 2021 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 6. Dezember 2021, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeindehaus, Wohnung 1. Obergeschoss West – Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Beratung und Genehmigung eines Kredites von Fr. 287‘800.00 2. Budget 2022 Beratung und Genehmigung des Budgets 3. Strassensanierungskredit 2016 – 2020 Kenntnisgabe Kreditabrechnung 4. Informationen durch den Gemeinderat 5. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage unter www.bowil.ch als Download aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzu- reichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor- schriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schutzmassnahmen: In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Am Eingang werden Schutzmasken kosten- los abgegeben. Die Gemeindeversammlung untersteht nicht der Zertifikatspflicht. Der Einlass in die Turnhalle erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es beim Eingang nicht zum Stau kommt. Türöffnung ist ab 19.15 Uhr. Bitte desinfizieren Sie vor dem Eintritt die Hände an den Desinfektionsspendern und halten Sie zwi- schen den Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter ein. Ihre Kontaktdaten werden erfasst. Auf Ihrem Sitzplatz finden Sie ein entsprechendes Formular. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personendaten aus und legen Sie den Zettel beim Ausgang in die bereitste- hende Urne ein. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Versammlung vernichtet. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückge- legt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=