Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 ___________________________________________________________________________________ November 2021 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 6. Dezember 2021, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeindehaus, Wohnung 1. Obergeschoss West – Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Beratung und Genehmigung eines Kredites von Fr. 287‘800.00 2. Budget 2022 Beratung und Genehmigung des Budgets 3. Strassensanierungskredit 2016 – 2020 Kenntnisgabe Kreditabrechnung 4. Informationen durch den Gemeinderat 5. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage unter www.bowil.ch als Download aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzu- reichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor- schriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schutzmassnahmen:  In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Am Eingang werden Schutzmasken kosten- los abgegeben. Die Gemeindeversammlung untersteht nicht der Zertifikatspflicht.  Der Einlass in die Turnhalle erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es beim Eingang nicht zum Stau kommt. Türöffnung ist ab 19.15 Uhr.  Bitte desinfizieren Sie vor dem Eintritt die Hände an den Desinfektionsspendern und halten Sie zwi- schen den Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter ein.  Ihre Kontaktdaten werden erfasst. Auf Ihrem Sitzplatz finden Sie ein entsprechendes Formular. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personendaten aus und legen Sie den Zettel beim Ausgang in die bereitste- hende Urne ein. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Versammlung vernichtet. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückge- legt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

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