Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 Seite: 6 November 2021 Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen Die Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen fallen gegenüber dem Budget 2021 höher aus. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Formulars der Erziehungsdirektion. Im Kindergarten mussten mehr Vollzeiteinheiten berücksichtigt werden. Schulgelder an Sekundarschulen Die Schulgelder an die Sekundarschule Signau fallen gegenüber dem Budget 2021 höher aus. Für das Schuljahr 2021/2022 wird mit 27 Schülern gerechnet (Schuljahr 2020/2021: 22 Schüler). Beiträge an den Lastenausgleich Sozialhilfe Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit Fr. 577.00 pro Einwohner berechnet (Budget 2021: Fr. 563.00 pro Einwohner). Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Die Beiträge an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr fallen gegenüber dem Budget 2021 höher aus. Der Nettoaufwand für Betreuungsgutscheine (Gemeindeanteil von 20 %) fällt gegenüber dem Budget 2021 höher aus. Die Budgetierung erfolgte aufgrund der eingereichten Gesuche für das Schuljahr 2021/2022. Steuern Grundlage für die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern bilden die Finanzplanungshilfe des Kantons und die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Die Hochrechnungen basie- ren auf der 1. und 2. Steuerrate des aktuellen Steuerjahres. Die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die übrigen Steuern wurden in Anlehnung an die Auswertungen der Steuererträge per August 2021 und analog der Vorjahre budgetiert. Liegenschaften Finanzvermögen Die Wohnung im 1. OG West im Gemeindehaus steht seit Ende September leer und soll zu einem errech- neten Buchwert von Fr. 287'800.00 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen werden. Die Über- tragung erfolgt über die Investitionsrechnung. Die bestehende Neubewertungsreserve (Fr. 85'810.00) wird zu Gunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst. Die jährlichen Abschreibungen von 3 % (33 Jahre) im Betrag von Fr. 8'720.00 werden der Erfolgsrechnung belastet. Auflösung der Neubewertungsreserve Per 1.1.2021 wurden 10 % der Finanzanlagen und 5 % der Sachanlagen von der Neubewertungsreserve in die Schwankungsreserve eingelegt. Ab Rechnungsjahr 2021 wird die Neubewertungsreserve linear über 5 Jahre über die Erfolgsrechnung aufgelöst. Auflösung zusätzliche Abschreibungen VV / finanzpolitische Reserve (Art. 85 Abs. 3 GV) Da das Budget im allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss ausweist und der Bilanzüberschuss- quotient (BÜQ) weniger als 30 % beträgt, müssen zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen / finanzpolitische Reserven im Betrage von Fr. 55'860.00 aufgelöst werden. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen ab der Aktivierungsgrenze von Fr. 25‘000.00 der Investi- tionsrechnung. Das Investitionsbudget ist nicht verbindlich, für die einzelnen Projekte werden separate verbindliche Kredite nach Kreditkompetenz gesprochen.

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