Bowil Zytig Nr. 196 | November 2021

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 196 ___________________________________________________________________________________ November 2021 Seite: 9 Informationen durch den Gemeinderat a) Temporegime Bowil Das Teilprojekt Temporegime wurde von der Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen er- arbeitet und vom kantonalen Tiefbauamt in dieser Form als bewilligungsfähig beurteilt. Gegen die Verkehrsmassnahmen sind keine Eingaben erfolgt. Ebenfalls gegen den Finanzbeschluss des Ge- meinderates sind keine Eingaben erfolgt. Das Projekt mit den reduzierten Höchstgeschwindigkeiten auf den Bowiler Strassen wird in nächster Zeit umgesetzt. Die Verkehrsmassnahmen treten mit dem Aufstellen der Signale in Kraft. b) Projekt Gropbach Die Einwohnergemeinde Bowil plant aufgrund der defekten Gewässerverbauungen beim Gropbach im Schächli ein Revitalisierungsprojekt über den gesamten Abschnitt des Gropbachs ab der Brücke oberhalb des Sammlers Schächli bis zum Sammler Moos. Über das Projekt wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 31.05.2021 informiert. Ein Ingenieurbüro wurde mit der Ausarbeitung eines Vorprojekts beauftragt. Die Plangrundlagen konnten zwischenzeitlich erstellt und verschie- dene Varianten ausgearbeitet werden. Über die Resultate, welche der Gemeinde erst nach Redak- tionsschluss der Bowil-Zytig vorgestellt werden, wird an der Gemeindeversammlung informiert. c) Schulraumplanung Die Schulkommission plant in Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft die Sanierung der Schulräume in den Schulanlagen Dorf und Hübeli. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Planungsauftrag erteilt und ein in Schulbelangen fachlich ausgewiesenes Planungsbüro beigezogen. Über den Stand der Planungsarbeiten wird an der Gemeindeversammlung informiert. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die ei- nen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheb- lich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid. Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat Auf der Homepage Bowil informiert der Gemeinderat nach den Ratssitzungen über gefasste Beschlüsse. Sie finden diese Informationen unter der Rubrik Politik/Behörden – Gemeinderat. In den Ausgaben der Bowil-Zytig werden die Informationen künftig auszugsweise wiedergegeben.  Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 31.05.2021 ist durch den Gemeinderat ge- nehmigt worden. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen gegen das Protokoll einge- reicht worden.  Der Gemeinderat hat in einem Grundsatzentscheid beschlossen, die Postfiliale mit Partner Bowil auch unter den Bedingungen nach dem Modellwechsel weiterhin durch die Gemeindeverwaltung führen zu lassen. Dem Modellwechsel liegt ein neues Entschädigungsmodell zu Grunde, welches gegenüber dem heutigen System kleinere Entschädigungsansätze vorsieht.

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