Bowil Zytig Nr. 197 | Februar 2022

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 35. Jahrgang / Ausgabe Nr. 197 vom Februar 2022 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Wie sieht es mit euren Finanzen aus??? War das letzte Jahr diesbezüglich eine Katastrophe oder stehen bei euch 2022 und später hohe Investitionen an? Wenn ihr jetzt denkt, das geht die Fragende gar nichts an, dann stimmt das sehr wohl. Auch wenn ich fragen würde, ob ihr die Steuererklärung fristgerecht ausfüllt und die Steuern zahlt, geht mich das nichts an. In der Position als Gemeinderätin mit dem Ressort Finanzen ist man gezwungen, sich zusammen mit der Finanzverwalterin ständig mit der aktuellen und zukünftigen Situation der Finanzlage auseinanderzusetzen. Die vielen anstehenden Investitionen in den nächsten Jahren können die Gemeindekasse arg in Schieflage bringen. Als Privatperson legt man sich ein Polster an, um geplante Anschaffungen zu tätigen. Anders sieht es für die Gemeindefinanzen aus. Da ist es systembedingt nicht möglich, über Jahre grosse Reserven anzuhäufen. Einzig bei den Spezialfinanzierungen (Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung), welche durch Gebühren finanziert werden, die wir alle bezahlen und die bei Bedarf angepasst werden, ist es in beschränktem Masse möglich. Für Sanierungen von Gebäuden gibt es jedoch kein Konto, auf das man vorneweg über Jahre etwas auf die Seite legen kann. Ich denke da aus aktuellem Anlass an die in die Jahre gekommene Turnhalle, welche im Februar an der ausserordentlichen GV Thema ist. Oder an die beiden Schulhäuser, welche uns in den kommenden Jahren beschäftigen werden. Häuft sich eine Gemeinde zu viel Reserven an, hat das grosse Auswirkungen auf den Lastenausgleich des Kantons. Und speziell trifft dies die kleinen Gemeinden im Kanton. Die jährlichen Steuereinnahmen abzuschätzen und zu budgetieren ist schwierig. Allzu viele Faktoren spielen mit und oftmals ist dies der Budgetpunkt, der am stärksten abweicht. Die Steuereinnahmen werden auch eingesetzt, um in der Gemeinde Investitionen zu tätigen. Mit dem Wissen, dass dies von uns allen schwerverdientes Geld ist, ist es stets das oberstes Ziel, es sinnvoll und gezielt einzusetzen. Damit durch die bevorstehenden Investitionen die Gemeindefinanzen nicht Schiffbruch erleiden, befasst sich der Gemeinderat im Frühling an einer Klausur eingehend damit, dass das im Leitbild gesetzte Ziel, einen ausgeglichenen Finanzhaushalt anzustreben, erreicht wird. Es wird beraten, ob dieses Ziel ohne Steuererhöhung machbar ist oder ob es uns dazu zwingt, eine Steuererhöhung ins Auge zu fassen. Für mich ist es beruhigend zu wissen, dass wir Bürger haben, welche ihre Steuererklärung gewissenhaft ausfüllen und ihre Steuerraten fristgerecht bezahlen. Auch wenn dies wohl, wie bei mir nicht anders, oft etwas widerwillig und ohne Freude geschieht. In dem Sinne werden wir in nächster Zeit vielleicht aneinander denken, wenn Post vom Kanton ins Haus flattert. Ich wünsche uns allen, nicht nur aus finanzieller Sicht, ein erfreuliches 2022 und allzeit gute Gesundheit! Eure Mariann Zaugg, Ressort Finanzen und Liegenschaften

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 2 Februar 2022 Impressum Titelbild: Formular mit Geld (Foto: M. Zaugg) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil / Medien / Verwaltungen umliegender Gemeinden / interessierte Personen Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Krankenmobilienmagazin Zäziwil Nach tel. Vereinbarung 079 781 85 46 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften.................................................................. 5 Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf: Genehmigung eines Verpflichtungskredits ..................................5 von Fr. 280'000.00....................................................................................................................................5 Verschiedenes..........................................................................................................................................5 Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 6 Sitzungsdaten und Termine 2022 .............................................................................................................6 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................6 Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2022........................................................................................................7 Gratulationen............................................................................................................................................8 Baubewilligungen .....................................................................................................................................8 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 9 Einwohnerstatistik ....................................................................................................................................9 Blockhaus Schächli ..................................................................................................................................9 Korrekt brieflich abstimmen und wählen .................................................................................................10 Steuererklärung 2021 .............................................................................................................................10 Fristen zur Einreichung der Steuererklärung ..........................................................................................11 Informationen Schulkommission .............................................................................................................13 Informationen Wegkommission ..............................................................................................................13 Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung ..................................................................................13 Vortrittsregelung Chiseweg/Dorfstrasse ..............................................................................................13 Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil - Umsetzung Temporegime ..................................................13 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen..................................................................14 Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung .....................................................................................15 Elektronisches Baubewilligungsverfahren ...........................................................................................15 Checkliste Qualitätsvorgaben für Baueingabeakten ............................................................................15 Gewässerschutzkontrollpunkte bei Grundkontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben ..............................15

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 3 Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2022..........................................................................16 Separatsammlungen ...........................................................................................................................16 Nächste Sperrgutsammlung ................................................................................................................16 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................16 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................17 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................18 Bibliothek................................................................................................................................................19 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 20 Informationen der Schule........................................................................................................ 31 Turnhalle Schulhaus Dorf

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 4 Februar 2022 Die ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 28. Februar 2022, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280‘000.00 2. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind zusätzlich auf der Homepage unter www.bowil.ch als Download aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schutzmassnahmen:  In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Am Eingang werden Schutzmasken kostenlos abgegeben. Die Gemeindeversammlung untersteht nicht der Zertifikatspflicht.  Der Einlass in die Turnhalle erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es beim Eingang nicht zum Stau kommt. Türöffnung ist ab 19.15 Uhr.  Bitte desinfizieren Sie vor dem Eintritt die Hände an den Desinfektionsspendern und halten Sie zwischen den Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter ein.  Ihre Kontaktdaten werden erfasst. Auf Ihrem Sitzplatz finden Sie ein entsprechendes Formular. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personendaten aus und legen Sie den Zettel beim Ausgang in die bereitstehende Urne ein. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Versammlung vernichtet.  Vorbehalten bleiben allfällige Lockerungsmassnahmen durch den Budnesrat. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 5 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf: Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280'000.00 Referentin: Gemeinderätin Mariann Zaugg Am 16. August 2021 beschloss der Gemeinderat den Planungskredit und den Planungsauftrag für die Sanierung der Turnhalle Dorf. In Zusammenarbeit mit der Gerber Architektur AG in Schüpbach (Projektverfasser) wurde das Vorhaben auf einen Plan gebracht und Offerten eingeholt. Die Sanierungskosten betragen Fr. 280'000.00. Die Arbeiten sollen während der Sommerferien (Juli/August) 2022 ausgeführt werden. Es ist vorgesehen, die Turnhallendecke von oben mit Isofloc zu isolieren. Die Westfassade soll erneuert werden. Der obere Teil (ca. 1.50 m) wird aussen mit Eternitplatten versehen. Der mittlere Teil bis zum bestehenden Mauerwerk wird mit neuen Fenstern versehen, welche im oberen Teil teilweise elektrisch gekippt werden können. Zusätzlich werden Sonnenstoren eingebaut. Die restlichen Oberlichter werden ebenfalls teilweise mit der Kippvorrichtung ausgestattet. An der Westfassade wird ein zusätzlicher Eingang mit einer Rampe eingebaut. Die Beleuchtung wird durch LED Lampen ersetzt. Die Audioanlagen werden erneuert. Der Einbau einer Lüftung ist nicht vorgesehen. Am 8. Dezember 2021 wurde für die Vereine von Bowil ein Informationsabend durchgeführt, welcher gut besucht war. Kleinere Anregungen/Verbesserungen seitens der Vereine wurden aufgenommen und das Projekt entsprechend angepasst. Finanzielle Auswirkungen Die Sanierungskosten werden zu Lasten der Investitionsrechnung verbucht. Beim Sportfonds wird vor Baubeginn ein Subventionsgesuch eingereicht. Dadurch können die effektiven Ausgaben für die Gemeinde reduziert werden. Der Verpflichtungskredit muss brutto eingeholt werden. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich durch eigene Mittel. Eine allfällige Aufnahme von Fremdmitteln ist zur gegebenen Zeit zu prüfen. Die Abschreibungen im Betrage von Fr. 8'400.00 werden der Erfolgsrechnung belastet und sind bereits im Budget 2022 berücksichtigt. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung 1. Das Projekt Sanierung Turnhalle zu genehmigen. 2. Den Verpflichtungskredit zu Lasten der Investitionsrechnung Konto 2170.5040.04 von Fr. 280'000.00 zu genehmigen 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, das vorstehende Projekt auszuführen und die Arbeiten zu vergeben. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 6 Februar 2022 Informationen des Gemeinderates Sitzungsdaten und Termine 2022 Die Sitzungsdaten 2022 der Gemeinde Bowil stehen in elektronischer Form auf der Homepage in aktualisierter Form zur Einsicht bereit. Auf die detaillierte Wiedergabe der Sitzungsdaten wird verzichtet. Beachten Sie jedoch die Daten der Gemeindeversammlung. Diese sind am 28.02.2022, 23.05.2022 und 05.12.2022 vorgesehen. Es wird empfohlen, folgende Termine in Ihre Agenden zu übernehmen:  13.02.2022 Eidg. und kant. Abstimmung  28.02.2022 ausserordentliche Gemeindeversammlung  27.03.2022 Grossrats- und Regierungsratswahlen  27.04.2022 Sperrgutsammlung  15.05.2022 Eidg. und kant. Abstimmung  23.05.2022 Gemeindeversammlung  12.06.2022 Schulfest  19.06.2022 Schulfest (Ersatzdatum)  31.07.2022 Bundesfeier, Neuzuzügeranlass und Jungbürgerfeier  25.09.2022 Eidg. und kant. Abstimmung  26.10.2022 Sperrgutsammlung  27.11.2022 Eidg. und kant. Abstimmung  05.12.2022 Gemeindeversammlung Aktuelles aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in den letzten Sitzungen unter anderem folgende Geschäfte behandelt:  Die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV wurde ausser Kraft gesetzt, da die nötigen Bestimmungen neu in einer kantonalen Verordnung geregelt sind. Kommunale Erlasse sind daher nicht mehr notwendig.  Der Finanzplan 2021 bis 2026 wurde erarbeitet und vom Gemeinderat genehmigt. Das Planungspapier stützt sich auf die aktuell bekannten Zahlengrundlagen und das Investitionsvolumen. In naher Zukunft besteht aber im Infrastruktur- und Schulbereich zusätzlicher Investitionsbedarf, der im heutigen Zeitpunkt aber noch nicht abschliessend bezifferbar ist. Der Gemeinderat wird diesbezüglich im Frühjahr 2022 im Rahmen einer Klausur die künftige Finanzstrategie erarbeiten.  Für Elternbeiträge an Schullager und Schulreisen wird künftig auf die Empfehlungen der Erziehungsdirektion abgestellt. Die Elternbeiträge sind abhängig vom Zyklus (Kindergarten bis 2. Schuljahr: Fr. 15.00/Tag; 3. – 6. Schuljahr: Fr. 20.00/Tag; Oberstufe Fr. 25.00/Tag).  Gestützt auf die Demissionen in der Bibliothekskommission und in der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission hat der Gemeinderat in seiner Kompetenz Ersatzwahlen gestützt auf die eingereichten Kandidaturen getroffen. Gewählt sind ab 01.01.2022 bis Ende der Legislatur (31.12.2024): Kathrin Rüfenacht, Rünkhofen 21, in die Bibliothekskommission und Stefan Wyss, Steinen 63g, in die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission.  Im Zusammenhang mit der Anlagenbeurteilung durch den extern beigezogenen Sicherheitsfachmann der Gemeinde musste der Kletterturm beim Spielplatz Hübeli aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Der bauliche Zustand der Anlage (morsches Holz, Absturzgefahr) konnte nicht mehr verantwortet werden. Im Rahmen eines laufenden Projekts soll im Hübeli in den nächsten Jahren eine neue Spiellandschaft entstehen.  Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 06.12.2021 wurde als inhaltlich korrekt beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage vom 14.01.2022 bis 14.02.2022 verabschiedet.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 7  Der Gemeinderat befürwortet die Einführung eines durchlässigen Schulmodells im Perimeter des Sekundarschulverbandes. Priorisiert wird die Umsetzung auf der Basis eines Sitzgemeindemodells (Sitzgemeinde Signau). Die von den vier beteiligten Gemeinden eingesetzte Arbeitsgruppe wird die Details zuhanden der weiteren Verhandlungen erarbeiten.  Aktuell wird in den Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil ein Altersleitbild erarbeitet. Im Vernehmlassungsverfahren hat der Gemeinderat den erarbeiteten Grundlagen zugestimmt. Das Altersleitbild soll im Laufe des nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden.  Das Temporegime als Teilmassnahme der Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil wird im Frühling umgesetzt. Der Auftrag für die notwendigen Signalisationen wurde erteilt. Die Geschwindigkeitsvorgaben werden gelten, sobald die einzelnen Signale gestellt sind.  Der Wasserverbund Kiesental AG WAKI überarbeitet nach rund 20-jähriger Geschäftstätigkeit seine Statuten und den Aktionärsbindungsvertrag. Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens positiv zu den beiden, bereits in die Jahre gekommenen Erlasse geäussert.  Im Rahmen eines Versuches wurde die Bowil-Zytig im vergangenen Jahr durch einen auswärtigen Anbieter gedruckt. Gestützt auf die gemachten Erfahrungen und die Kostenberechnung hat der Gemeinderat entschieden, den Druck wieder durch die Gemeindeverwaltung vornehmen zu lassen. Die Vorlaufzeiten sind mit dieser Variante kürzer, dringende Aktualitäten können kurzfristig noch berücksichtig werden.  Der Sanierungskredit für die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung (Büros, Kanzlei- und Postbereich, Sitzungszimmer) im Gemeindehaus (Erdgeschoss und Obergeschoss) in der Höhe von Fr. 180'000.00 ist beschlossen worden. Der Finanzbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen dazu liegen vom 28.01.2022 bis 28.02.2022 öffentlich auf.  Das Projekt und der Sanierungskredit für die Turnhalle bei der Schulanlage Dorf in der Höhe von Fr. 280'000.00 sind zuhanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 28.02.2022 verabschiedet worden. Für Details wird auf den Botschaftstext in dieser Bowil-Zytig verwiesen. Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2022 Die Erscheinungsdaten 2022 der Bowil-Zytig sind gestützt auf den Sitzungsplan des Gemeinderates wie folgt festgelegt worden: Nummer Monat Redaktionsschluss Erscheinung 198 (Botschaft GV) Mai 25.04.2022 8.00 Uhr Woche 19 199 August 08.08.2022 8.00 Uhr Woche 34 200 (Botschaft GV) November 07.11.2022 8.00 Uhr Woche 47 Regeln für die Einreichung von Beiträgen:  Damit genügend Zeit für das Layout der Bowil-Zytig vorhanden ist, hat die Verwaltung einen Redaktionsschluss festgelegt. Die Redaktion behält sich vor, nicht rechtzeitig eingereichte Beiträge zurück zu weisen.  Der Druck der Bowil-Zytig erfolgt auf A3-Papier. Diese Drucktechnik bringt es mit sich, dass die Gesamtzahl der Seiten durch vier teilbar sein muss (bspw. 24 oder 28 Seiten, maximal 32 Seiten), damit keine Leerseiten entstehen. Wir nehmen uns die Freiheit, gelieferte Beiträge bei Platzmangel auf eine halbe A4-Seite zu „schrumpfen“. Nachdem das Layout für den Druck abgeschlossen ist, kann eine Änderung nur mit grossem Zeitaufwand vorgenommen werden.  Das vom Gemeinderat festgelegte Erscheinungskonzept ist die Grundlage für die Bowil-Zytig. Darin ist klar geregelt, wie der Inhalt der Beiträge sein muss und welche Beiträge nicht veröffentlicht werden können.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 8 Februar 2022  Bitte übermitteln Sie die Beiträge in elektronischer Form per Mail an info@bowil.ch. Aus Kostengründen wird nur der Umschlag farbig gedruckt. Wandeln Sie Sonderzeichen und Cliparts in Graustufen um. Positionswünsche der Beiträge können nur bedingt erfüllt werden. Danke für die Mitarbeit und die Beachtung der vorstehenden Regeln. Sie erleichtern uns die Aufgabe bei der Zusammenstellung der Bowil-Zytig. Gratulationen Der Gemeinderat besucht traditionsgemäss die 85-, 90-, 95- und 100-jährigen sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler. In diesem Jahr dürfen folgende Einwohnerinnen und Einwohner ihre hohen Geburtstage feiern: Älteste Bowilerin (96 Jahre): Wahlen Katharina, Oberfeldstrasse 7, Langnau geb. 03.06.1926 Ältester Bowiler (97 Jahre): Thierstein Fritz, Dorf 142 geb. 18.04.1925 95 Jahre: Aeschlimann Martha, Groggenmoos 11 geb. 06.03.1927 90 Jahre: - 85 Jahre: Ramseier Margaretha, Hinterbühl 121 geb. 05.02.1937 Schaffer Heidi, Längenei 151b geb. 23.07.1937 Schütz Marie, Langnaustrasse 1 geb. 16.08.1937 Neuenschwander Anna, Oberhofen 116 geb. 09.10.1937 Steck Hansruedi, Bahnhofstrasse 9 geb. 10.12.1937 Die Musikgesellschaft Eintracht-Zäziwil bietet jeweils den 80-, 90- und 100-jährigen ein „Ständli“. Den 80. Geburtstag dürfen dieses Jahr feiern: Aellig Gertrud, Langnaustrasse 17 geb. 25.02.1942 Aebersold Hans-Jörg, Sagistrasse 8 geb. 08.03.1942 Zaugg Gertrud, Steinen 69b, Signau geb. 09.04.1942 Schindler Kurt, Sagistrasse 6 geb. 16.10.1942 Gugger Walter, Bernstrasse 4 geb. 06.12.1942 Da einige Jubilarinnen und Jubilare auf eine Veröffentlichung verzichten, sind die vorstehenden Listen nicht vollständig. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Hofer Thomas, Friedersmatt 175b; Sanierung der bestehenden Wohnungen, Einbau von zusätzlichem Wohnraum im Ökonomieteil, Ersatz Holzschopf durch Autounterstand.  Scheurer Susanne und Hansueli, 3282 Bargen; Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnraums in der Liegenschaft Russach 122 mit Erweiterung in den Tennbereich.  Lehmann Thomas und Anita, Steinen 58; Sanierung Zugang Hocheinfahrt mit Einbau Einstellraum.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 9 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Einwohnerstatistik Schweizer Ausländer Total Stand per 01.01.2021 1’320 41 1’361 Zuzügerinnen und Zuzüger 70 7 77 Wegzügerinnen und Wegzüger 67 8 75 Geburten 12 0 12 Todesfälle 16 0 16 Stand per 31.12.2021 1’319 40 1’359 Abnahme/Zunahme 2021 - 1 - 1 - 2 Blockhaus Schächli Ob Geburtstag, Hochzeit, Familientreffen oder Firmenanlass, im Schächli sind Sie am richtigen Ort. ''Urchig'' und massiv, modern und altmodisch, drinnen oder draussen, die Freizeitanlage Schächli trifft jeden Geschmack. Im Dezember 2001 wurde das Blockhaus Schächli eingeweiht und mit grosser Freude eröffnet. Das Blockhaus stiess schnell auf Interesse und war in aller Munde. Die Sommermonate und der Dezember sind für Anlässe aller Art sehr beliebt. Nicht zu vergessen ist die Grillstelle, die separat oder mit dem Blockhaus zusammen gemietet werden kann. Die ruhige sowie idyllische Umgebung lädt zum Verweilen und Geniessen mit Familie, Freunden oder Arbeitskollegen ein. Über die ganzen Jahre verteilt, sank die Belegung nie unter 156 Vermietungen pro Jahr. Das Rekordjahr liegt bei 205 Anlässen. Weiter so… 2020/21 lassen wir aussen vor, da die Belegungszahlen infolge Corona nicht aussagekräftig sind. Es empfiehlt sich also sehr, das ''Schächli'' frühzeitig zu reservieren, da die Wochenende Jahre im Voraus gut belegt sind. Die "Schächli-Hauswarte" Elisabeth und Ruedi Sterchi waren von Beginn an mit Leidenschaft dabei und halten das Blockhaus seit über 20 Jahren bis heute wortwörtlich in Schach. Über Rückmeldungen sind wir immer froh, um uns stetig zu verbessern und das "Schächli" optimieren zu können. Wir freuen uns über ein weiterhin ausgebuchtes Blockhaus und stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zu Verfügung. Autor: Pascal Guggisberg, Lernender Monat Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Total Januar Vermietung ab Dezember 7 6 7 16 13 11 14 15 10 15 13 11 11 12 11 8 7 7 12 0 206 Februar 5 11 10 8 12 10 13 11 12 10 11 13 10 7 9 9 9 8 9 0 187 März 7 11 10 11 13 14 15 16 13 9 15 15 11 15 12 13 9 11 8 0 228 April 11 12 16 14 16 17 14 13 13 15 14 12 8 12 12 15 7 11 0 1 233 Mai 13 18 20 17 18 20 17 17 19 18 24 20 23 19 13 13 18 17 1 4 329 Juni 14 17 20 19 18 17 16 21 15 20 20 18 20 18 22 21 26 24 8 15 369 Juli 16 14 15 16 16 20 18 21 19 18 19 19 22 18 15 16 17 15 11 11 336 August 20 23 22 23 24 25 19 16 19 23 24 27 25 25 26 24 25 29 14 18 451 September 19 19 13 19 18 19 16 18 12 20 17 16 14 14 17 17 16 11 14 15 324 Oktober 12 16 13 14 12 19 15 14 16 17 12 13 13 14 11 15 16 13 10 7 272 November 12 14 13 13 13 15 16 14 15 15 14 14 17 13 15 13 13 15 1 6 261 Dezember 11 20 18 15 21 19 18 18 20 16 15 17 21 18 19 21 16 18 18 0 8 347 Total 11 156 179 174 191 192 205 191 196 179 195 200 199 192 186 184 180 181 179 88 85 3543

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 10 Februar 2022 Korrekt brieflich abstimmen und wählen Immer wieder müssen wir Stimmabgaben als ungültig bezeichnen, da die briefliche Abgabe falsch erfolgt oder zu spät bei der Gemeinde eintrifft. Bitte beachten Sie deshalb Folgendes: Die vollständige briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn - die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt - ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird - die Abgabe verspätet bei der Gemeinde eintrifft - das Antwortcouvert mehrere Ausweiskarten enthält Anleitung für die briefliche Stimmabgabe - Stimmrechtsausweis unterschreiben - Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen - die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen - pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert legen - Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen Zustellung des Antwortcouverts bei brieflicher Stimmabgabe - bei Postaufgabe unbedingt rechtzeitig und frankiert vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag der Post übergeben! - das Antwortcouvert kann vor Urnenöffnung auch direkt am Schalter abgegeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag um 10.00 Uhr) Steuererklärung 2021 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2021 Natürliche Personen füllen ihre Steuererklärung grundsätzlich mit BE-Login aus. TaxMe-Offline wird nicht mehr angeboten. Ausfüllen mit TaxMe online  www.taxme.ch - Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto? Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder auch via SwissID an. - Haben Sie noch kein BE-Login-Konto? Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit Versichertennummer und EMailadresse. - Die erforderlichen Belege werden während dem Ausfüllen direkt online eingereicht. - Die Steuererklärung wird vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Das Ausfüllen auf Papier ist weiterhin möglich: - wie bis anhin auf den amtlichen Formularen, welche bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden können. - Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Bitte pro Blatt nur eine Seite beschreiben! - Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen, bei Ehepaaren durch beide Partner. - Die Unterlagen sowie die verlangten Beilagen sind beim Steuerbüro einzureichen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 11 Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuererklärung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2022. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2022 gebührenfrei Fr. 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2022 Fr. 20.00 Fr. 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2022 Fr. 40.00 Fr. 60.00 Ansprechpartner und Helfer für das Ausfüllen der Steuererklärungen  Siegrist Ueli, Schwändimatt 107, 3533 Bowil Tel: 031 711 37 56  Ramseier Daniel, Kastanienweg 7, 3533 Bowil Tel: 034 497 23 84  Neuenschwander Ursula, Grüneggrain 12b, 3510 Konolfingen Tel: 031 791 34 64  Agro Treuhand Emmental, Bäregg 830, 3552 Bärau Tel: 034 409 37 50  Pro Senectute, Beratungsstelle Konolfingen (nur für AHV-Bezüger/innen) Tel: 031 790 00 10 Weitere Personen, welche bereit sind Steuererklärungen auszufüllen, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Wir werden die Adressen gerne weiter vermitteln. Auskunftsstellen Alle Informationen zur Steuererklärung und zu Steuern im Kanton Bern finden Sie auf www.taxme.ch. Auskünfte erhalten Sie zudem über die Infolinie der kantonalen Steuerverwaltung, Telefon 031 633 60 01, ober bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 711 01 46.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 12 Februar 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 13 Informationen Schulkommission Nach 5 erfolgreichen Jahren im Amt als Präsidentin der Schulkommission Bowil hat Claudia Hirsbrunner ihr Präsidentenamt abgetreten. Sie bleibt als Mitglied der Kommission weiterhin im Amt. Wir bedanken uns von ganzem Herzen für ihren ausserordentlichen Einsatz, ihre Hingabe und Weitsicht, von der wir heute profitieren. Als Nachfolger stellte sich Manuel Lüscher, bisheriges Mitglied der Kommission, zur Verfügung und wurde einstimmig als neuer Präsident der Schulkommission bestätigt. Alle Mitglieder und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Schule Bowil unter www.schulebowil.ch (https://www.schulebowil.ch/kontakte/adressen). Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch herunter geladen werden und sind bis spätestens 30. April 2022 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Vortrittsregelung Chiseweg/Dorfstrasse An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 wurde angefragt, wie sich die Vortrittsregelung bei der Einmündung des Chisewegs in die Dorfstrasse (Höhe Rimoplast) verhält. Gemäss telefonischer Rückfrage beim Tiefbauamt OIK II, ist dies klar geregelt. Die Einmündung erfolgt aus einer Quartierstrasse und führt über ein Trottoir, deshalb ist hier kein Vortritt bei der Fahrt aus dem Chiseweg in die Dorfstrasse. Durch das Trottoir ist die Situation „kein Vortritt“ ersichtlich. Siehe auch Art. 15 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962: Wer über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strasse den Vortritt gewähren. Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil - Umsetzung Temporegime Am 06.10.2021 wurde die Rechtskraftbescheinigung betreffend den Finanzbeschluss von Fr. 105‘000.00 für die Umsetzung des Teilprojektes Temporegime der Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil ausgestellt. Das Referendum ist nicht ergriffen worden. In der Zwischenzeit wurde das nötige Material bestellt und der Wegdienst hat die neuen Tafelstandorte gekennzeichnet. Dazu wurden, dort wo es nicht möglich ist, die neuen Tafeln an einem bestehenden Standort zu setzen, die neuen Standorte ermittelt und mit einem Holzpfosten gekennzeichnet. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer werden angeschrieben. Ohne Rückmeldung der betroffenen Grundeigentümer bis Ende Februar 2022 betrachten wir die vorgesehenen Standorte als geduldet. Vielen Dank für die Mitarbeit und Unterstützung.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 14 Februar 2022 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:  Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.  Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.  Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 15 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung Elektronisches Baubewilligungsverfahren Die vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahren treten am 01.03.2022 in Kraft. Das führt unter anderem dazu, dass ab diesem Datum Baugesuche über die Plattform eBau elektronisch auszufüllen sind. Bauvorhaben können dann nicht mehr mit den bisher bekannten Formularen eingereicht werden. Rechnen Sie bei Ihren Bauprojekten genügend Zeit ein. Teilweise sind die Projektverfassenden jedoch bereits geübt im Umgang mit eBau. Der Zugang auf die Plattform www.ebau.apps.be.ch bedingt ein BELogin (analog Steuererklärung). Checkliste Qualitätsvorgaben für Baueingabeakten Gestützt auf ein Legislaturziel des Gemeinderates hat die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission die Qualitätsvorgaben bei Baueingaben in Form einer Checkliste definiert. Diese Checkliste dient den künftigen Bauherrschaften und Projektverfassenden als Hilfsmittel bei der Erarbeitung der einzureichenden Bauakten und stützt sich auf die kantonalen Vorgaben. Die Checkliste kann auf der Homepage unter der Rubrik Bauverwaltung eingesehen werden. Gewässerschutzkontrollpunkte bei Grundkontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben Ab 2022 werden sämtliche Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Bern umfangreicher als bisher hinsichtlich Gewässerschutz kontrolliert. Die Kontrollen finden im Rahmen der bestehenden Grundkontrollen (Tierschutz etc.) statt und beinhalten neu dreizehn Kontrollpunkte. Die Anforderungen basieren auf den Modulen der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Umwelt. Kontrolliert werden die Lageranlagen von Mist und Gülle, die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, Düngern sowie von Treibstoffen, Fetten und Ölen. Der visuellen Kontrolle werden auch die Laufhöfe, Betankungs-, Wasch- und Umschlagplätze unterzogen. Werden nicht konforme Situationen angetroffen, erfolgt eine Mangelbeurteilung durch die Kontrollorganisation. Bei einfachen Mängeln erhält der Bewirtschafter eine Frist zur Verbesserung mit anschliessender Nachkontrolle durch die Kontrollorganisation. Bei schweren, umfangreichen Mängeln erfolgt die Meldung an die zuständige Baupolizeibehörde zwecks Durchführung eines Wiederherstellungsverfahrens. Unter dem Link: https://agridea.abacuscity.ch/de/A~3496~1/3~410400~Shop/Publikationen finden Sie eine Publikation, womit vorgängig kontrolliert werden kann, ob auf dem eigenen Betrieb Handlungsbedarf besteht.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 16 Februar 2022 Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2022 Die Container der Sammelstellen werden jeweils am Dienstag, ab 13.00 Uhr, geleert. Änderungen gegenüber den ordentlichen Abfuhrdaten sind bei Feiertagen möglich. Bitte beachten Sie, dass  Kleinsperrgut, welches nicht in den Containern deponiert werden kann, nach Möglichkeit erst am Tag vor der Abfuhr bei den Standplätzen abzulagern ist.  Fensterglas, Trinkgläser, Geschirr und Porzellan in den ordentlichen Hauskehricht gehört und nicht in der Glassammlung entsorgt werden darf.  Papier und Karton ist gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen. Das Werkpersonal hat leider vermehrt feststellen müssen, dass entsorgte Kartonkisten auch Elektro- und Computermaterial, Metalle oder Kleider enthalten haben. In dieser Sammlung haben Fremdmaterialien nichts verloren! Verursacher werden künftig zur Rechenschaft gezogen. Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe (zusätzliche Sammelstellen befinden sich dafür auch an der Kemisstrasse und am Bahnhof). Nächste Sperrgutsammlung  27. April 2022. Was an den Sperrgutsammlungen angeliefert werden kann und darf, wird Ihnen frühzeitig in einem Flugblatt bekannt gegeben. Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Robinie oder Falsche Akazie (Robinia pseudoacacia) Beschreibung: Die Robinie ist ein Baum, der bis über 30 m hoch werden kann. An der Blattbasis befinden sich rötliche, paarig angeordnete bis etwa 1 cm lange Dornen. Die weissen, angenehm duftenden Blüten erscheinen im Mai bis Juni. Ursprünglich aus Nordamerika wurde die Robinie wegen ihres guten und harten Holzes und ihrer Schnellwüchsigkeit oft angepflanzt. Ein junger Baum kann bereits nach 6 Jahren blühen und Samen bilden. Die Samen werden maximal etwa 100 m durch den Wind befördert. Dennoch erfolgt die Ausbreitung hauptsächlich durch Wurzelausläufer. Gefahren: Wachsen die Robinien in der Nähe von wertvollen Gebieten wie z.B. Magerstandorten, so besteht die Gefahr, dass sie sich in diese Lebensräume ausbreiten und die natürliche Pflanzenwelt verdrängen. Als Mitglied der Pflanzenfamilie der Schmetterlingsblütler kann die Robinie zudem mit Hilfe der

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 17 Knöllchenbakterien Luftstickstoff binden und ihn im Boden anreichern. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich nährstoffarmen Standorte "gedüngt" werden und sich dadurch nachhaltig verändern. Insbesondere Rinde, Blätter und Samen sind stark giftig für Mensch, Pferd und Rind! Bekämpfung: Durch Ringeln der Rinde kann die Robinie erfolgreich bekämpft werden. Vom Fällen ist dringend abzuraten, da sich danach massiv Stockausschläge und Wurzelbrut bilden. Wenn diese Schösslinge nicht regelmässig entfernt werden, steht man nachher plötzlich einem dichteren Robinienbestand gegenüber als vor der Fällaktion. Eine regelmässige, aufwändige Nachkontrolle ist deshalb unerlässlich. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil. Informationen der AHV-Zweigstelle  Flexibles AHV-Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung Ordentliches Rentenalter Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter ein. 2022 werden somit die Männer des Jahrgangs 1957 rentenberechtigt. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren. 2022 werden folglich die Frauen des Jahrgangs 1958 rentenberechtigt. Vorbezug und Aufschub der Altersrente Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können Männer und Frauen den Bezug der Altersrente • um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder • um mindestens ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält demgegenüber für die gesamte Dauer eine erhöhte Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit der Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Jeder Ehepartner hat, unabhängig vom anderen die Möglichkeit, seine Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben (z.B. bezieht die Ehefrau ihre Rente vor, der Ehemann schiebt sie auf). Rentenvorbezug Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht werden. Dies zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor dem Geburtstag, ab dem die vorbezogene Rente ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw. Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein Vorbezug geltend gemacht werden. Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Während des Vorbezugs bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung nicht mehr berücksichtigt. Der für erwerbstätige AHV-Rentner/innen anwendbare Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind, gilt nicht während des Rentenvorbezugs. Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen während des Vorbezugs auch Ergänzungsleistungen gewährt werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 18 Februar 2022 Wichtig: Während der Dauer des Rentenvorbezuges werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird eine vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten abgelöst, werden diese wie die vorbezogene Altersrente gekürzt. Rentenaufschub Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug ummindestens ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich der Rentenanspruch um den Aufschubszuschlag. Die Rente kann während des Aufschubs – wiederum mit amtlichem Formular – jederzeit, bzw. frühestens nach einem Jahr abgerufen werden; man muss sich somit nicht im Voraus auf eine bestimmte Aufschubsdauer festlegen. Der Aufschubszuschlag, ein fixer Frankenbetrag in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente, entspricht dem versicherungstechnischen Gegenwert der während des Aufschubs nicht bezogenen Rente: Je länger der Aufschub, desto höher der Zuschlag. Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info (Rubrik Merkblätter) oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben, aus denen unter anderem auch die Zuschlagsätze bei Rentenaufschub bzw. die Kürzungssätze bei Rentenvorbezug ersichtlich sind. Anlässe in Bowil Samstag, 19.02.2022 Muessuppe, Spielgruppe Bowil Montag, 28.02.2022 ausserordentliche Gemeindeversammlung, Schulhaus Dorf Samstag, 02.04.2022 Viehschau, Schulhaus Dorf Samstag 23.04.2022 Kinderkleider Börse, LFV, Schulhaus Dorf Mittwoch, 27.04.2022 Sperrgutsammlung Dienstag, 03.05.2022 Altersnachmittag, LFV, Blockhaus Bowil Samstag, 21.05.2022 Blaulichttag Feuerwehr Region Langnau, Feuerwehr-Magazin Bowil Montag, 23.05.2022 Gemeindeversammlung, Schulhaus Dorf Quelle: elektronischer Veranstaltungskalender Ortsverein Bowil siehe auch www.bowil.ch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 19 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch Monatliche Ausleihe für die Seniorensportgruppen Neu bieten wir unseren beiden Seniorenturngruppen ab Januar einmal im Monat nach dem Sport eine Ausleihe an. Während dieser Zeit haben alle TeilnehmerInnen die Möglichkeit sich zu einem Kaffee-Plausch in der Bibliothek zu treffen. Die Termine werden durch die Seniorensportleiterin Ruth Häni bekannt gegeben. Änderung der Öffnungszeiten am Samstag Als Ausgleich zur neuen Ausleihmöglichkeit für die Seniorensportgruppen verkürzen wir die Ausleihe am Samstag um eine halbe Stunde. Ab 1. Februar sind die Öffnungszeiten samstags von 10.30 bis 12.00 Uhr. Frühlingsferien: Geschlossen vom 11.04. bis 24.04.2022 Noch mehr Tonies Seit Ende letzten Jahres verleihen wir Tonie-Figuren. Wegen grosser Nachfrage haben wir unser Sortiment um weitere 12 Figuren erweitert. Neue Bücher:  Haute Raclette  Sei du der Pilot deines Lebens  Grandhotel Giessbach  Klara vergessen  Die Nähmaschine  Rigi Und noch viele weitere…

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 20 Februar 2022 Allgemeine Informationen

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 21

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 22 Februar 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 23 Seit 50 Jahren in Bowil: FitGym (ehemals Altersturnen) Herzliche Einladung zu kostenlosen und unverbindlichen Schnupperstunden im März 2022 Wir haben „OFFENE TÜREN“ zum Mitmachen oder Zuschauen im FitGym/Turnen. Für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren Turnhalle Schulhaus Dorf, Bowil Mittwoch, 9. / 16. / 23. und 30. März 13.15 Uhr – 14.15 Uhr Wir bewegen uns im Sitzen, Stehen und im Gehen Die Übungen dienen zur Sturzprävention und zum Erhalten der Kraft in Armen und Beinen. Mitnehmen: bequeme Kleidung, saubere, flache Schuhe zum Wechseln (wer hat: Turnschuhe oder rutschsichere Socken). Es gelten die Covid-Vorgaben des BAG und das Schutzkonzept der Pro Senectute Kanton Bern. (Stand Januar 2022, trainieren wir als 2G+ Gruppe) Wir freuen uns über das Interesse! Kosten für weitere FitGym Stunden: 10er Kärtli Fr. 70.- Auskunft und Anmeldung zum Schnuppertraining: Ruth Häni Tel. 031 711 15 45

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 24 Februar 2022 BLUTSPENDEN Fr. 18. März 2022 18.00-20.30 Uhr im Gemeindesaal Schlosswil KURSPROGRAMM Mi. 23. März 2022 20.00 – 21.30 Uhr Reakurs im Oberthal (auch Auswäritge Willkommen) Mo. 25. April 2022 19.00 – 22.00 Uhr BLS-AED Komplett Kurs Fr. 06. Mai 2022 19.00-22.00 Uhr Nothilfekurs Sa. 07. Mai 2022 08.00-16.00 Uhr Die Bestimmungen des Bundes und Kantons zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden eingehalten. Alles weitere wie Kurskosten, Kursort, Anmeldung erhalten Sie unter: www.sv-ok.ch oder bei Barbara Mosimann 079/447 23 11

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