Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 10 Februar 2022 Korrekt brieflich abstimmen und wählen Immer wieder müssen wir Stimmabgaben als ungültig bezeichnen, da die briefliche Abgabe falsch erfolgt oder zu spät bei der Gemeinde eintrifft. Bitte beachten Sie deshalb Folgendes: Die vollständige briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn - die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt - ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird - die Abgabe verspätet bei der Gemeinde eintrifft - das Antwortcouvert mehrere Ausweiskarten enthält Anleitung für die briefliche Stimmabgabe - Stimmrechtsausweis unterschreiben - Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen - die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen - pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert legen - Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen Zustellung des Antwortcouverts bei brieflicher Stimmabgabe - bei Postaufgabe unbedingt rechtzeitig und frankiert vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag der Post übergeben! - das Antwortcouvert kann vor Urnenöffnung auch direkt am Schalter abgegeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag um 10.00 Uhr) Steuererklärung 2021 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2021 Natürliche Personen füllen ihre Steuererklärung grundsätzlich mit BE-Login aus. TaxMe-Offline wird nicht mehr angeboten. Ausfüllen mit TaxMe online www.taxme.ch - Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto? Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder auch via SwissID an. - Haben Sie noch kein BE-Login-Konto? Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit Versichertennummer und EMailadresse. - Die erforderlichen Belege werden während dem Ausfüllen direkt online eingereicht. - Die Steuererklärung wird vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Das Ausfüllen auf Papier ist weiterhin möglich: - wie bis anhin auf den amtlichen Formularen, welche bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden können. - Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Bitte pro Blatt nur eine Seite beschreiben! - Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen, bei Ehepaaren durch beide Partner. - Die Unterlagen sowie die verlangten Beilagen sind beim Steuerbüro einzureichen.
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