Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 ___________________________________________________________________________________ Februar 2022 Seite: 13 Informationen Schulkommission Nach 5 erfolgreichen Jahren im Amt als Präsidentin der Schulkommission Bowil hat Claudia Hirsbrunner ihr Präsidentenamt abgetreten. Sie bleibt als Mitglied der Kommission weiterhin im Amt. Wir bedanken uns von ganzem Herzen für ihren ausserordentlichen Einsatz, ihre Hingabe und Weitsicht, von der wir heute profitieren. Als Nachfolger stellte sich Manuel Lüscher, bisheriges Mitglied der Kommission, zur Verfügung und wurde einstimmig als neuer Präsident der Schulkommission bestätigt. Alle Mitglieder und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Schule Bowil unter www.schulebowil.ch (https://www.schulebowil.ch/kontakte/adressen). Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch herunter geladen werden und sind bis spätestens 30. April 2022 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Vortrittsregelung Chiseweg/Dorfstrasse An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 wurde angefragt, wie sich die Vortrittsregelung bei der Einmündung des Chisewegs in die Dorfstrasse (Höhe Rimoplast) verhält. Gemäss telefonischer Rückfrage beim Tiefbauamt OIK II, ist dies klar geregelt. Die Einmündung erfolgt aus einer Quartierstrasse und führt über ein Trottoir, deshalb ist hier kein Vortritt bei der Fahrt aus dem Chiseweg in die Dorfstrasse. Durch das Trottoir ist die Situation „kein Vortritt“ ersichtlich. Siehe auch Art. 15 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962: Wer über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strasse den Vortritt gewähren. Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil - Umsetzung Temporegime Am 06.10.2021 wurde die Rechtskraftbescheinigung betreffend den Finanzbeschluss von Fr. 105‘000.00 für die Umsetzung des Teilprojektes Temporegime der Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil ausgestellt. Das Referendum ist nicht ergriffen worden. In der Zwischenzeit wurde das nötige Material bestellt und der Wegdienst hat die neuen Tafelstandorte gekennzeichnet. Dazu wurden, dort wo es nicht möglich ist, die neuen Tafeln an einem bestehenden Standort zu setzen, die neuen Standorte ermittelt und mit einem Holzpfosten gekennzeichnet. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer werden angeschrieben. Ohne Rückmeldung der betroffenen Grundeigentümer bis Ende Februar 2022 betrachten wir die vorgesehenen Standorte als geduldet. Vielen Dank für die Mitarbeit und Unterstützung.
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