Bowil Zytig Nr. 197 | Februar 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 197 Seite: 4 Februar 2022 Die ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 28. Februar 2022, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280‘000.00 2. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind zusätzlich auf der Homepage unter www.bowil.ch als Download aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schutzmassnahmen:  In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Am Eingang werden Schutzmasken kostenlos abgegeben. Die Gemeindeversammlung untersteht nicht der Zertifikatspflicht.  Der Einlass in die Turnhalle erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es beim Eingang nicht zum Stau kommt. Türöffnung ist ab 19.15 Uhr.  Bitte desinfizieren Sie vor dem Eintritt die Hände an den Desinfektionsspendern und halten Sie zwischen den Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter ein.  Ihre Kontaktdaten werden erfasst. Auf Ihrem Sitzplatz finden Sie ein entsprechendes Formular. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personendaten aus und legen Sie den Zettel beim Ausgang in die bereitstehende Urne ein. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Versammlung vernichtet.  Vorbehalten bleiben allfällige Lockerungsmassnahmen durch den Budnesrat. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

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