Bowil Zytig Nr. 198 | Mai 2022

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 35. Jahrgang / Ausgabe Nr. 198 vom Mai 2022 Liebi Bowilerinne u Bowiler I de letschte fasch zwänzg Jahr beschäftiget sich dr Gmeindrat u d’Wägkommission mit äm Thema Verkehrssicherheit z‘Bowiu. Nach dr Jahrtuusigwändi bis öpe ids Jahr 2005 isch das ungerem Thema Schueuwägsicherheit gloffe u het zum Bispyu zu Markierige uf dr Chrüzig vorem Schueuhuus gführt. Vo öpe 2008 bis 2011 ischs de um d‘Brügg z’Oberhofe gange. Wägem Aabou vor Waki-Leitig isch überne Stäg diskutiert worde. Gäh hets du unger angerem äs höchers Gländer u ä Stop vor dr Linge. Syt äm Summer 2016 louft das Aues unger Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil. D’Meinige ir Bevöukerig über das Thema lyge wyt vonang, zwüsche Aues verbiete wo nä Motor u Redli het bis freie Fahrt für freie Bürger chunnt aues vor. Mä ghört viu, we sich aui normau würde verhaute bruchtis nüt. Numä isch äbe normau nid für aui glych u vylech sogar bim Einzelne, je nach Fortbewegigsart, angersch. Das aus unger ei Huet z’bringe isch nid ganz eifach, äuä unmüglech! Das führt drzue das di einte ihres Sicherheitsbedürfnis müesse acheschrube u die angere ihre Freiheitsdrang müesse zügle. Für die meischte ischs o da öpis drzwüsche. Im Novämber 2018 het Gmeinsversammlig dr Kredit für Massnahme wo 30er-Zonäne hät vorgseh abglehnt. Äuä nid unbedigt wägem Gäud, sondern wüu sie gfunge hei, weniger Sicherheit u me Freiheit wär richtig. Im Jahr 2019 sy du Ungerschryfte fürne Initiative gsammlet worde wo zum Bispyu Tämpo 40 i de Wyler u 60 drzwüsche gforderet het. Dere het d’Gmeinsversammlig im Novämber 2019 zuegstimmt. Uf das hets no äs Gremium meh gäh wo sich mit em Verchehr beschäftiget het: Die nichtständige Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil. Sie het im Früehlig 2020 ihri Arbeit ufgnoh u sich scho churz später bir Sanierig vom Schueuhuusparkplatz dörfe ybringe. Ds Temporegime 40/60 isch mittlerwyle gmäss Initiative umgsetzt, angeri Pünkt sy i längwyryge Abklärige oder für nid umsetzbar, respektive aus z’tüür zum Nutze oder unnötig erklärt worde. Die Kommission, wo ig o i verschidener Funktion ha dörfe mitwärche, luegt ihri Arbeit ytz aus erledigt a u treit drum är Gmeinsversammlig ihri Uflösig a. Drmit wettme o d’Initiative aus erledigt la gnähmige. Dr Gmeindrat wird de die no offnige Pünkt (Brügg, Steibühl u Warnvorrichtig bi de Schueuhüüser) wyterverfouge. Zum Bispyu Bewiuigunge yhole, Chöschte abkläre oder Landverhandlige führe. O da ir Hoffnig ä Lösig z’finge wo aui glych unzfriede sy, meh z’erwarte liegt gloubi nid dinne. Patric Brechbühl, Brüegg

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 2 Mai 2022 Impressum Titelbild: (Foto: Internet Fund) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil / Medien / Verwaltungen umliegender Gemeinden / interessierte Personen Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Krankenmobilienmagazin SV Oberes Kiesental Nach tel. Vereinbarung 079 561 24 51 / 079 886 65 01 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften.................................................................. 4 1. Gemeinderechnung 2021 ....................................................................................................................4 2. Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil ..............................................................................................8 3. Informationen durch den Gemeinderat ...............................................................................................10 4. Verschiedenes....................................................................................................................................10 Informationen des Gemeinderates ......................................................................................... 11 Aktuelles aus dem Gemeinderat.............................................................................................................11 Personalinformationen............................................................................................................................11 Baubewilligungen ...................................................................................................................................12 Stufenfreies Ein- und Aussteigen – die SBB investiert am Bahnhof Bowil ..............................................12 Familien aus der Ukraine in Bowil...........................................................................................................12 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen........................................................ 13 Sanierung und Neumöblierung Gemeindeverwaltung.............................................................................13 Postfiliale mit Partner – Gemeindeverwaltung in Bowil wird umgebaut ...................................................13 Mitteilungen der Schulkommission .........................................................................................................14 Angebot Mittagstisch ..............................................................................................................................15 Wahlen und Abstimmungen....................................................................................................................15 Gemeindebeiträge 2022 .........................................................................................................................15 Abfallentsorgung ....................................................................................................................................15 Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums........................................17 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................18 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................19 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................20 Bibliothek................................................................................................................................................21 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 22 Informationen der Schule........................................................................................................ 31

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 3 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil Montag, 23. Mai 2022, 20.00 Uhr TURNHALLE SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2021 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2021 2. Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil Beschlussfassungen über die Massnahmenpunkte gemäss Gemeinde- initiative, das weitere Vorgehen und die Auflösung der Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zum Download bereit. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 4 Mai 2022 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Gemeinderechnung 2021 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung Referentinnen: Gemeinderätin Mariann Zaugg und Finanzverwalterin Gabriela Hauri Das Budget für das Jahr 2021 wurde an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 genehmigt. Die Jahresrechnung 2021 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Ergebnis Gesamthaushalt Fr. 146'242.90 Ergebnis Allgemeiner Haushalt Fr. 138'857.20 Ergebnis Spezialfinanzierungen Gebührenfinanziert Fr. 7'385.70 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 14‘084.35 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 4'327.45 Ergebnis Abfallentsorgung Fr. 17'142.60 Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 146‘242.90 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 176‘410.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 322‘652.90. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 138‘857.20 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 194‘920.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 333‘777.20. Erfolgsrechnung Rechnung 2021 Budget 2021 Abweichung in Fr. 0 Allgemeine Verwaltung -683'755.76 -666'480.00 -17'275.76 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -24'617.84 -33'630.00 9'012.16 2 Bildung -1'203'337.09 -1'271'740.00 68'402.91 3 Kultur, Sport und Freizeit -66'640.55 -65'920.00 -720.55 4 Gesundheit -6'416.00 -5'950.00 -466.00 5 Soziale Sicherheit -1'076'089.32 -1'157'030.00 80'940.68 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -555'347.39 -527'750.00 -27'597.39 7 Umweltschutz und Raumordnung -93'179.40 -143'650.00 50'470.60 8 Volkswirtschaft 72'331.20 73'380.00 -1'048.80 9 Finanzen und Steuern 3'775'909.35 3'603'850.00 172'059.35 Ertrags-/Aufwandüberschuss 138'857.20 -194'920.00 333'777.20

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 5 Die Abweichungen zum Budget 2021 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Allgemeine Verwaltung Der Aufwand für Aus- und Weiterbildungen fiel höher aus als budgetiert. Die Gebühren für den Versand der Tageskarten fielen wesentlich tiefer aus als budgetiert. Aufgrund Corona wurden weniger Tageskarten verkauft. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Aufwand für Sicherheitsmassnahmen Gemeindepolizei fiel tiefer aus als budgetiert. Der Beitrag an die ZSO Kiesental fiel tiefer aus als budgetiert. Bildung Der Aufwand für den Lastenausgleich Bildung fiel tiefer aus als budgetiert. Die Beiträge an den Sekundarschulverband Signau fallen aufgrund der höheren Anzahl Schüler höher aus. Kultur, Sport und Freizeit Aufgrund von Corona und der damit verbundenen Einschränkungen konnte die Freizeitanlage weniger vermietet werden, was zu Mindereinnahmen führte. Auf der anderen Seite waren auch die Aufwendungen für Betriebs- und Verbrauchsmaterial tiefer als budgetiert. Soziale Sicherheit Die Gemeinde Bowil gibt ab 1.1.2020 Betreuungsgutscheine ab. Diese werden zu 80 % vom Kanton zurückerstattet (Selbstbehalt 20 %). 2021 wurden mehr Betreuungsgutscheine abgegeben als budgetiert. Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe fiel um rund Fr. 78'000.00 tiefer aus als budgetiert. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Die Gemeinde Bowil hatte auch 2021 zwei Tageskarten zum Verkaufen. Aufgrund von Corona fielen die Einnahmen aus dem Verkauf tiefer aus als budgetiert. Umweltschutz und Raumordnung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 14'084.35 ab (budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 5'560.00). Der Unterhalt für Tiefbauten fiel infolge mehrerer Leitungsbrüche höher aus als budgetiert. Der Betriebsbeitrag WAKI ist höher als budgetiert. Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind höher als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 4'327.45 ab (budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 13'120.00). Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind höher als budgetiert, was zu höheren Einlagen in den Werterhalt führt. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 17'142.60 ab (budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 170.00). Die Aufwendungen für Kehrichtsäcke/-marken und Abfuhrkosten Hauskehricht fielen tiefer aus als budgetiert. Der Aufwand für Gewässerverbauungen fiel rund Fr. 69'600.00 tiefer aus als budgetiert, was wiederum zu tieferen Beiträgen vom Kanton führte. Finanzen und Steuern Der gesamte Steuerertrag beträgt Fr. 2’886’194.10 und liegt rund Fr. 282’000.00 über dem Budget. Bei den direkten Steuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag von Fr. 2’355’215.65 rund Fr. 182’500.00 über dem Budget. Die direkten Steuern der juristischen Personen von Fr. 175’267.40 liegen rund Fr. 70’800.00 über dem Budget. Die übrigen direkten Steuern, wie Liegenschaftssteuern und Vermögensgewinnsteuern betragen Fr. 349’861.05 und liegen rund Fr. 28’860.00 über dem Budget. Die Marktwerte des Lehrerhauses Hübeli und dem Land GBB 1310 wurden aufgrund der Neubewertung 2020 angepasst. Die Differenzen wurden in die Spezialfinanzierung zur Verwendung von Wertschwankungen des Finanz- und Verwaltungsvermögens eingelegt.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 6 Mai 2022 Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von Fr. 417‘148.52 ab. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von Fr. 531‘000.00. Die Minderausgaben betragen Fr. 113‘851.48. Das Projekt ARA-Leitung Thunersberg kann witterungsbedingt erst 2022 ausgeführt werden. Nachkredite Nach Artikel 11c des Organisationsreglementes sind vom Gemeinderat beschlossene Nachkredite zu gebundenen Ausgaben (ohne Handlungsspielraum), die seine ordentliche Kompetenz von Fr. 100‘000.00 überschreiten, zu publizieren. In der Rechnung 2021 sind keine Nachkredite, welche publiziert werden müssen. Eigenkapital Per 31. Dezember 2021 beträgt das Eigenkapital Fr. 6‘176‘598.48 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen Fr. 1'417'400.88 SF Feuerwehr einseitig Fr. 133'428.29 SF Wasserversorgung Fr. 366'253.50 SF Abwasserentsorgung Fr. 550'729.10 SF Abfall Fr. 366'989.99 Vorfinanzierungen Fr. 2'469'787.50 SF Liegenschaften FV Fr. 0.00 SF Wertschwankungen FV und VV Fr. 164'231.00 Wasserversorgung Werterhalt Fr. 493'294.60 Abwasserentsorgung Werterhalt Fr. 1'788'182.45 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental Fr. 24'079.45 Reserven Fr. 147'680.37 Zusätzliche Abschreibungen Fr. 147'680.37 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Fr. 639'544.60 Neubewertungsreserve FV Fr. 467'704.60 Schwankungsreserve Fr. 171'840.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag Fr. 1'502'185.13 Antrag des Gemeinderates Erfolgsrechnung Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5’478’466.60 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 4’624’709.50 Ertragsüberschuss Fr. 146’242.90 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 4’842’048.75 Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 4’980’905.95 Ertragsüberschuss Fr. 138’857.20 Aufwand SF Wasserversorgung Fr. 196’127.95 Ertrag SF Wasserversorgung Fr. 182’043.60 Aufwandüberschuss Fr. - 14’084.35 Aufwand SF Abwasserentsorgung Fr. 302’295.25 Ertrag SF Abwasserentsorgung Fr. 306’622.70 Ertragsüberschuss Fr. 4’327.45

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 7 Aufwand SF Abfallentsorgung Fr. 137’994.65 Ertrag SF Abfallentsorgung Fr. 155’137.25 Ertragsüberschuss Fr. 17’142.60 Investitionsrechnung Ausgaben Fr. 449’548.22 Einnahmen Fr. 32’399.70 Nettoinvestitionen Fr. 417’148.52 Nachkredite in Kompetenz GV gemäss Ziffer 1.1.6 Fr. 0.00 Nachfolgend finden Sie einen Zusammenzug der Erfolgsrechnung nach Funktionen sowie den Zusammenzug der Investitionsrechnung nach Funktionen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwalterin gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2021 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. Zusammenzug Erfolgsrechnung nach Funktionen Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung 737'835.11 54'079.35 735'880.00 69'400.00 774'755.94 61'713.40 Nettoaufwand 683'755.76 666'480.00 713'042.54 Nettoertrag Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigu20n0g'518.05 175'900.21 199'190.00 165'560.00 181'534.25 153'177.85 Nettoaufwand 24'617.84 33'630.00 28'356.40 Nettoertrag Bildung 1'208'163.49 4'826.40 1'320'280.00 48'540.00 1'325'164.60 68'101.85 Nettoaufwand 1'203'337.09 1'271'740.00 1'257'062.75 Nettoertrag Kultur, Sport und Freizeit 98'162.30 31'521.75 127'320.00 61'400.00 71'471.34 33'135.60 Nettoaufwand 66'640.55 65'920.00 38'335.74 Nettoertrag Gesundheit 6'416.00 5'950.00 5'345.30 90.00 Nettoaufwand 6'416.00 5'950.00 5'255.30 Nettoertrag Soziale Sicherheit 1'117'458.20 41'368.88 1'179'830.00 22'800.00 1'088'453.45 18'454.35 Nettoaufwand 1'076'089.32 1'157'030.00 1'069'999.10 Nettoertrag Verkehr und Nachrichtenübermittlung 626'657.40 71'310.01 617'690.00 89'940.00 519'515.45 69'251.20 Nettoaufwand 555'347.39 527'750.00 450'264.25 Nettoertrag Umweltschutz und Raumordnung 758'859.70 665'680.30 798'830.00 655'180.00 786'051.00 690'469.65 Nettoaufwand 93'179.40 143'650.00 95'581.35 Nettoertrag Volkswirtschaft 3'670.80 76'002.00 5'620.00 79'000.00 3'885.20 79'244.60 Nettoaufwand Nettoertrag 72'331.20 73'380.00 75'359.40 Finanzen und Steuern 919'785.90 4'556'838.05 641'255.00 4'245'105.00 634'745.98 4'197'911.60 Nettoaufwand Nettoertrag 3'637'052.15 3'603'850.00 3'563'165.62 Total Aufwand/Ertrag 5'677'526.95 5'677'526.95 5'631'845.00 5'631'845.00 5'390'922.51 5'390'922.51 Rechnung 2021 Budget 2021 Rechnung 2020

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 8 Mai 2022 Zusammenzug Investitionsrechnung nach Funktionen 2. Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil Beschlussfassung über die Massnahmenpunkte gemäss Gemeindeinitiative, das weitere Vorgehen und die Auflösung der Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen Referent: Gemeinderat Patric Brechbühl Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 25.11.2019 wurde die Gemeindeinitiative für Verkehrssicherheitsmassnahmen in Bowil angenommen. Der Gemeinderat wurde beauftragt, ausgearbeitete Vorlagen im Sinne von Planungen und Kostenermittlungen über die geforderten Massnahmenpunkte zu erarbeiten. Für die Ausarbeitung der Unterlagen verlangte die Initiative die Einsetzung einer nicht ständigen Kommission gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil. Der diesbezügliche Einsetzungsbeschluss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.01.2020 vorgenommen. Die durch die Kommission definierten Teilprojekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Gemeinde Bowil sind entweder abgeschlossen, als nicht realisierbar beurteilt oder an den Gemeinderat zur Weiterbearbeitung übergeben worden. Die Kommissionsmitglieder sehen ihren Auftrag als erfüllt an und stellen den Antrag auf Auflösung des Gremiums. Ergebnis der Kommissionsarbeit über die Initiativpunkte: Massnahmenpunkte gemäss Initiative: Ergebnis Antrag Beim Schulhaus Dorf die bestehende Zufahrt Nord mit Pfosten schliessen und auf der Westseite des Grundstücks für Fahrzeuge eine neue Zufahrt erstellen. Die nötigen Bauarbeiten und Markierungen sind vorgenommen worden. Massnahme erledigt. Westlich der Brücke Oberhofen eine ergänzende, freistehende Fussgängerbrücke erstellen. Schnelle Lösung nicht umsetzbar, alternative Massnahmen prüfen. Langfristig in kommunale Finanzplanung aufnehmen, Bewilligungsfähigkeit prüfen. Bezeichnung Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Allgemeine Verwaltung 10'000.00 Nettoaufwand 10'000.00 Nettoertrag Bildung 111'128.85 10'000.00 211'000.00 54'920.95 Nettoaufwand 101'128.85 211'000.00 54'920.95 Nettoertrag Verkehr und Nachrichtenübermittlung 228'828.27 160'000.00 71'528.70 Nettoaufwand 228'828.27 160'000.00 71'528.70 Nettoertrag Umweltschutz und Raumordnung 87'191.40 150'000.00 71'737.10 Nettoaufwand 87'191.40 150'000.00 71'737.10 Nettoertrag Volkswirtschaft 22'399.70 22'399.70 77'184.80 76'286.30 Nettoaufwand 898.50 Nettoertrag Finanzen 32'399.70 449'548.22 531'000.00 76'286.30 275'371.55 Nettoaufwand Nettoertrag 417'148.52 531'000.00 199'085.25 Total 481'947.92 481'947.92 531'000.00 531'000.00 351'657.85 351'657.85 Rechnung 2021 Budget 2021 Rechnung 2020

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 9 Für alle Wohnzonen/Häusergruppen eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 40 km/h (analog Zone Dorf) erstellen. Die Reduktion der Geschwindigkeit von Tempo 80 km/h auf Tempo 60 km/h in den entsprechenden Zonen auf dem Gemeindegebiet konsequent signalisieren und umsetzen. Temporegime ist in Rechtskraft erwachsen und umgesetzt. Massnahme erledigt. Eine Wegverbesserung des bestehenden Flurweges entlang dem Steinbühlwald ermöglichen. Strassenquerung in der Wyden vorantreiben, damit würde dieser Punkt hinfällig. Nicht weiter verfolgen. Im Steinbühl eine sichere Wegführung (bspw. hinter der Liegenschaft 27g) erstellen. Erarbeitung Projekt durch Gemeinderat weiterführen gestützt auf Vorarbeiten Kommission. Übertragung Massnahmenpunkt an Gemeinderat. Eine neue, verkehrsgetrennte Fuss- und Velowegführung ab Brücke Oberhofen bis Dorf prüfen und veranschlagen. Abstimmung mit den Projekten „Brücke Oberhofen“ und „Kurve Steinbühl“. Keine zwingende Trennung der Verkehrswege anstreben. Massnahmenpunkt nicht aktiv weiter verfolgen (Kosten zu hoch oder Benutzerfreundlichkeit zu gering). Bei den Schulhäusern die Realisierung spezieller Warnvorrichtungen (z.B. Blinkanlagen) prüfen. Wird als nicht prioritär angesehen, Umsetzung aber nötig. Übertragung Aufgabe an Gemeinderat. Eine separate Fuss- und Velowegführung nördlich der Häuser im Bereich Hübeli prüfen. Das Problem der überhöhten Tempi wurde nicht während der Schulzeiten eruiert. Entsprechende Massnahmen wurden als vorderhand nicht notwendig beurteilt. Verzicht auf separate Wegführung. Auftrag für Signalisation und Bodenmarkierung an Gemeinderat / Wegkommission. Dem Initiativkomitees steht das Recht zu, sich zu den erarbeiteten Massnahmen, Ergebnissen und Anträgen zu äussern. Die Stellungnahme lag bis zum Zeitpunkt des Druckes der Bowil-Zytig nicht vor. Antrag des Gemeinderats: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die einzelnen Massnahmenpunkte gemäss den vorstehenden Anträgen zu verabschieden, die nicht ständige Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen aufzulösen und die Gemeindeinitiative als erledigt zu betrachten.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 10 Mai 2022 3. Informationen durch den Gemeinderat a) Plangenehmigungsverfahren Station SBB Bowil Die Bahnstation SBB wird demnächst behindertengerecht umgebaut. Es wird diesbezüglich auf die separate Information der SBB unter der Rubrik „Informationen des Gemeinderates“ verwiesen. An der Gemeindeversammlung wird das Projekt im Detail vorgestellt. b) Zuweisungsplanung in der Gemeinde Bowil Die Zuweisungsplanung ZUPLA für die Schutzräume wird im Kanton Bern im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons auf kommunaler Stufe vorgenommen und kommuniziert. Die früher bekannten gelben Markierungen bei den Liegenschaften mit Verweis auf den nächsten Schutzraum werden in diesem Sinne nicht mehr geführt. Im Rahmen der Kriegshandlungen in der Ukraine sind in der Bevölkerung diesbezüglich Fragen aufgetaucht. In Bowil besteht ein Überangebot an Schutzplätzen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Bowiler Haushalte kann einem Schutzraum zugewiesen werden. c) Revitalisierung Gropbach Das Vorprojekt Revitalisierung Gropbach konnte abgeschlossen werden. Der Gemeinderat Bowil hat in seiner Sitzung vom 13.04.2022 die Weiterführung des Projekts beschlossen und die Ausarbeitung eines Wasserbauprojekts auf Stufe Bauprojekt (Wasserbaubewilligung) in Auftrag gegeben. Als nächster Schritt sind die Landverhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern vorgesehen. Sobald das Wasserbaubewilligungsverfahren abgeschlossen ist, wird das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. 4. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 11 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat  Für die Neumöblierung in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit den Bauarbeiten hat der Gemeinderat in seiner Kompetenz einen Kredit in der Höhe von Fr. 80'000.00 beschlossen. Der Kredit beinhaltet neue Büroeinrichtungen für die Verwaltung, die Einrichtung des zweiten bzw. erweiterten Sitzungszimmers und die Umgestaltung des Schalterraums in der Kanzlei.  Die von der Herzroute AG vorgeschlagene Wegführung einer neuen Bike Route über Urweid – Vögiberg wurde in Absprache mit den direkt betroffenen Anwohnern abgelehnt. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war u.a. die Tatsache, dass die Gemeinde auf Privatgrundstücken für offiziell ausgeschilderte Routen zusätzlich unterhaltspflichtig würde.  Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28.02.2022 wurde durch den Gemeinderat Bowil beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.  Die Gemeinde Bowil will ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine setzen und wird sich mit einer Spende an der Hilfsaktion der Kirchgemeinde Grosshöchstetten beteiligen. Die Eckpfeiler der Hilfsaktion sind derzeit noch nicht bekannt.  Die Abrechnung für die Anschaffung des Kommunalfahrzeuges schliesst mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 928.40. Der seinerzeit beschlossene Kredit von Fr. 60'000.00 musste nicht vollständig beansprucht werden.  Die Abrechnung für den Ersatz der Heizanlage für das Schulhaus Hübeli zeigt eine Kreditüberschreitung von Fr. 13'128.85. Die Kosten für den Ausbau des Netzanschlusses sowie weitere Baunebenkosten sind höher ausgefallen als ursprünglich angenommen. Der Nachkredit unterliegt der Publikation (Anzeiger vom 21.04.2022). Erfreulicherweise hat die Gemeinde einen Förderbeitrag des Kantons in der Höhe von Fr. 10'000.00 verbuchen können.  Der Einführung eines Tagesschul- und Mittagstischangebotes durch die Schule Bowil wurde zugestimmt. Die dazu nötigen Infrastrukturen und administrativen Belange sind durch die Schulverantwortlichen erarbeitet worden. Zurzeit wird Betreuungspersonal für diese schulergänzenden Angebote gesucht. Personalinformationen  Heidi Brechbühl arbeitet seit 2007 als Verwaltungsangestellte für die Gemeinde Bowil. Sie kann im Juni ihr 15-jähriges Dienstjubiläum feiern. Mit viel Sachkenntnis leitet sie die Einwohner- und Fremdenkontrolle sowie die Dienste der öffentlichen Sicherheit. Dabei ist sie u.a. besorgt, dass alle Stimmberechtigten rechtzeitig das Abstimmungsmaterial erhalten. Als Sekretärin der Wegkommission unterstützt sie das Gremium in administrativen Belangen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist Heidi Brechbühl als Anlaufstelle in der Gemeindekanzlei bekannt. Der Gemeinderat gratuliert Heidi Brechbühl zum Jubiläum und dankt für das Engagement und die sehr gute Zusammenarbeit und wünscht weiterhin viel Befriedigung im Amt.  Tanja Siegenthaler hat per Ende März ihr Praktikum bei der Gemeindeverwaltung abgeschlossen. Sie wird das Verwaltungsteam weiterhin als Verwaltungsangestellte unterstützen. Tanja Siegenthaler arbeitet vorwiegend im Frontoffice und bedient die Kundinnen und Kunden am Schalter, am Telefon und auf den elektronischen Plattformen. Sie wird in den nächsten Monaten die Mitarbeitenden auch in anderen Verwaltungszweigen unterstützten. Der Gemeinderat freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 12 Mai 2022 Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Kummer Christian und Heidi, Dorfstrasse 5; Erweiterung der bestehenden Stützmauer.  Hetzel Evelyne, Schlosshüsi 46; Einbau Pelletheizung mit neuer Kaminanlage.  Keller-Bieri Marianne und André, Steinen 61; Erweiterung Fahrzeugunterstand Steinen 61f.  Bärtschi Matthias, Felli 150; Wiederaufbau Einstellraum Felli 150a nach Brandfall.  Rutschi Reto, Konolfingen; Sanierung und Ausbau des bestehenden Wohnteils der Liegenschaft Groggenmoos 12c zu vier Wohnungen, neue Schnitzelheizung, Wagenschopf- und Laufhoferweiterung, Jauchegrube, Erstellen Kanalisationsanschluss für häusliche Abwässer.  Nehlig Peter und Maria, Langnaustrasse 13, Abbruch und Wiederaufbau Überdachung Sitzplatz.  Einwohnergemeinde Bowil; Sanierung Turnhalle Dorf, Neugestaltung Fassade West und Rampe für Zugang. Stufenfreies Ein- und Aussteigen – die SBB investiert am Bahnhof Bowil Ab Mitte Juni tut sich einiges am Bahnhof Bowil. Die SBB baut ab 15. Juni bis Dezember 2022 die Perrons aus. Danach gelangen die Reisenden dank dem höheren Perron stufenfrei in die Züge. Nicht alle Bereiche im Bahnhof Bowil entsprechen den heutigen Anforderungen an hindernisfreie Zugänge zum Zug. Die SBB wird aus diesem Grund von Mitte Juni bis ca. Dezember 2022 den Perron auf eine Höhe von 55 Zentimeter erhöhen, um einen stufenfreien Zugang zu den Zügen zu gewährleisten. Davon profitieren Reisende mit eingeschränkter Mobilität, wie auch Reisende mit Kinderwagen, Velos oder Rollkoffern. Die Kosten betragen 4,5 Millionen Franken und werden über die Leistungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Behindertengleichstellung ist für die SBB zentral. Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung ernst. Sie investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihrer Züge und Bahnhöfe, wo nötig auch in ergänzende Hilfeleistungen. Aktuell können 80 Prozent aller Verbindungen mit dem Rollstuhl genutzt werden, d. h. entweder selbstständig oder mit Unterstützung von Mitarbeitenden der SBB. An allen Bahnhöfen, die ab Ende 2023 nicht barrierefrei sind, wird die SBB Ersatzlösungen anbieten. Dazu zählen beispielsweise Hilfestellungen durch das Bahnpersonal, mobile Lifte und Rampen. Familien aus der Ukraine in Bowil Zwei Familien, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, leben mittlerweile in Bowil. Ihre grösseren Kinder gehen hier zur Schule, insgesamt sind es drei. Damit diese Familien bei uns gut zurechtkommen, erhalten sie wertvolle und umfangreiche Unterstützung von ihren Gastgeberinnen und deren Umfeld. Auch die Schule Bowil setzt sich sehr für die Integration der Kinder in die Schulklassen ein. Ein Kind darf ausserdem schon die Spielgruppe besuchen. Ganz herzlichen Dank allen Bowilerinnen und Bowilern, dem Spielgruppenverein sowie den Lehrkräften, die unsere ukrainischen Gäste mit viel Wärme und persönlichem Engagement willkommen geheissen haben und sie dabei unterstützen, den noch ungewohnten Alltag in einem fremden Land zu bewältigen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 13 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Sanierung und Neumöblierung Gemeindeverwaltung Der Gemeinderat bewilligte am 19. Januar 2022 den Kredit für die Sanierungs- und Umbauarbeiten und am 16. Februar 2022 den Kredit für die Neumöblierung der Gemeindeverwaltung. Anfangs März konnte mit den Sanierungsarbeiten im 1. Obergeschoss begonnen werden. Diese dauern bis ca. Ende Mai. Der Umzug der Büros vom Erdgeschoss ins 1. Obergeschoss erfolgt vom 8. Juni 2022 ab 12.00 Uhr bis 10. Juni 2022. Während dieser Zeit bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung und der Postfiliale geschlossen. Ab 13. Juni 2022 bedienen wir Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten im Provisorium der Gemeindeverwaltung im 1. Obergeschoss. Montag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag 08:00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr Nachmittag geschlossen Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Ab 13. Juni 2022 bis ca. Mitte August 2022 werden die Räumlichkeiten im Erdgeschoss saniert und neu eingerichtet. Der Umzug vom 1. Obergeschoss ins Erdgeschoss erfolgt vom 10. August 2022 ab 12.00 Uhr bis 12. August 2022. Während dieser Zeit bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung und der Postfiliale geschlossen. Ab 15. August 2022 empfangen wir Sie wieder im Erdgeschoss in den sanierten Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Bowil. Am Samstag, 20. August 2022 findet ein „Tag der offenen Tür“ statt. Nähere Informationen werden noch bekannt gegeben. Postfiliale mit Partner – Gemeindeverwaltung in Bowil wird umgebaut Vom Mittwoch, 8. Juni um 12.00 Uhr bis ca. Mitte August 2022 baut unsere Partnerin «Gemeinde Bowil» ihre Verwaltung im Erdgeschoss um. Die Dienstleistungen werden während dieser Zeit in einem Provisorium im 1. Stock der Gemeindeverwaltung angeboten. Aufgrund der Umzugsarbeiten ins Provisorium bzw. wieder zurück ins Erdgeschoss bleibt die Verwaltung und die darin integrierte Filiale der Post wie folgt geschlossen:  Vom Mittwoch, 8. Juni 2022 um 12.00 Uhr bis und mit Freitag, 10. Juni 2022  Vom Mittwoch, 10. August 2022 um 12.00 Uhr bis und mit Freitag, 12. August 2022 Die für Sie wichtigsten Informationen zusammengefasst  Der Briefeinwurf bei unserer Partnerin in Bowil steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.  Auch die Postfächer werden normal bedient.  Während den oben genannten Daten können Sie Ihre Postgeschäfte in der nahegelegenen Filiale Grosshöchstetten erledigen Öffnungszeiten Filiale Grosshöchstetten: o Montag bis Freitag 07.30 Uhr - 12.00 Uhr / 14.00 Uhr - 18.00 Uhr o Samstag 08.30 Uhr - 11.00 Uhr  Sie haben eine Abholungsmeldung erhalten, können die Sendung jedoch nicht in der Filiale Grosshöchstetten abholen? Veranlassen Sie eine zweite Zustellung an einem für Sie passenden Werktag (kostenlos) oder wählen Sie eine andere Möglichkeit, die Sendung zu empfangen. Verwalten Sie dazu den Empfang Ihrer Sendung unter post.ch/empfangen oder kontaktieren Sie unser Contact Center: Telefon 0848 888 888.  Weitere Filialen finden Sie unter post.ch/standorte.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 14 Mai 2022 Wiedereröffnung Gemeindeverwaltung Gerne stehen Ihnen ab Montag, 15. August 2022 die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wie gewohnt an der Alten Hauptstrasse 7 in Bowil wieder zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kundentreue. Mitteilungen der Schulkommission Ehrungen: Vor 10 Jahren, am 1. August 2012, hat Nadine Beyeler die Stelle als Kindergartenfachkraft im Schulhaus Hübeli angetreten. 20 Jahre steht Margreth Rychener nun schon in Diensten der Schule Bowil. Am 1. August 2007 nahm sie die Stelle (mit Unterbruch) in Angriff und ist seit mehreren Jahren Klassenlehrerin der 5./6. Klasse im Schulhaus Hübeli. Kirsten Alderson darf ihr 25. Dienstjahrjubiläum feiern. Seit dem 1. August 1996 ist sie der Schule Bowil (auch mit Unterbruch) treu geblieben. Sie teilt das Klassenlehrerpensum der 3./4. Klasse im Schulhaus Dorf. Verabschiedungen: Samira Steiner verlässt uns per Ende Schuljahr nach insgesamt vier Jahren. Sie ist seit dem 1. August 2018 in der 7. bis 9. Klasse im Schulhaus Hübeli tätig. Auch Sonja Gertsch sucht nach acht Jahren eine neue Herausforderung. Seit dem 1. August 2014 war sie für den Schwimmunterricht an der Schule Bowil zuständig. Und zu guter Letzt... Marianne Schweizer geht nach 26-jähriger Anstellung in den wohlverdienten Ruhestand. Seit dem 1. August 1996 begleitet sie unsere Schülerinnen und Schüler aus Bowil im Kochunterricht. Zudem half sie an vielen Schullagern und -anlässen tatkräftig mit. Wir danken Marianne für all ihre Unterstützung und wünschen für die Zukunft alles Gute. Merci Marianne! Wir danken allen geehrten und verabschiedeten Lehrpersonen für ihren Einsatz, ihre Hingabe und ihre Anpassungsfähigkeit, selbst zu Zeiten der Pandemie. Für ihre Zukunft wünschen wir allen nur das Beste: gute Gesundheit und viel Erfolg im nächsten Lebensabschnitt. Neuanstellungen: Ab 1. August 2022 dürfen wir an unserer Schule ganz herzlich begrüssen: Kathrin Marti-Wahlen als Nachfolgerin von Marianne Schweizer Franziska Bähler, die sich als Heilpädagogin der bisherigen Aufgabe Dora Siegenthalers widmet Rita Wittwer-Brügger, die Sonja Gertschs Posten als Schwimmlehrerin in Angriff nimmt Bianca Gatschet, die für das 1. Semester die 7. bis 9. Klasse übernimmt Marco Stauffiger, der ab dem 2. Semester für die 7. bis 9. Klasse im Einsatz steht Wir wünschen euch allen einen guten Start in Bowil und heissen euch in Namen der gesamten Schulkommission herzlich willkommen. Die Schulkommission Claudia Hirsbrunner, Cornelia Steck, Claudine Schneider, Marianne Witschi, Manuel Lüscher

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 15 Angebot Mittagstisch Ab dem neuen Schuljahr 2022/2023 wird ein betreuter Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung angeboten. Dies jeweils dienstags. Andere Module können im Moment wegen zu wenig angemeldeten Kindern nicht angeboten werden. Für das kulinarische Wohl der Kinder wird das Team vom Café Dörfli sorgen. Nach motivierten, aufgestellten Betreuungspersonen wird noch gesucht. Interessierte finden nähere Informationen auf der Homepage der Schule Bowil www.schulebowil.ch. Wahlen und Abstimmungen Mehrmals jährlich dürfen die Stimmberechtigten ihre politischen Rechte wahrnehmen. Das Stimm- und Wahlmaterial wird frühzeitig in die Haushalte zugestellt. Nutzen Sie die Möglichkeiten und befassen Sie sich frühzeitig mit den jeweiligen Themen. Ihre Voten können im Vorfeld der Verhandlungen brieflich eingereicht werden. Wir machen die Stimmberechtigten hier auf folgende Punkte aufmerksam:  Achten Sie darauf, dass bei der brieflichen Stimmabgabe die Ausweiskarte unterzeichnet ist. Leider müssen bei der Ausmittlung immer wieder einige Stimmkuverts aussortiert werden, wenn die Unterschrift fehlt.  Die Gemeinde Bowil ist bei Wahlangelegenheiten dem Wahlkreis Bern-Mittelland Süd zugeteilt. Kandidierenden aus anderen Wahlkreisen können Sie Ihre Stimme nicht abgeben. Anlässlich der Grossratswahlen vom 27.03.2022 mussten leider etliche Kandidatennamen gestrichen werden, in drei Fällen musste gar der ganze Wahlzettel als ungültig bezeichnet werden.  Nutzen Sie die Möglichkeit, sich politisch zu betätigen, bilden Sie Ihre Meinung und tun Sie diese mit der Teilnahme an den Abstimmungen und Wahlen kund. Leider sinkt die Beteiligung in letzter Zeit. Bei den Wahlverhandlungen des kantonalen Parlamentes und der Regierung beteiligten sich in Bowil nur etwas mehr als ein Viertel der Stimmberechtigten (26.23 %)! Gemeindebeiträge 2022 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge gültig ab 01.01.2022 erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein vollständiges und unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis inkl. Einzahlungsschein zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen. Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2022 erfolgt automatisch. Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen): Abfallart 2021 Vergleich 2020 Vergleich 2019 Vergleich 2018 Vergleich 2017 Hauskehricht 202.09 200.35 196.32 209.69 211.79 Sperrgut 3.81 2.33 5.74 5.72 8.45 Altglas 27.85 28.15 25.55 25.02 27.05

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 16 Mai 2022 Papier und Karton 65.44 41.70 56.78 60.18 64.06 Altmetall 13.96 6.65 11.07 12.27 13.69 Aluminium/Weissblech 1.89 2.43 1.63 1.68 1.51 Mineral- und Speiseöl 0.89 0.87 1.02 0.81 0.52 Grüngut 74.23 79.37 57.22 64.29 54.05 Kaffeekapseln (Alu) 0.77 0.65 0.62 0.45 0.40 PET 0.86 1.57 1.44 1.57 1.44 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden! Robi-Dog: Wir bitten die Hundehalter, die Hundesäckli in die Sammelbehälter zu werfen und nicht am Wegrand zu deponieren. Hundesäckli können gratis bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Abfall richtig entsorgen – Littering kann teuer werden! Es gibt viele Möglichkeiten, seinen Abfall zu entsorgen. Der grösste Teil der Bevölkerung informiert sich diesbezüglich regelmässig und nutzt die vorhandenen Entsorgungssysteme. Bei Unklarheiten geben die zuständigen Stellen gerne Auskunft. Für die Mithilfe und die Wahl des richtigen Entsorgungssystems sei hier bestens gedankt. Leider gibt es immer wieder schlechte Beispiele. Die fehlbaren Entsorger können oft nicht eruiert werden. Zeitnah muss jedoch das deponierte Material entsorgt werden. Das Werkhofteam muss dann unverzüglich handeln, damit kein grösserer Schaden entstehen kann. Die beiden Entsorgungsarten, welche nachstehende in Bildform gezeigt werden, sind leider nicht reines Informationsmaterial. Nein, dies wurde in den letzten Wochen in Bowil so angetroffen. Bäche sind nicht geeignete Orte, um Altholz und dergleichen zu entsorgen. Gleiches gilt für Aludosen, welche nun mal nicht in eine Kanalisation gehören. Man kann sich wohl gut vorstellen, dass die Reinigung eines verstopften Schachtes und damit verbunden einer überfüllten Kanalisationsleitung kein Vergnügen ist. Den beiden Werkhofmitarbeitern Peter Schenk und Roland Rüfenacht sei hier bestens für den schnellen Einsatz gedankt. Weitere Informationen zum Entsorgungssystem der Gemeinde Bowil finden Sie auf unserer Homepage.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 17 Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums Seit dem 1. Juni 2011 gilt die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verpflichtete die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen. In der Gemeinde Bowil sind die Gewässerräume seit Mai 2021 ausgeschieden. Die beiden Zonenpläne Gewässerräume Nord und Süd mit den genau definierten Gewässerräume pro Bach und Ort sind auf der Website der Gemeinde Bowil zu finden (https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/reglemente-verordnungen). Der Gewässerraum wird als Korridor ausgeschieden, zu dem sowohl das Gewässer als auch die beidseitigen Uferbereiche gehören. Im Gewässerraum hat die Bewirtschaftung extensiv zu erfolgen. Der Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist im festgelegten Gewässerraum nicht zulässig. Leider wurde in der Gemeinde Bowil festgestellt, dass sich nicht alle Landbewirtschafter, vor allem beim Austragen von Gülle und Mist, an die neu geltenden Vorschriften halten. Die Nutzung des Gewässerraums an zwei Beispielen: Beispiel 1: Gewässerraum 11 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite ≤ 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV liegt immer innerhalb des Gewässerraums. Der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) gemäss DZV gilt uneingeschränkt ab Uferlinie auch ausserhalb des Gewässerraums. Beispiel 2: Gewässerraum 24.5 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite > 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV sowie der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) im ÖLN liegen innerhalb des Gewässerraums. Wir fordern hiermit alle Landbewirtschafter höflich dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich mit den neu festgelegten Gewässerräumen im betroffenen Gebiet auseinander zu setzen. Vielen Dank.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 18 Mai 2022 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Jakobskreuzkraut Beschreibung: Das Jakobs-Kreuzkraut ist ein bis zu 1 m hohes, meist zweijähriges Kraut. Im ersten Jahr bildet es eine grundständige Rosette, die im zweiten Jahr zur blühfähigen Pflanze austreibt. Die Blütezeit beginnt im Juni, wobei die Hauptblüte im Hochsommer stattfindet. Die Pflanze ist eurasischen Ursprungs und somit bei uns heimisch. Sie wächst hauptsächlich auf Wiesen und an Feld- und Wegrändern, wobei sonnige, warme Standorte bevorzugt besiedelt werden. Der Boden zeichnet sich durch eine mittlere Feuchte aus, wobei er je nach Niederschlägen von nass bis trocken variieren kann. Gefahren: Die ganze Pflanze ist giftig (Pyrrolizidinalkaloide) und kann Mensch und Vieh gefährden, wenn Teile von ihr aufgenommen werden. Bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel führt regelmässige Aufnahme zu chronischen Lebervergiftungen und oft sogar zum Tod, wobei Pferde und Rinder am empfindlichsten reagieren. Im frischen Zustand wird die Pflanze oft verweigert, da sie bitter ist. Wenn sie getrocknet ist, ist sie nicht mehr bitter und wird unerkannt gefressen. Darum ist kreuzkrauthaltiges Heu sehr gefährlich. Bekämpfung: Die Pflanze muss vor der Blüte abgemäht werden, damit sie nicht versamen kann. Das Mähgut muss entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze auf keinen Fall ins Heu gelangen! Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 19 Informationen der AHV-Zweigstelle  Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) gelten Personen als Nichterwerbstätige, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, namentlich:  vorzeitig Pensionierte,  IV-Rentenbezüger/innen,  Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern,  Studierende,  „Weltenbummler“,  ausgesteuerte Arbeitslose,  Geschiedene,  Verwitwete,  Ehegatten von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind,  Ehegatten von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern. Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Personen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und auf Dauer erwerbstätig sind (Teilzeitbeschäftigte). Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64, Männer 65). Wer noch nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts zu melden. Dort sind Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.03 über die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen erhältlich. Beides kann auch im Internet unter www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden. Selbständigerwerbende In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend, wenn sie  unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.B. nach Aussen mit eigenem Firmennamen auftreten, und  in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem, sie z.B. Investitionen tätigen, Personal beschäftigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine Tätigkeit als unselbständig-, für eine andere als selbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht die vertraglichen Verhältnisse. Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV), an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02 über Selbständigerwerbende können im Internet unter www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden und sind bei den AHV-Zweigstellen erhältlich.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 20 Mai 2022 Anlässe in Bowil Samstag, 21.05.2022 Bowiler Geländelauf, Schächli, TV Bowil Montag, 23.05.2022 Gemeindeversammlung, Schulhaus Dorf Samstag, 04.06.2022 Brockenstube, Altes Feuerwehrmagazin, LFV Bowil Dienstag, 07.06.2022 Blutspenden, Aula Sekundarschule Grosshöch- stetten, Samariterverein Sonntag, 12.06.2022 Schulfest Bowil, Verschiebedatum: Schulhaus Dorf- Schächli- Schulhaus Hübeli Sonntag, 19.06.2022 Sonntag, 19.06.2022 Moto Fun-Day, Ortsverein Bowil Dienstag, 21.06.2022 Blutspenden, Turnhalle Zäziwil, Samariterverein Samstag, 25.06.2022 Stationärmotorentreffen in Bowil, Dorf 118 Samstag, 25.06.2022 Brockenstube, Altes Feuerwehrmagazin, LFV Bowil Samstag, 02.07.2022 Brockenstube, Altes Feuerwehrmagazin, LFV Bowil Sonntag, 31.07.2022 Bundesfeier, Blockhaus Bowil Samstag, 06.08.2022 Brockenstube, Altes Feuerwehrmagazin, LFV Bowil Montag, 22.08.2022 Reanimationskurs, Schulhaus Dorf, Samariterverein Quelle: elektronischer Veranstaltungskalender Ortsverein Bowil siehe auch www.bowil.ch

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