Bowil Zytig Nr. 198 | Mai 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 10 Mai 2022 3. Informationen durch den Gemeinderat a) Plangenehmigungsverfahren Station SBB Bowil Die Bahnstation SBB wird demnächst behindertengerecht umgebaut. Es wird diesbezüglich auf die separate Information der SBB unter der Rubrik „Informationen des Gemeinderates“ verwiesen. An der Gemeindeversammlung wird das Projekt im Detail vorgestellt. b) Zuweisungsplanung in der Gemeinde Bowil Die Zuweisungsplanung ZUPLA für die Schutzräume wird im Kanton Bern im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons auf kommunaler Stufe vorgenommen und kommuniziert. Die früher bekannten gelben Markierungen bei den Liegenschaften mit Verweis auf den nächsten Schutzraum werden in diesem Sinne nicht mehr geführt. Im Rahmen der Kriegshandlungen in der Ukraine sind in der Bevölkerung diesbezüglich Fragen aufgetaucht. In Bowil besteht ein Überangebot an Schutzplätzen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Bowiler Haushalte kann einem Schutzraum zugewiesen werden. c) Revitalisierung Gropbach Das Vorprojekt Revitalisierung Gropbach konnte abgeschlossen werden. Der Gemeinderat Bowil hat in seiner Sitzung vom 13.04.2022 die Weiterführung des Projekts beschlossen und die Ausarbeitung eines Wasserbauprojekts auf Stufe Bauprojekt (Wasserbaubewilligung) in Auftrag gegeben. Als nächster Schritt sind die Landverhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern vorgesehen. Sobald das Wasserbaubewilligungsverfahren abgeschlossen ist, wird das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. 4. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid

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