Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 ___________________________________________________________________________________ Mai 2022 Seite: 9 Für alle Wohnzonen/Häusergruppen eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 40 km/h (analog Zone Dorf) erstellen. Die Reduktion der Geschwindigkeit von Tempo 80 km/h auf Tempo 60 km/h in den entsprechenden Zonen auf dem Gemeindegebiet konsequent signalisieren und umsetzen. Temporegime ist in Rechtskraft erwachsen und umgesetzt. Massnahme erledigt. Eine Wegverbesserung des bestehenden Flurweges entlang dem Steinbühlwald ermöglichen. Strassenquerung in der Wyden vorantreiben, damit würde dieser Punkt hinfällig. Nicht weiter verfolgen. Im Steinbühl eine sichere Wegführung (bspw. hinter der Liegenschaft 27g) erstellen. Erarbeitung Projekt durch Gemeinderat weiterführen gestützt auf Vorarbeiten Kommission. Übertragung Massnahmenpunkt an Gemeinderat. Eine neue, verkehrsgetrennte Fuss- und Velowegführung ab Brücke Oberhofen bis Dorf prüfen und veranschlagen. Abstimmung mit den Projekten „Brücke Oberhofen“ und „Kurve Steinbühl“. Keine zwingende Trennung der Verkehrswege anstreben. Massnahmenpunkt nicht aktiv weiter verfolgen (Kosten zu hoch oder Benutzerfreundlichkeit zu gering). Bei den Schulhäusern die Realisierung spezieller Warnvorrichtungen (z.B. Blinkanlagen) prüfen. Wird als nicht prioritär angesehen, Umsetzung aber nötig. Übertragung Aufgabe an Gemeinderat. Eine separate Fuss- und Velowegführung nördlich der Häuser im Bereich Hübeli prüfen. Das Problem der überhöhten Tempi wurde nicht während der Schulzeiten eruiert. Entsprechende Massnahmen wurden als vorderhand nicht notwendig beurteilt. Verzicht auf separate Wegführung. Auftrag für Signalisation und Bodenmarkierung an Gemeinderat / Wegkommission. Dem Initiativkomitees steht das Recht zu, sich zu den erarbeiteten Massnahmen, Ergebnissen und Anträgen zu äussern. Die Stellungnahme lag bis zum Zeitpunkt des Druckes der Bowil-Zytig nicht vor. Antrag des Gemeinderats: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die einzelnen Massnahmenpunkte gemäss den vorstehenden Anträgen zu verabschieden, die nicht ständige Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen aufzulösen und die Gemeindeinitiative als erledigt zu betrachten.
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