Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 4 November 2022 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Budget 2023 Referentinnen: Gemeinderätin Mariann Zaugg und Finanzverwalterin Gabriela Hauri a) Kenntnisgabe Finanzplan 2022 – 2027 Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 – 8 Jahren zu erstellen. Die Planung gibt einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, zeigt die Auswirkungen der geplanten Investitionen und die Entwicklung von Aufwand und Ertrag auf. Im Hinblick auf die allgemeine Finanzsituation der Gemeinde Bowil fand im April 2022 eine Klausur zur Festlegung der künftigen Finanzstrategie statt. Der Finanzplan 2021 – 2026 wurde mit den Zahlen der Rechnung 2021 ergänzt. Der Plan zeigt, dass der allgemeine Haushalt in den kommenden Jahren deutliche Defizite aufweist und der Bilanzüberschuss unter die in den Legislaturzielen festgelegte Grenze von fünf Steuerzehnteln fällt. Die aktuelle Wirtschaftslage und die steigenden Energiekosten führen zu höheren Ausgaben. Die Entwicklung der Steuereinnahmen und dadurch auch die Entwicklung beim Finanzausgleich sowie bei den Lastenausgleichssystemen ist schwer einzuschätzen. Die Einnahmen fallen in den nächsten Jahren tiefer aus. Die Ausgaben steigen von Jahr zu Jahr. Der Finanzplan 2022 – 2027 baut auf der Rechnung 2021 und den Budgets 2022 und 2023 auf. Die Prognoseannahmen basieren grösstenteils auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und auf der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern (Steuern und Lastenverteiler). Aufgrund der Verschlechterung der finanziellen Lage erachtet der Gemeinderat eine Erhöhung der Steueranlage auf 1.99 Einheiten ab 2023 als unumgänglich. Mariann Zaugg und Gabriela Hauri werden den detaillierten Finanzplan 2022 – 2027 an der Gemeindeversammlung vorstellen. b) Beratung und Genehmigung Budget 2023 Das Budget 2023 wurde nach den Vorschriften des Neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 erstellt. Die Annahmen für das Budget basieren auf folgenden Faktoren: Prognosen der Finanzplanung 2022 – 2027, insbesondere des Kantons Bern Steueranlage 1.99 Einheiten Liegenschaftssteuer 1.1 Promille des amtlichen Wertes
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