Bowil Zytig Nr. 200 | November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 6 November 2022 Schulgelder an Sekundarschulen Die Schulgelder an die Sekundarschule Signau fallen gegenüber dem Budget 2022 höher aus. Für das Schuljahr 2022/2023 wird mit 28 Schülern gerechnet (Schuljahr 2021/2022: 27 Schüler). Die Schulinfrastrukturkosten steigen laufend. Beiträge an den Lastenausgleich Sozialhilfe Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit Fr. 560.00 pro Einwohner berechnet (Budget 2022: Fr. 577.00 pro Einwohner). Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Die Beiträge an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr fallen gegenüber dem Budget 2022 tiefer aus. Der Nettoaufwand für Betreuungsgutscheine (Gemeindeanteil von 20 %) fällt gegenüber dem Budget 2022 höher aus. Die Budgetierung erfolgte aufgrund der eingereichten Gesuche für das Schuljahr 2022/2023. Steuern Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgte mit einer Steueranlage von 1.99 Einheiten. Grundlage dafür bilden die Finanzplanungshilfe des Kantons und die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Die Hochrechnungen basieren auf der 1. und 2. Steuerrate des aktuellen Steuerjahres. Die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die übrigen Steuern wurden in Anlehnung an die Auswertungen der Steuererträge per August 2022 und analog der Vorjahre budgetiert. Finanz und Lastenausgleich Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Zuschuss Mindestausstattung, Zuschuss geografisch topografische Lasten, Zuschuss soziodemografische Lasten und Zuschuss Disparitätenabbau) fallen gegenüber dem Budget 2022 um ca. Fr. 90'000.00 tiefer aus. Auflösung der Neubewertungsreserve Per 1.1.2021 wurden 10 % der Finanzanlagen und 5 % der Sachanlagen von der Neubewertungsreserve in die Schwankungsreserve eingelegt. Ab Rechnungsjahr 2021 wird die Neubewertungsreserve linear über 5 Jahre über die Erfolgsrechnung aufgelöst. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen ab der Aktivierungsgrenze von Fr. 25‘000.00 der Investitionsrechnung. Das Investitionsbudget ist nicht verbindlich, für die einzelnen Projekte werden separate verbindliche Kredite nach Kreditkompetenz gesprochen. Für 2023 sind folgende Investitionen geplant, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) zugrunde liegen. 2170 Schulliegenschaften  Sanierung Schulhäuser (Pulte, Multimedia, Rollregale, etc.) Fr. 100‘000.00 6150 Gemeindestrassen  Mehrjahresprogramm Sanierung Gemeindestrassen  Sanierung Betonmauer Steinenbach (Anteil Weg)  Anteil an SBB Ersatz Bori Brücke Fr. 100'000.00 Fr. 30'000.00 Fr. 60'000.00 7101 Wasserversorgung  Übernahme WAKI-Leitungen Fr. 147'000.00 7201 Abwasserentsorgung  Genereller Entwässerungsplan Fr. 50‘000.00 7410 Gewässerverbauungen  Revitalisierung Gropbach (Planung) Sanierung Betonmauer Steinenbach (Anteil Wasserbau) Fr. 25'000.00 Fr. 30'000.00

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