Bowil Zytig Nr. 203 | August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 13 Welche Angaben müssen bei der der EL-Anmeldung gemacht werden? Im Rahmen der individuellen Abklärungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen sind alle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Hierzu gehören auch Angaben über ausländische Einkünfte und Vermögenswerte. Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen? Die Höhe der Ergänzungsleistungen ist individuell und ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf EL. Welche Ausgaben werden anerkannt? Als wichtigste Ausgaben werden bei Personen, welche Zuhause leben, ein fixer Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf sowie ein Maximalbetrag für die Wohnungsmiete anerkannt. Bei Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, werden die Tagestaxe sowie ein pauschaler Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt. Bei allen Personen wird zudem die effektive Krankenkassenprämie für die Grundversicherung berücksichtigt, maximal jedoch die sogenannte Durchschnittsprämie. Welche Einnahmen werden angerechnet? Zu den wichtigsten Einnahmen zählen alle Renteneinkünfte, allfällige Erwerbseinkommen, Vermögenserträge, Familienzulagen und familienrechtliche Unterhaltsbeiträge. Welche Krankheits- und Behinderungskosten werden rückerstattet? Sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von EL erfüllt, können auch Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Rückerstattet werden unter anderem Zahnbehandlungen oder Kosten für Pflege, Hilfe, Betreuung und Hilfsmittel sowie die Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Franchise und Selbstbehalt). Werden EL-Bezüger von den Radio- und TV-Gebühren befreit? Personen, welche EL beziehen, müssen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Sie können sich bei der Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren von der Gebührenpflicht befreien lassen. Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.akbern.ch. Kostenlose Auskünfte und alle amtlichen Formulare sowie Merkblätter erhalten Sie auch bei der AHV-Zweigstelle.

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