Bowil Zytig Nr. 206 | Mai 2024

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 36. Jahrgang / Ausgabe Nr. 206 vom Mai 2024 Liebe Bowilerinnen, liebe Bowiler Vor ziemlich genau einem Jahr bekam ich die Gelegenheit, hier über unsere Schule zu schreiben. An was wir arbeiten und was schon alles erreicht wurde. Zugegeben, die Bildung beansprucht immer noch die meisten meiner Ressourcen und wird auch weiterhin einen grossen Teil meiner Arbeit sein. Seit längerer Zeit beschäftige ich mich mit vielen anderen an der Zukunft unserer Oberstufe. Mit der Vorlage an der nächsten Gemeindeversammlung, unsere Oberstufe nach Signau auszulagern und die Durchlässigkeit zu gewährleisten, steht uns einen wichtigen und zukunftsweisenden Meilenstein bevor. Was mich besonders aufstellt war eure zahlreiche Teilnahme am Infoanlass mit unseren Partnergemeinden in Eggiwil, wie auch an unserem eigenen Anlass in Bowil am 26. März 2024. Die vielen Rückmeldungen jeglicher Art haben mich bekräftigt und motiviert, mit der Schulkommission, dem Gemeinderat, unserer Schule, der Verwaltung und mit euch weiter daran zu arbeiten. Dieses und weitere Projekte zeigen mir, dass wir alle etwas in unserer Gemeinde bewegen. In einem gut funktionierenden Gemeinwesen ist die Lebensqualität aller Generationen wichtig. Heute leisten Vereine, Institutionen, Angehörige und zahlreiche Personen einen grossen Beitrag mit viel Herz und Leidenschaft für unsere ältere Generation. Ihnen gebührt einen grossen Dank und Wertschätzung. Weil das Älter werden nicht an der Gemeindegrenze Halt macht, haben die Ressortleitungen Soziales von Arni, Biglen, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen, Zäziwil und Bowil miteinander ein Altersleitbild erarbeitet. Es freut mich, euch an unserer nächsten Gemeindeversammlung neben der Schulreform auch einen Einblick in die Handlungsfelder sowie die vergangenen und geplanten Aktivitäten der Altersarbeit zu verschaffen. Ich lade euch, liebe Bürger und Bürgerinnen, herzlich ein, an dieser wegweisenden Gemeindeversammlung am Montag, 3. Juni 2024 um 20.00 Uhr teilzunehmen und wünsche euch allen einen schönen Sommer. Herzlichen Dank für eure Unterstützung! Manuel Lü scher, Vizegemeindepräsident Ressort Bildung, Soziales und Freizeit

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 2 Mai 2024 Impressum Titelbild: Hände (Foto: Internetfund) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Krankenmobilienmagazin Zäziwil Nach tel. Vereinbarung 079 781 85 46 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Botschaft zu den Versammlungsgeschäften........................................................................... 4 1. Gemeinderechnung 2023 ....................................................................................................................4 2. Projekt Schule Signau / Reform Oberstufe (Zyklus 3) ..........................................................................7 3. Informationen durch den Gemeinderat ..............................................................................................11 4. Verschiedenes ................................................................................................................................... 11 Informationen des Gemeinderates ......................................................................................... 11 Aktuelles aus dem Gemeinderat.............................................................................................................11 Siedlungsleitbild Bowil ............................................................................................................................12 Gesamterneuerungswahlen Legislatur 2025 - 2028 ...............................................................................12 Ersatzwahl Wegkommission...................................................................................................................12 Wahl- und Abstimmungsausschuss........................................................................................................12 Personalinformationen............................................................................................................................13 Baubewilligungen ...................................................................................................................................13 Änderungen für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen per 01.01.2024 ..................................13 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen........................................................ 14 Die Gemeindekanzlei und die Postagentur sind an folgenden Daten geschlossen .................................14 Informationen aus der Wegkommission..................................................................................................14 Asiatische Hornisse ................................................................................................................................15 Stellenausschreibung Tagesschule Bowil...............................................................................................15 Gemeindebeiträge 2024 .........................................................................................................................15 Betreuungsgutscheine 2024/2025 ..........................................................................................................15 Abfallentsorgung ....................................................................................................................................15 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................17 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................18 Interview mit Walter Bohren....................................................................................................................19 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................21 Bibliothek ................................................................................................................................................ 22 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 23 Informationen der Schule........................................................................................................ 28

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 3 Versammlung der Gemeinde Bowil Montag, 03. Juni 2024, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2023 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2023 2. Projekt Schule Signau 2025 / Reform Oberstufe (Zyklus 3) 2.1 Aufgabenübertragung an die Einwohnergemeinde Signau a) Übertragung gesamte Oberstufe (Variante 1), oder b) Übertragung Sekundarschule und Einführung durchlässiges Schulmodell (Variante 2) 2.2 Projekt Schule Signau 2025 (Hauptfrage, die Punkte a und b müssen zusammen als Paket beschlossen werden) a) Art. 73a Organisationsreglement (Rechtsgrundlage Aufgabenübertragung, Sieger aus der Abstimmung gemäss Ziffer 2.1) b) Auflösung Sekundarschulverband Signau 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zur Einsichtnahme bereit. Der Antrag der Delegiertenversammlung des Sekundarschulverbandes vom 24. April 2024 auf Auflösung an die vier Verbandsgemeinden enthält auch eine Anpassung im Organisationsreglement des Verbandes. Gemäss Art. 38 Gemeindeverordnung sind Reglemente von Gemeindeverbänden, die von den Stimmberechtigten erlassen werden, in allen Verbandsgemeinden aufzulegen. Das heisst, dass die Anpassung des Organisationsreglements des Sekundarschulverbandes Signau ebenfalls zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Bowil öffentlich aufliegt. Die öffentliche Auflage zu Traktandum Nr. 2 umfasst: - Bericht der Projektgruppe - Entwurf Vertrag zwischen den Gemeinden - Entwurf Zusatzvertrag zwischen Signau und Bowil - Entwurf Teilrevision Organisationsreglement Bowil - Entwurf Teilrevision Organisationsreglement Sekundarschulverband Signau - Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu einem Apéro und zum ungezwungenen Informationsaustausch ein. Der Apéro wird durch Vertreterinnen des Landfrauenvereins Bowil organisiert und betreut.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 4 Mai 2024 Botschaft zu den Versammlungsgeschäften 1. Gemeinderechnung 2023 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung Referent/Referentin: Gemeinderat Beat Lehmann und Finanzverwalterin Gabriela Hauri Das Budget für das Jahr 2023 wurde an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 mit einer Gemeindesteueranlage von 1.84 genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Entscheid vom 31.03.2023 abgewiesen. Nach Rechtskraft des Beschwerdeentscheides konnte das Budget 2023 mit Verzögerung umgesetzt werden. Die Jahresrechnung 2023 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt und schliesst per 31.12.2023 wie folgt ab: Ergebnis Gesamthaushalt Fr. 17‘424.35 Ergebnis Allgemeiner Haushalt Fr. 29‘716.32 Ergebnis Spezialfinanzierungen gebührenfinanziert - Fr. 12‘291.97 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 61‘246.20 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 54‘925.75 Ergebnis Abfallentsorgung - Fr. 5‘971.52 Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 17'424.35 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 398'971.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 416'395.35. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsü berschuss von Fr. 29’716.32 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 385’966.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 415’682.32. Rechnung 2023 Budget 2023 Abweichung in Fr. Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -727'090.97 -723'410.00 -3'680.97 0.5 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -27'379.45 -36'880.00 9'500.55 25.8 2 Bildung -1'328'664.94 -1'369'919.00 41'254.06 3.0 3 Kultur, Sport und Freizeit -60'346.63 -56'690.00 -3'656.63 6.5 4 Gesundheit -6'065.60 -5'950.00 -115.60 1.9 5 Soziale Sicherheit -1'063'487.49 -1'158'070.00 94'582.51 8.2 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -515'766.71 -579'687.00 63'920.29 11.0 7 Umweltschutz und Raumordnung -69'713.35 -143'440.00 73'726.65 51.4 8 Volkswirtschaft 71'916.15 68'880.00 3'036.15 4.4 9 Finanzen und Steuern 3'756'315.31 3'619'200.00 137'115.31 3.8 Aufwandüberschuss 29'716.32 -385'966.00 415'682.32 Rechnung 2023, Budget 2023: + = Ertragsüberschuss, - = Aufwandüberschuss Abweichungen in Fr.: + = Besserstellung gegenüber Budget, - = Schlechterstellung gegenüber Budget

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 5 Die Abweichungen zum Budget 2023 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Gebührenaufwand fiel tiefer aus als budgetiert. Der Beitrag an die Militärschützen für die Kugelfangsanierung fiel höher aus als budgetiert. Der Aufwand für Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV im Bereich Zivilschutz fiel tiefer aus als budgetiert. Bildung Der Aufwand für den Lastenausgleich Bildung fiel tiefer aus als budgetiert. Die Beiträge an den Sekundarschulverband Signau fallen höher aus. Die Beiträge an die Musikschule Oberemmental fallen tiefer aus als budgetiert. Die Aufwände für Schülertransporte fallen höher aus als budgetiert. Die Aufwände für Interventionen Schulsozialarbeit waren nicht budgetiert. Kultur, Sport und Freizeit Die Personalkosten für die Freizeitanlage Schächli fielen höher aus als budgetiert (Neuanstellung von zwei Hauswart-Stellvertreterinnen). Auf dem Spielplatz wurde die Rutschbahn ersetzt. Der Ertrag aus der Vermietung entspricht dem budgetierten Wert. Soziale Sicherheit Die Gemeinde Bowil gibt seit 1.1.2020 Betreuungsgutscheine ab. Diese werden zu 80 % vom Kanton zurückerstattet (Selbstbehalt 20 %). 2023 wurden weniger Betreuungsgutscheine abgegeben als budgetiert. Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe fiel um rund Fr. 68’800.00 tiefer aus als budgetiert. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Der Aufwand für den Unterhalt der Strassen und Wege fällt ca. Fr. 19'400.00 tiefer aus als budgetiert. Die SBB-Tageskarten wurden nur noch bis Mitte April 2023 verkauft. Die Anschaffung dieser Tageskarten erfolgte bereits 2022. Umweltschutz und Raumordnung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 61'246.20 ab (budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 46'780.00). Der Unterhalt für Tiefbauten fiel um rund Fr. 12'500.00 tiefer aus als budgetiert und konnte zum Teil dem Werterhalt entnommen werden. Der Betriebsbeitrag WAKI ist rund Fr. 35'400.00 höher als budgetiert. Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind rund Fr. 7'000.00 tiefer als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 54'925.75 ab (budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 46'755.00). Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind rund Fr. 5'300.00 höher als budgetiert, was zu höheren Einlagen in den Werterhalt führt. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 5971.52 ab (budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 12'980.00). Die Aufwendungen für Kehrichtsäcke/-marken und Abfuhrkosten Sonderabfälle fielen tiefer aus als budgetiert. Der Aufwand für Gewässerverbauungen fiel rund Fr. 74'000.00 tiefer aus als budgetiert. Finanzen und Steuern Der gesamte Steuerertrag beträgt Fr. 2’930’287.05 und liegt rund Fr. 98’500.00 ü ber dem Budget. Bei den direkten Steuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag von Fr 2’474’864.25 rund Fr. 96’600.00 über dem Budget. Die direkten Steuern der juristischen Personen von Fr. 97’884.35 liegen rund Fr. 29’000.00 unter dem Budget. Die übrigen direkten Steuern, wie Liegenschaftssteuern und Vermögensgewinnsteuern betragen Fr. 350’288.45 und liegen rund Fr. 30’700.00 ü ber dem Budget. Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich fallen um rund Fr. 63’800.00 höher aus als budgetiert. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von Fr. 454’240.10 ab. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von Fr. 542’000.00. Die Minderausgaben betragen Fr. 87’759.90.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 6 Mai 2024 Abrechnungen Verpflichtungskredite mit fakultativem Referendum Der Verpflichtungskredit von Fr. 180‘000.00 fü r die Sanierungs- und Umbauarbeiten Gemeindeverwaltung gemäss GR-Beschluss vom 19.01.2022 (in Rechtskraft erwachsen am 07.03.2022) konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 16‘824.30 (9.35 %) abgerechnet werden. Der Verpflichtungskredit von Fr. 155‘000.00 für die Umsetzung des Objektschutzwaldprojektes Schlossberg Ost (in Rechtskraft erwachsen am 20.05.2020) konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 34‘308.70 (22.14 %) abgerechnet werden. Der Verpflichtungskredit von Fr. 115‘000.00 für die Umsetzung des Objektschutzwaldprojektes Schlossberg West (in Rechtskraft erwachsen am 09.08.2021) konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 10‘000.00 (8.7 %) abgerechnet werden. Der Verpflichtungskredit von Fr. 147‘000.00 für die Übernahme von Primärleitungsteilen der Wasserverbund Kiesental AG (in Rechtskraft erwachsen am 03.11.2022) konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 137.00 (0.09 %) abgerechnet werden. Der Verpflichtungskredit von Fr. 105‘000.00 für das Teilprojekt Temporegime der Verkehrssicherheitsmassnahmen (in Rechtskraft erwachsen am 06.10.2021) konnte mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 45‘529.45 (43.36 %) abgerechnet werden. Nachkredite Nach Artikel 11c des Organisationsreglementes sind vom Gemeinderat beschlossene Nachkredite zu gebundenen Ausgaben (ohne Handlungsspielraum), die seine ordentliche Kompetenz von Fr. 100‘000.00 überschreiten, zu publizieren. In der Rechnung 2023 sind keine Nachkredite, welche publiziert werden müssen. Eigenkapital Per 31. Dezember 2023 beträgt das Eigenkapital Fr. 6‘114‘835.21 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen Fr. 1‘423‘956.13 SF Feuerwehr einseitig Fr. 150‘563.42 SF Wasserversorgung Fr. 286‘099.20 SF Abwasserentsorgung Fr. 619‘852.35 SF Abfall Fr. 367‘441.16 Vorfinanzierungen Fr. 2‘849‘032.10 SF Liegenschaften FV Fr. 5‘850.00 SF Wertschwankungen FV und VV Fr. 182‘771.00 Wasserversorgung Werterhalt Fr. 532‘502.45 Abwasserentsorgung Werterhalt Fr. 2‘088‘077.30 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental Fr. 39‘831.35 Reserven Fr. 147'680.37 Zusätzliche Abschreibungen Fr. 147'680.37 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Fr. 362‘787.30 Neubewertungsreserve FV Fr. 190‘947.30 Schwankungsreserve Fr. 171'840.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag Fr. 1‘331‘379.31

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 7 Antrag des Gemeinderates Erfolgsrechnung Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5'348'986.79 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 5'366'411.14 Ertragsüberschuss Fr. 17'424.35 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 4'693'096.72 Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 4'722'813.04 Ertragsüberschuss Fr. 29'716.32 Aufwand SF Wasserversorgung Fr. 239'925.95 Ertrag SF Wasserversorgung Fr. 178'679.75 Aufwandüberschuss Fr. -61'246.20 Aufwand SF Abwasserentsorgung Fr. 260'349.60 Ertrag SF Abwasserentsorgung Fr. 315'275.35 Ertragsüberschuss Fr. 54'925.75 Aufwand SF Abfallentsorgung Fr. 155’614.52 Ertrag SF Abfallentsorgung Fr. 149'643.00 Aufwandüberschuss Fr. -5'971.52 Investitionsrechnung Ausgaben Fr. 454'030.00 Einnahmen Fr. -210.00 Nettoinvestitionen Fr. 454'240.10 Nachkredite in Kompetenz GV gemäss Ziffer 1.1.6 Fr. 0.00 Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwalterin gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2023 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. 2. Projekt Schule Signau / Reform Oberstufe (Zyklus 3) 1. Ausgangslage Die Gemeinden Bowil, Eggiwil, Röthenbach und Signau haben 1962 einen Gemeindeverband gegründet, welcher anstelle der Gemeinden die Sekundarschule führt. Die Sekundarschule hat ihren Sitz in Signau, die Liegenschaften sind im Eigentum der Einwohnergemeinde Signau. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern der Region ein hochstehendes, vielfältiges Bildungsangebot und bereitet sie gut auf anspruchsvolle Ausbildungen und weiterführende Schulen vor. In den letzten Jahren wurde der Ruf nach einer durchlässigen Oberstufe immer lauter und häufiger, was die Gemeinden dazu bewogen hat, nach Strukturen zu suchen, welche ein durchlässiges Schulmodell überhaupt ermöglichen. Durchlässigkeit bedeutet: Wer in zwei der drei Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik gut bewertet wird, ist Sekundarschülerin bzw. Sekundarschüler. Im Fach, in dem sie oder er diese Qualifikation nicht erreicht, wird der Unterricht auf Realniveau besucht. In einem durchlässigen Modell ist es möglich, bei lediglich einer Sekundarbewertung in diesem Fach ebenfalls ein höheres Niveau zu besuchen. Eine durchlässige Schule ist nur möglich, wenn an der Oberstufe sowohl die Sekundar- wie auch die Realschule angeboten werden. Eine durchlässige Oberstufe kann im Rahmen verschiedener Modelle organisiert werden. Bei der Suche nach der «richtigen» Struktur wurde zuerst ins Auge gefasst, die Oberstufe der Gemeinde Signau in den Sekundarschulverband zu transferieren, um die Durchlässigkeit so zu ermöglichen. Die anderen Verbandsgemeinden äusserten klar ihre Haltung, wonach sie nicht bereit seien, ihre Oberstufe

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 8 Mai 2024 insgesamt in den Verband zu überführen. Im Rahmen einer Vernehmlassung äusserte sich der Gemeinderat der Gemeinde Signau dahingehend, er sei bei dieser Ausgangslage nicht bereit, seine gut funktionierende Oberstufe aus der Schule herauszulösen und in den Verband zu überführen. In der Folge wurde eine Projektorganisation eingesetzt, mit dem Auftrag, ein Modell zu erarbeiten, welches die Auflösung des Sekundarschulverbandes und die Überführung der Sekundarschule in die Schule Signau vorsah. Die Gemeinderäte von Bowil, Eggiwil und Röthenbach stimmten diesem Vorgehen zu. Die Delegiertenversammlung des Sekundarschulverbandes vom 27. April 2024 ist den Anträgen der Gemeinderäte gefolgt. 2. Andere laufende Schulprojekte Die Schule ist von verschiedenen Reformen betroffen, die untereinander Schnittstellen aufweisen und zu koordinieren sind. Es handelt sich um die folgenden Projekte: • Gemeinde Signau (unabhängig von der Reform) o Integration Aussenschulen (Schüpbach, Mutten), Umsetzung der politischen Beschlüsse o Campus (Realisierung Schulgebäude) o Ganz allgemein: Entwicklung der Schule o Allenfalls Überführung der Oberstufe der EG Bowil in die Schule der EG Signau • Gemeinde Signau, im Hinblick auf die vorliegende Reform (ab 01.08.2025): o Anpassung Schulstrukturen (Überführung Sekundarschule) o Betriebliche Schulorganisation (Schulverordnung, Funktionendiagramm) o Überführung des Personals vom Sekundarschulverband zur Schule der EG Signau o Ausgestaltung des durchlässigen Modells (Beschluss Bildungskommission) o Erneuerung / Harmonisierung ICT 3. Die neue Schulstruktur Die neue Struktur sieht vor, dass der Sekundarschulverband aufgelöst und die Sekundarschule künftig im Rahmen der Schule Signau geführt wird. So kann die gewünschte Durchlässigkeit gewährleistet werden. Die Eckwerte dieser Struktur stellen sich wie folgt dar: • Die Oberstufe ist durchlässig organisiert. • Eine siebenköpfige Bildungskommission ist zuständig für die Belange der Schule, in der Kommission werden vier Mitglieder von der Gemeinde Signau gewählt, drei Mitglieder von den Partnergemeinden (je ein Mitglied). • Die Bildungskommission ist im Rahmen des Schulreglements und der Schulverordnung (Gemeinderat) für die Belange und namentlich für die Organisation der Schule zuständig. Sie wird zudem entscheiden, wie genau das durchlässige Modell auszugestalten ist. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits recht weit fortgeschritten, die betroffenen Schulleitungen und Lehrpersonen werden massgeblich einbezogen. • Der Sekundarschulverband wird aufgelöst, die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen werden in die Schule Signau überführt (mittels Änderungskündigungen durch den Verband und Anstellungsverfügungen durch die Gemeinde Signau). • Die Gemeinde Signau übernimmt unentgeltlich die Mobilien, die Immobilien sind bereits im Eigentum der Gemeinde Signau, was die ganze Transformation vereinfacht. • Der Übergang ist insofern anspruchsvoll, als bis zum Beginn der «neuen Schule» (01.08.2025) zwei parallele und rechtlich selbständige Organisationen bestehen, die ihre Beschlüsse zur Vorbereitung der neuen Organisation so gut als möglich aufeinander abstimmen müssen. • Die Schulkommission Signau wird in die Bildungskommission überführt. Die neue Bildungskommission nimmt ihren Bestand und damit ihre Arbeit bereits auf den 01.03.2025 auf, damit die Umsetzung von ihr begleitet und beschlossen werden kann. Die Sekundarschulkommission besteht weiter, bis der Verband aufgelöst worden ist (Ende 2025). Der Schulbetrieb des Verbandes endet auf den 31.07.2025.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 9 4. Verteilung der Kosten Die Projektgruppe und die Untergruppe Finanzen haben sich einlässlich mit der Frage befasst, wie die Kosten auf die Gemeinden zu verteilen sind. Die Aufteilung der anfallenden Kosten ist im Vertrag, der nach einer Gutheissung der Reform von den Gemeinderäten abgeschlossen wird, wie folgt vorgesehen: • Auf einen Kostenschlüssel, der auch die Einwohnerwerte in Betracht zieht, wird verzichtet. Massgebend sind demnach nur die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die Kosten orientieren sich an der von der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) vorgeschlagenen Richtlinie (Pauschale). Auf eine genaue Erhebung und Verrechnung der effektiven Kosten wird verzichtet. Die folgenden Argumente sprechen für diese Lösung: o Die BSIG-Richtlinie wird von der BKD periodisch überarbeitet und neueren Entwicklungen angepasst, die Akzeptanz dieser Empfehlung ist sehr hoch o Über mehrere Jahre hinweg dürften die Schwankungen einigermassen ausgeglichen werden o Bei der Infrastruktur einer Schule mit allen Stufen ist es sehr schwierig, die relevanten Kosten für die Oberstufe zu eruieren, was ebenfalls für die Anwendung der BSIG-Richtlinie spricht. Auch bei den Schulbetriebskosten wäre es schwierig, diese genau der Oberstufe zuweisen zu wollen o Würden die Kosten unter Einbezug einer Mindestanzahl Schülerinnen und Schüler bzw. unter Einbezug der Einwohnerzahlen berechnet, wäre unklar, welcher Betrag den Schülerinnen und Schüler aus Nichtvertragsgemeinden verrechnet werden müssten. o Zudem müsste bei Mindestkosten auch Maximalkosten vorgesehen werden, damit die Chancen und Risiken gleichmässig unter den Vertragsparteien verteilt würden o Im Übrigen haben Vergleichsrechnungen der Untergruppe Finanzen ergeben, dass der Einbezug der Einwohnerzahlen nicht zu grösseren Abweichungen gegenüber der Verteilung nach Schülerinnen und Schüler-Zahlen führen würde. o Schliesslich spricht auch der Umstand für eine pauschale Verrechnung nach Schülerinnen und Schüler-Zahlen, wonach sich alle Mitglieder der Untergruppe Finanzen auf diese Art der Verteilung geeinigt haben. Dies erscheint für die Akzeptanz in den Gemeinden wesentlich. o Ganz allgemein sollen künftige Kosten, die nicht von der BSIG-Empfehlung erfasst werden, nach Schülerinnen und Schüler auf die Gemeinden verteilt werden. • Von einer Verteilung der Kosten nach Schülerinnen und Schüler wird bei den folgenden Positionen verzichtet: o Gehaltskosten für die Massnahmen Regelschule (MR): Hier werden die Kosten nach Lektionen den «beziehenden» Gemeinden zugewiesen. o Auch beim Mittagstisch werden die Nettokosten nach bezogenen Mahlzeiten den Gemeinden zugewiesen. o Bei der Bibliothek wird eine Pauschale von CHF 20 pro Schülerin und Schüler vereinbart. o Für die Abgeltung der Verwaltungskosten (Kosten der interkommunalen Zusammenarbeit) wird eine Pauschale von CHF 100 pro Schülerin und Schüler vereinbart. Vergleich Kosten für Schulbetrieb und Schulinfrastruktur (Grundlagen: Budget 2024 Signau, BSIG-Vorinformation der Bildungs- und Kulturdirektion vom 13.02.2024 über die neuen Schulkostenbeiträge, gültig ab Schuljahr 2025/2026). Die BSIG-Ansätze werden auf das Schuljahr 2025/2026 teuerungsbedingt erhöht. Diese Erhöhung findet unabhängig der in Signau geplanten Änderungen statt. Es wird davon ausgegangen, dass die Abgeltung auch im Sekundarschulverband mit Blick auf die neuen Richtlinien der BKD angehoben würden. bisher (nach OgR Verband) Fr. 5'062.00 pro Schüler/in neu (nach Vertrag) Fr. 6‘210.00 pro Schüler/in 5. Ergebnis der Vernehmlassung / Informationsveranstaltungen Am Vernehmlassungsverfahren haben sich die vier betroffenen Gemeinden und zwei Einzelpersonen beteiligt. Die Gemeinden stehen der Reform sehr positiv gegenüber und sind mit der neuen Struktur einverstanden. Es werden nur geringfügige Anpassungen verlangt, die unproblematisch erscheinen. Von den

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 10 Mai 2024 beiden kritischen Eingaben zweier Einzelpersonen hat die Projektgruppe Kenntnis genommen. Der in diesen Stellungnahmen befürchtetet Autonomieverlust der Sekundarschule soll mit Massnahmen für die Oberstufe begegnet werden. Die Projektgruppe hat nach einlässlicher Diskussion entschieden, den Gemeinden zu beantragen, in ihren Organisationsreglementen vorzusehen, dass die Gemeinderäte zum Abschluss interkommunaler Schulverträge zuständig sind, einschliesslich der damit verbundenen Kosten. An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 20.02.2024 in Eggiwil, organisiert durch die vier Gemeinden und die Sekundarschulkommission, nahmen über 200 Personen teil. Der separat vom Gemeinderat und der Schulkommission Bowil organisierte Informationsabend besuchten am 26.03.2024 rund 80 Personen. 6. Was ist zu beschliessen? Die Reform beinhaltet folgenden Beschlüsse: • Sekundarschulverband: Aufhebung (bedingt einen entsprechenden Beschluss der Delegiertenversammlung und anschliessend aller Verbandsgemeinden) • Sitzgemeinde (Signau): Schaffung der Rechtsgrundlagen im Organisationsreglement und im Schulreglement, Zustimmung zur Auflösung des Sekundarschulverbandes • Partnergemeinden (Bowil, Eggiwil, Röthenbach): Schaffung der Rechtsgrundlage zur Übertragung der Aufgabe und zur Begründung der Zuständigkeit des Gemeinderats zum Abschluss des Vertrags (einschliesslich der damit verbundenen Ausgaben), Anpassung widersprechender Reglementsbestimmungen, Zustimmung zur Auflösung des Sekundarschulverbandes. Diese Beschlüsse sind je als Paket zu beschliessen, da sich die Geschäfte gegenseitig bedingen. Es gibt demnach in den Gemeinden je nur eine Abstimmungsfrage. In den Gemeinden Bowil, Eggiwil und Röthenbach wird an der Gemeindeversammlung über dieses Geschäft beschlossen, in der Gemeinde Signau findet eine Urnenabstimmung statt, weil der Beschluss über das Schulreglement gemäss OgR an der Urne zu fällen ist. Es ist zulässig und angezeigt, in einem einzigen Beschluss an der Urne auch über die Anpassung des Organisationsreglements zu beschliessen, auch wenn dieses normalerweise an der Gemeindeversammlung beschlossen wird. Die Gemeinde Bowil will die gesamte Oberstufe in die Schule der Gemeinde Signau überführen, was aus betrieblicher und räumlicher Sicht möglich ist. Die Gemeinde Bowil wird an der Gemeindeversammlung bei diesem Traktandum vorgängig klären, ob die Stimmberechtigten die gesamte Oberstufe oder nur die Sekundarschule und die durchlässige Schule als Teil des Zyklus 3 übertragen wollen. Anschliessend wird darüber abgestimmt, ob diese Aufgabenübertragung und die Auflösung des Sekundarschulverbandes die Zustimmung der Stimmberechtigten finden. Stimmen die Stimmberechtigten der Gemeinde Bowil der Übertragung der gesamten Oberstufe zu, schliesst die Gemeinde mit der Gemeinde Signau einen zusätzlichen Vertrag ab, der sich inhaltlich weitgehend mit dem hier vorliegenden Vertrag deckt. Kommen nicht alle Beschlüsse zustande, ist die Reform abgelehnt und der Betrieb geht weiter wie heute. Eine durchlässige Oberstufe wäre so nicht möglich. Der Gemeinderat und die Schulkommission beantragen die Annahme der Vorlage. 7. Unterlagen / Informationen Die öffentliche Auflage umfasst folgende Dokumente: • Bericht der Projektgruppe • Vertragsentwürfe zwischen den Gemeinden • Rechtsgrundlagen (Gemeinde, Sekundarschulverband) • Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung zu den Anpassungen der Rechtsgrundlagen vom 27.02.2024 und 08.04.2024.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 11 3. Informationen durch den Gemeinderat a) Siedlungsleitbild Bowil b) Altersleitbild Bowil c) Revitalisierung Gropbach d) Ver- und Entsorgung e) Sanierungsarbeiten Schulanlage Dorf f) Gesamterneuerungswahlen Legislatur 2025 bis 2028 4. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid. Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • Der Staatsforstbetrieb Bern beabsichtigt, im Herbst 2024 im Toppwald Ost (Wildeney) Holzerarbeiten auszuführen. Dem Projekt sowie der Grundsatzvereinbarung zur Schutzwaldpflege wurde zugestimmt und damit auch das Einverständnis der Gemeinde als sicherheitsverantwortliche Stelle erteilt. • Gegen das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 04.12.2023 sind während der Auflage keine Eingaben erfolgt. Das Protokoll wurde nach den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil genehmigt. • Für die anstehenden Unterhalts- und Sanierungsarbeiten in der Schulanlage Dorf wurde ein Kredit in der Höhe von Fr. 210'000.00 beschlossen. Dieser Kredit untersteht dem fakultativen Referendum. Während der Referendumsfrist sind keine Eingaben erfolgt, der Finanzbeschluss ist somit in Rechtskraft erwachsen. Die Unterhalts- und Sanierungsarbeiten werden in den Sommerferien ausgeführt. • Der Gemeinderat hat von folgenden Kreditabrechnungen in seiner Kompetenz Kenntnis genommen: Sanierung Bachmauer Steinen (Kreditunterschreitung Fr. 12'349.60), Beitrag Sanierung SBB-Brücke Bori (neutral gemäss Vereinbarung mit SBB), Anschaffung Schulinfrastruktur (Kreditunterschreitung Fr. 10'398.00). • Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK ist die Entwicklungsstrategie der Region Bern-Mittelland und schafft als Richtplan behördenverbindliche Grundlagen für die Ortsplanung der Gemeinde. Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit dem Ortsplaner die Mitwirkungsantwort erarbeitet und zuhanden der Regionalkonferenz verabschiedet. • Die Wasserverluste im oberen Druckkreis konnten mit der Reparatur eines Lecks im Bereich Felli massiv gesenkt werden. Seither erhöht sich aber der gemessene Verbrauch im unteren Druckkreis stetig, was auf undichte Stellen im öffentlichen Leitungsnetz oder bei Hauszuleitungen zurückgeführt werden

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 12 Mai 2024 kann. Der Gemeinderat hat eine Fachfirma mit der Leitungskontrolle beauftragt und den dazu notwendigen Kredit gesprochen. • Im Rahmen seiner alljährlichen Klausursitzung hat der Gemeinderat das aus dem Jahr 2017 stammende Leitbild der Gemeinde beurteilt, den aktuellen Begebenheiten angepasst und geringfügig überarbeitet. Die aktuelle Fassung des Leitbildes Bowil kann auf der Homepage unter dem Haupttitel Politik / Behörden eingesehen werden. Siedlungsleitbild Bowil Das Siedlungsleitbild bildet den strategischen Rahmen für alle Änderungen an der baurechtlichen Grundordnung der nächsten Planungsperiode. Die Gemeinde will in diesem Zeitraum im Sinne einer rollenden Planung gezielte Anpassungen am Zonenplan und am Baureglement vornehmen, wenn sich in einem Gebiet ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Damit kann die Gemeinde jederzeit flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie der Grundeigentümerinnen und -eigentümer reagieren. Vom 01.06. – 30.06.2024 wird eine öffentliche Mitwirkung zum Siedlungsleitbild Bowil durchgeführt. Die Unterlagen dazu sind auf www.bowil.ch aufgeschaltet oder können am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat, die eingesetzte Arbeitsgruppe und der Ortsplaner werden das Siedlungsleitbild am 13.06.2024, 19.30 Uhr, in der Aula der Schulanlage Dorf vorstellen und lädt die interessierten Kreise zur Teilnahme und aktiven Mitarbeit an diesem Mitwirkungsanlass ein. Gesamterneuerungswahlen Legislatur 2025 - 2028 Im Herbst 2024 werden die Exekutive und die Kommissionen in Bowil neu bestimmt. Wer sich nicht zur Wiederwahl stellen wird, hat gemäss den Bestimmungen im Organisationsreglement seine Demission bis 30. Juni der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bis Mitte August veröffentlicht der Gemeinderat im Anzeiger die auf Ende Jahr ablaufenden Amtsdauern, die sich zur Wiederwahl stellenden Personen sowie die Demissionen. Dann sind die stimmberechtigten Bowilerinnen und Bowiler gefordert, bis 31. Oktober zuhanden der Wahlgremien (Gemeindeversammlung, Gemeinderat) Wahlvorschläge einzureichen. Für den zeitlichen Ablauf und die Fristen wird zu gegebener Zeit auf die offiziellen Publikationen im Anzeiger Konolfingen sowie die Informationen auf der Homepage Bowil verwiesen. Ersatzwahl Wegkommission Stefan Lüthi, Imschmatthubel 99c, hat neu Einsitz in der Wegkommission Bowil genommen. Während der Eingabefrist sind zwei Kandidaturen eingereicht worden. Stefan Lüthi wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 13.03.2024 gewählt und ersetzt Beat Lehmann, der auf anfangs Jahr ein Gemeinderatsmandat übernommen hat. Wahl- und Abstimmungsausschuss Gestützt auf Art. 37 Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte (BSG 141.112) ist in Bowil folgender Wahl- und Abstimmungsausschuss gewählt worden: Präsidium Barbara Schenk, Friedersmatt 174a Mitglieder Katharina Aeschlimann Neiger, Groggenmoos 11 Monika Kolly, Langnaustrasse 1 Monika Wüthrich, Mattenweg 13 1 Sitz vakant

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 13 Personalinformationen Urs Steiner aus Obergoldbach hat anfangs Mai 2024 die Leitung des Gemeindebetriebs Bowil übernommen. Urs Steiner ist in Bowil aufgewachsen und in Obergoldbach wohnhaft. Die Schulanlagen kennt er aus seiner Schulzeit bestens. Er ist gelernter Schreiner mit diversen Zusatzausbildungen und wirkt aktiv in der Musikgesellschaft Zäziwil mit. Die berufsbegleitende und anforderungsreiche Hauswartausbildung wird er voraussichtlich im Herbst beginnen können. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeinde Bowil freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit und wünschen Urs Steiner einen guten Start und viel Befriedigung im neuen Amt. Beatrice Schneider, wird demnächst ihr 20-jähriges Dienstjubiläum feiern können. Beatrice Schneider ist seit August 2004 aktiv für die Gemeinde Bowil tätig und bearbeitet diverse Sachgebiete. Unter anderem berät sie die Bevölkerung als Leiterin der AHV-Zweigstelle in allen Fragen der Sozialversicherungen, arbeitet als Stellvertreterin des Gemeindeschreibers eng mit den Exekutivmitgliedern zusammen, sorgt für einen reibungslosen Kanzleibetrieb, betreut engagiert die Lernenden und setzt sich mit den Neuerungen im postalischen Bereich auseinander. Als Sekretärin der Wasserbaukommission sorgt sie zudem für den reibungslosen Administrativaufwand beim Gewässerunterhalt. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeinde Bowil gratulieren Beatrice Schneider zum Dienstjubiläum und wünschen weiterhin viel Befriedigung bei der vielfältigen Tätigkeit einer Gemeindeverwaltung. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Witschi Martin, Dorf 118; Sanierung Dach (schützenswertes Baudenkmal). • Saurer Klaus und Bangerter Marielle, Längenei 179; Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-WasserWärmepumpe mit Aussenaggregat. • Stucki Hanspeter, Lerchenweg 3a; Einbau Sanitäranlagen und Anschluss an die Kanalisation. • Hauser Martin und Lanzilao Hauser Stephanie, Rünkhofen 16; Umgestaltung Wohnraum im Innenbereich, Einbau von zusätzlichen Fenstern im Obergeschoss und Dachflächenfenster, Montage einer Fotovoltaikanlage (Aufdachanlage). Änderungen für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen per 01.01.2024 Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) traten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft, die Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen (TFO) betreffen: Zuständigkeitswechsel: Die Aufsicht und Bewilligung, die bisher von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen wurde, wird seit dem 1. Januar 2024 von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übernommen. Das Amt für Integration und Soziales, Bereich Bewilligung und Aufsicht ist für den Bereich der Tagesfamilien und TFO zuständig.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 14 Mai 2024 1. Meldepflicht für Tagesfamilien: Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien. 2. Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen: Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die auf der Homepage des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern (QR-Code). Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Die Gemeindekanzlei und die Postagentur sind an folgenden Daten geschlossen • Mittwoch, 05.06.2024, ganzer Tag (Personalausflug) • Freitag, 02.08.2024, ganzer Tag. Ab Donnerstag, 06.06.2024 resp. ab Montag, 05.08.2024 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten. Besten Dank für das Verständnis. Informationen aus der Wegkommission Anschaffung Geschwindigkeitsanzeige In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Bowil für die Geschwindigkeitsmessungen jeweils den Inforadar der Gemeinden Signau, Röthenbach, Trub und Trubschachen für zwei bis drei Wochen gegen eine Gebühr gemietet. Das Handling (insbesondere das Abholen, die Einrichtung und die Auswertung) des Inforadars war immer ein grosser Zeitaufwand für den Wegdienst und herausfordernd für das Verwaltungspersonal. Aus diesem Grund hat die Wegkommission an der Sitzung vom 12. Februar 2024 einstimmig beschlossen eine eigene Geschwindigkeitsanzeige anzuschaffen. Der eingereichte Antrag wurde vom Gemeinderat Bowil genehmigt. Es wurde bei der Firma Bredar, welche Messungen aller Art, als Kerngeschäft anbieten, die Geschwindigkeitsanzeige GR36CL bestellt und aufgebaut. Die Geschwindigkeitsanzeige wird zukünftig an verschiedenen Standorten in der Gemeinde Bowil im Einsatz stehen. Unterhaltsarbeiten Schlosshüsistrasse Bei der Besichtigung der Gemeindestrassen wurde bei der Schlosshüsistrasse festgestellt, dass bei einer Betonplatte ein Hohlraum von ca. 60 – 70 cm besteht. Der Hohlraum unter der Strasse wurde per Zufall entdeckt, es besteht kein Zusammenhang mit dem Lastwagenvorfall im März. Die Mitglieder der Wegkommission waren sich einig, dass aus Sicherheitsgründen eine Sanierung zeitnah eingeleitet werden musste. Als Sofortmassnahme wurde eine Gewichtsbeschränkung auf 8.5 Tonnen mittels Signaltafeln beim Schlossbergquartier und oberhalb Schlosshüsi signalisiert. Beim Gemeinderat wurde ein Nachkredit eingeholt, welcher genehmigt wurde. Bei den ersten Sondierungsarbeiten und der anschliessenden Beurteilung sind sich die Vertreter des Gemeinderates und die ausführende Firma einig, dass die geplanten Massnahmen zielführend sind. Die Strasse wird mittels Betonsockel und Stützen verstärkt. Im Anschluss wird der Hohlraum unter der Strasse mit Beton aufgefüllt. Weitere Abklärungen mit dem Förster für eine mögliche Bestockung mit geeigneten Bäumen und Sträuchern sind am Laufen. Mit diesen Massnahmen wird der Hang weiter stabilisiert.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 15 Asiatische Hornisse Die Asiatische Hornisse ist auch bei uns auf dem Vormarsch. Im vergangenen Jahr wurde in Bowil ein Nest lokalisiert und vernichtet. Im laufenden Jahr sind Sichtungen vor allem in der Westschweiz bekannt. Das Insekt baut zwei Nester. Im Frühling ein Primärnest, meist im Siedlungsgebiet (Gebüsche, Vordächer) und im Sommer in Baumkronen. Die Asiatische Hornisse jagt einheimische Insekten und ist insbesondere eine Bedrohung für die Honigbienen. Verdachtsfälle mit Fotoaufnahmen können über die nationale Meldestelle www.asiatischehornisse.ch gemeldet werden. Weitere Informationen bieten der Kanton (Amt für Wirtschaft, Energie und Umwelt) und der Bienengesundheitsdienst. Stellenausschreibung Tagesschule Bowil Ein cooles Team sucht Verstärkung! Betreuung Mittagstisch Montag, Dienstag und/oder Donnerstag, 11.30 - 13.30 Uhr oder 11.30 - 15.00 Uhr, je nach Auslastung der Tagesschule. Hast du Lust? Melde dich bei Lea Riesen: 079 437 36 86, Tagesschule Bowil Gemeindebeiträge 2024 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein vollständiges und unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis inkl. Einzahlungsschein zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen. Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2024 erfolgt automatisch. Betreuungsgutscheine 2024/2025 Die neue Gutscheinperiode 2024/2025 ist eröffnet. Sie können Ihr Gesuch für Betreuungsgutscheine via KIBON oder auf Papier stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine sowie in der Informationsbroschüre. Die Finanzverwaltung Bowil, Telefon 031 711 11 80 beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen. Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen):

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 16 Mai 2024 Abfallart 2023 Vergleich 2022 Vergleich 2021 Vergleich 2020 Vergleich 2019 Hauskehricht 196.59 195.84 202.09 200.35 196.32 Sperrgut 1.06 3.17 3.81 2.33 5.74 Altglas 25.34 26.08 27.85 28.15 25.55 Papier und Karton 74.74 71.50 65.44 41.70 56.78 Altmetall 3.36 9.06 13.96 6.65 11.07 Aluminium/Weissblech 1.99 1.91 1.89 2.43 1.63 Mineral- und Speiseöl 1.10 0.76 0.89 0.87 1.02 Grüngut 76.43 65.78 74.23 79.37 57.22 Kaffeekapseln (Alu) 0.69 0.68 0.77 0.65 0.62 Altkleider 3.50 3.72 3.15 4.59 5.75 PET 1.34 1.95 0.86 1.57 1.44 Kunststoff 0.44 0 0 0 0 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden! Invasive Neophyten Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns natürlicherweise nicht vorkommen. Einige dieser Neophyten verwildern und breiten sich stark aus. Sie werden invasiv und richten Schäden an. Artenportraits dieser Pflanzen finden Sie unter: https://www.jardinsuisse.ch/de/umwelt/umweltschutz/invasive-neophyten/ Bitte entsorgen Sie keine invasiven Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Kunststoffsammlung: Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Mit der Aktion „Bring Plastic back“ und der seit letztem Jahr eingefü hrten Separatsammlung können auch die Bowiler Haushalte das wertvolle Gut der Wiederverwertung zuführen. Danke, dass Sie sich aktiv an der Kunststoffsammlung beteiligen. Im vergangenen Jahr sind schweizweit 7‘869 Tonnen Plastik gesammelt worden. Zum Vergleich: Bowil hat es in den Monaten November und Dezember immerhin schon auf 440 Kilogramm gebracht. Fragen aller Art zur Kunststoffsammlung werden unter www.sammelsack.ch beantwortet. Abfall richtig entsorgen – Littering kann teuer werden! Es gibt viele Möglichkeiten, seinen Abfall zu entsorgen. Der grösste Teil der Bevölkerung informiert sich diesbezüglich regelmässig und nutzt die vorhandenen Entsorgungssysteme. Bei Unklarheiten geben die zuständigen Stellen oder das Abfallkonzept auf unserer Homepage gerne Auskunft. Bei den Sammeltouren wird regelmässig kontrolliert, ob das Material ordnungsgemäss mit Gebührenmarken versehen ist. Fehlbare Anlieferer werden kontaktiert und können das «Versehen» unbürokratisch korrigieren. Wer die Mitarbeit verweigert, muss mit einem Bussenverfahren rechnen. Danke, dass Sie sich und uns diese Unannehmlichkeiten ersparen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 17 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Kanadische und Spätblühende Goldrute Beschreibung: Vom Frühling an entwickeln sich die 0.5 bis maximal 2.5 m hoch werdenden Goldruten aus ihren ausdauernden, unterirdischen Ausläufern. Pro Quadratmeter können so über 300 Pflanzen sprossen. Sie stammen aus den USA und dem südlichen Kanada. Als Zierpflanzen und Bienenweide wurden sie häufig angepflanzt. Die Goldrute ist die häufigste invasive Pflanze der Schweiz und kann wohl nicht mehr vollständig aus unserer Natur entfernt werden. Die Verbreitung erfolgt durch flugfähige Samen, die mit bis zu 12‘000 Stück pro Spross überreichlich ausgebildet werden. Durch die grosse Anzahl von Wurzelsprossen erfolgt auch eine unterirdische nicht zu vernachlässigende Ausbreitung der Bestände. Einzelne, kleine Wurzelbruchstücke können sich zu ganzen Pflanzen regenerieren. So können insbesondere Gartenabfälle auf wilden Deponien den Pflanzen zur weiteren Ausbreitung verhelfen. Gefahren: In schützenswerten Pflanzenbeständen wird durch das Eindringen von Goldruten die natürliche Artenzusammensetzung gestört. So werden namentlich Licht liebende Pflanzenarten durch die dichten Goldrutenbestände verdrängt. Bekämpfung: Bei der Bekämpfung muss man sich auf schützenswerte Gebiete beschränken. Durch mindestens zweimaliges, tiefes Mähen im Mai und im August vor der Blüte können die Bestände langfristig kontrolliert werden. Dadurch werden die Pflanzen geschwächt und es wird das Versamen verhindert. Kleinere Bestände können bei feuchtem Boden auch ausgerissen werden. So besteht weniger die Gefahr, dass die Pflanzen nur abgerissen werden und es wird sogar ein Teil der Wurzeln aus dem Boden herausgezogen. Die Wurzeln müssen in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine invasiven Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil.

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