Bowil Zytig Nr. 206 | Mai 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 10 Mai 2024 beiden kritischen Eingaben zweier Einzelpersonen hat die Projektgruppe Kenntnis genommen. Der in diesen Stellungnahmen befürchtetet Autonomieverlust der Sekundarschule soll mit Massnahmen für die Oberstufe begegnet werden. Die Projektgruppe hat nach einlässlicher Diskussion entschieden, den Gemeinden zu beantragen, in ihren Organisationsreglementen vorzusehen, dass die Gemeinderäte zum Abschluss interkommunaler Schulverträge zuständig sind, einschliesslich der damit verbundenen Kosten. An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 20.02.2024 in Eggiwil, organisiert durch die vier Gemeinden und die Sekundarschulkommission, nahmen über 200 Personen teil. Der separat vom Gemeinderat und der Schulkommission Bowil organisierte Informationsabend besuchten am 26.03.2024 rund 80 Personen. 6. Was ist zu beschliessen? Die Reform beinhaltet folgenden Beschlüsse: • Sekundarschulverband: Aufhebung (bedingt einen entsprechenden Beschluss der Delegiertenversammlung und anschliessend aller Verbandsgemeinden) • Sitzgemeinde (Signau): Schaffung der Rechtsgrundlagen im Organisationsreglement und im Schulreglement, Zustimmung zur Auflösung des Sekundarschulverbandes • Partnergemeinden (Bowil, Eggiwil, Röthenbach): Schaffung der Rechtsgrundlage zur Übertragung der Aufgabe und zur Begründung der Zuständigkeit des Gemeinderats zum Abschluss des Vertrags (einschliesslich der damit verbundenen Ausgaben), Anpassung widersprechender Reglementsbestimmungen, Zustimmung zur Auflösung des Sekundarschulverbandes. Diese Beschlüsse sind je als Paket zu beschliessen, da sich die Geschäfte gegenseitig bedingen. Es gibt demnach in den Gemeinden je nur eine Abstimmungsfrage. In den Gemeinden Bowil, Eggiwil und Röthenbach wird an der Gemeindeversammlung über dieses Geschäft beschlossen, in der Gemeinde Signau findet eine Urnenabstimmung statt, weil der Beschluss über das Schulreglement gemäss OgR an der Urne zu fällen ist. Es ist zulässig und angezeigt, in einem einzigen Beschluss an der Urne auch über die Anpassung des Organisationsreglements zu beschliessen, auch wenn dieses normalerweise an der Gemeindeversammlung beschlossen wird. Die Gemeinde Bowil will die gesamte Oberstufe in die Schule der Gemeinde Signau überführen, was aus betrieblicher und räumlicher Sicht möglich ist. Die Gemeinde Bowil wird an der Gemeindeversammlung bei diesem Traktandum vorgängig klären, ob die Stimmberechtigten die gesamte Oberstufe oder nur die Sekundarschule und die durchlässige Schule als Teil des Zyklus 3 übertragen wollen. Anschliessend wird darüber abgestimmt, ob diese Aufgabenübertragung und die Auflösung des Sekundarschulverbandes die Zustimmung der Stimmberechtigten finden. Stimmen die Stimmberechtigten der Gemeinde Bowil der Übertragung der gesamten Oberstufe zu, schliesst die Gemeinde mit der Gemeinde Signau einen zusätzlichen Vertrag ab, der sich inhaltlich weitgehend mit dem hier vorliegenden Vertrag deckt. Kommen nicht alle Beschlüsse zustande, ist die Reform abgelehnt und der Betrieb geht weiter wie heute. Eine durchlässige Oberstufe wäre so nicht möglich. Der Gemeinderat und die Schulkommission beantragen die Annahme der Vorlage. 7. Unterlagen / Informationen Die öffentliche Auflage umfasst folgende Dokumente: • Bericht der Projektgruppe • Vertragsentwürfe zwischen den Gemeinden • Rechtsgrundlagen (Gemeinde, Sekundarschulverband) • Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung zu den Anpassungen der Rechtsgrundlagen vom 27.02.2024 und 08.04.2024.

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