Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 Seite: 14 Mai 2024 1. Meldepflicht für Tagesfamilien: Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien. 2. Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen: Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die auf der Homepage des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern (QR-Code). Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Die Gemeindekanzlei und die Postagentur sind an folgenden Daten geschlossen • Mittwoch, 05.06.2024, ganzer Tag (Personalausflug) • Freitag, 02.08.2024, ganzer Tag. Ab Donnerstag, 06.06.2024 resp. ab Montag, 05.08.2024 bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten. Besten Dank für das Verständnis. Informationen aus der Wegkommission Anschaffung Geschwindigkeitsanzeige In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Bowil für die Geschwindigkeitsmessungen jeweils den Inforadar der Gemeinden Signau, Röthenbach, Trub und Trubschachen für zwei bis drei Wochen gegen eine Gebühr gemietet. Das Handling (insbesondere das Abholen, die Einrichtung und die Auswertung) des Inforadars war immer ein grosser Zeitaufwand für den Wegdienst und herausfordernd für das Verwaltungspersonal. Aus diesem Grund hat die Wegkommission an der Sitzung vom 12. Februar 2024 einstimmig beschlossen eine eigene Geschwindigkeitsanzeige anzuschaffen. Der eingereichte Antrag wurde vom Gemeinderat Bowil genehmigt. Es wurde bei der Firma Bredar, welche Messungen aller Art, als Kerngeschäft anbieten, die Geschwindigkeitsanzeige GR36CL bestellt und aufgebaut. Die Geschwindigkeitsanzeige wird zukünftig an verschiedenen Standorten in der Gemeinde Bowil im Einsatz stehen. Unterhaltsarbeiten Schlosshüsistrasse Bei der Besichtigung der Gemeindestrassen wurde bei der Schlosshüsistrasse festgestellt, dass bei einer Betonplatte ein Hohlraum von ca. 60 – 70 cm besteht. Der Hohlraum unter der Strasse wurde per Zufall entdeckt, es besteht kein Zusammenhang mit dem Lastwagenvorfall im März. Die Mitglieder der Wegkommission waren sich einig, dass aus Sicherheitsgründen eine Sanierung zeitnah eingeleitet werden musste. Als Sofortmassnahme wurde eine Gewichtsbeschränkung auf 8.5 Tonnen mittels Signaltafeln beim Schlossbergquartier und oberhalb Schlosshüsi signalisiert. Beim Gemeinderat wurde ein Nachkredit eingeholt, welcher genehmigt wurde. Bei den ersten Sondierungsarbeiten und der anschliessenden Beurteilung sind sich die Vertreter des Gemeinderates und die ausführende Firma einig, dass die geplanten Massnahmen zielführend sind. Die Strasse wird mittels Betonsockel und Stützen verstärkt. Im Anschluss wird der Hohlraum unter der Strasse mit Beton aufgefüllt. Weitere Abklärungen mit dem Förster für eine mögliche Bestockung mit geeigneten Bäumen und Sträuchern sind am Laufen. Mit diesen Massnahmen wird der Hang weiter stabilisiert.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=