Bowil Zytig Nr. 206 | Mai 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 3 Versammlung der Gemeinde Bowil Montag, 03. Juni 2024, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2023 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2023 2. Projekt Schule Signau 2025 / Reform Oberstufe (Zyklus 3) 2.1 Aufgabenübertragung an die Einwohnergemeinde Signau a) Übertragung gesamte Oberstufe (Variante 1), oder b) Übertragung Sekundarschule und Einführung durchlässiges Schulmodell (Variante 2) 2.2 Projekt Schule Signau 2025 (Hauptfrage, die Punkte a und b müssen zusammen als Paket beschlossen werden) a) Art. 73a Organisationsreglement (Rechtsgrundlage Aufgabenübertragung, Sieger aus der Abstimmung gemäss Ziffer 2.1) b) Auflösung Sekundarschulverband Signau 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zur Einsichtnahme bereit. Der Antrag der Delegiertenversammlung des Sekundarschulverbandes vom 24. April 2024 auf Auflösung an die vier Verbandsgemeinden enthält auch eine Anpassung im Organisationsreglement des Verbandes. Gemäss Art. 38 Gemeindeverordnung sind Reglemente von Gemeindeverbänden, die von den Stimmberechtigten erlassen werden, in allen Verbandsgemeinden aufzulegen. Das heisst, dass die Anpassung des Organisationsreglements des Sekundarschulverbandes Signau ebenfalls zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Bowil öffentlich aufliegt. Die öffentliche Auflage zu Traktandum Nr. 2 umfasst: - Bericht der Projektgruppe - Entwurf Vertrag zwischen den Gemeinden - Entwurf Zusatzvertrag zwischen Signau und Bowil - Entwurf Teilrevision Organisationsreglement Bowil - Entwurf Teilrevision Organisationsreglement Sekundarschulverband Signau - Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu einem Apéro und zum ungezwungenen Informationsaustausch ein. Der Apéro wird durch Vertreterinnen des Landfrauenvereins Bowil organisiert und betreut.

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