Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 206 ___________________________________________________________________________________ Mai 2024 Seite: 9 4. Verteilung der Kosten Die Projektgruppe und die Untergruppe Finanzen haben sich einlässlich mit der Frage befasst, wie die Kosten auf die Gemeinden zu verteilen sind. Die Aufteilung der anfallenden Kosten ist im Vertrag, der nach einer Gutheissung der Reform von den Gemeinderäten abgeschlossen wird, wie folgt vorgesehen: • Auf einen Kostenschlüssel, der auch die Einwohnerwerte in Betracht zieht, wird verzichtet. Massgebend sind demnach nur die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die Kosten orientieren sich an der von der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) vorgeschlagenen Richtlinie (Pauschale). Auf eine genaue Erhebung und Verrechnung der effektiven Kosten wird verzichtet. Die folgenden Argumente sprechen für diese Lösung: o Die BSIG-Richtlinie wird von der BKD periodisch überarbeitet und neueren Entwicklungen angepasst, die Akzeptanz dieser Empfehlung ist sehr hoch o Über mehrere Jahre hinweg dürften die Schwankungen einigermassen ausgeglichen werden o Bei der Infrastruktur einer Schule mit allen Stufen ist es sehr schwierig, die relevanten Kosten für die Oberstufe zu eruieren, was ebenfalls für die Anwendung der BSIG-Richtlinie spricht. Auch bei den Schulbetriebskosten wäre es schwierig, diese genau der Oberstufe zuweisen zu wollen o Würden die Kosten unter Einbezug einer Mindestanzahl Schülerinnen und Schüler bzw. unter Einbezug der Einwohnerzahlen berechnet, wäre unklar, welcher Betrag den Schülerinnen und Schüler aus Nichtvertragsgemeinden verrechnet werden müssten. o Zudem müsste bei Mindestkosten auch Maximalkosten vorgesehen werden, damit die Chancen und Risiken gleichmässig unter den Vertragsparteien verteilt würden o Im Übrigen haben Vergleichsrechnungen der Untergruppe Finanzen ergeben, dass der Einbezug der Einwohnerzahlen nicht zu grösseren Abweichungen gegenüber der Verteilung nach Schülerinnen und Schüler-Zahlen führen würde. o Schliesslich spricht auch der Umstand für eine pauschale Verrechnung nach Schülerinnen und Schüler-Zahlen, wonach sich alle Mitglieder der Untergruppe Finanzen auf diese Art der Verteilung geeinigt haben. Dies erscheint für die Akzeptanz in den Gemeinden wesentlich. o Ganz allgemein sollen künftige Kosten, die nicht von der BSIG-Empfehlung erfasst werden, nach Schülerinnen und Schüler auf die Gemeinden verteilt werden. • Von einer Verteilung der Kosten nach Schülerinnen und Schüler wird bei den folgenden Positionen verzichtet: o Gehaltskosten für die Massnahmen Regelschule (MR): Hier werden die Kosten nach Lektionen den «beziehenden» Gemeinden zugewiesen. o Auch beim Mittagstisch werden die Nettokosten nach bezogenen Mahlzeiten den Gemeinden zugewiesen. o Bei der Bibliothek wird eine Pauschale von CHF 20 pro Schülerin und Schüler vereinbart. o Für die Abgeltung der Verwaltungskosten (Kosten der interkommunalen Zusammenarbeit) wird eine Pauschale von CHF 100 pro Schülerin und Schüler vereinbart. Vergleich Kosten für Schulbetrieb und Schulinfrastruktur (Grundlagen: Budget 2024 Signau, BSIG-Vorinformation der Bildungs- und Kulturdirektion vom 13.02.2024 über die neuen Schulkostenbeiträge, gültig ab Schuljahr 2025/2026). Die BSIG-Ansätze werden auf das Schuljahr 2025/2026 teuerungsbedingt erhöht. Diese Erhöhung findet unabhängig der in Signau geplanten Änderungen statt. Es wird davon ausgegangen, dass die Abgeltung auch im Sekundarschulverband mit Blick auf die neuen Richtlinien der BKD angehoben würden. bisher (nach OgR Verband) Fr. 5'062.00 pro Schüler/in neu (nach Vertrag) Fr. 6‘210.00 pro Schüler/in 5. Ergebnis der Vernehmlassung / Informationsveranstaltungen Am Vernehmlassungsverfahren haben sich die vier betroffenen Gemeinden und zwei Einzelpersonen beteiligt. Die Gemeinden stehen der Reform sehr positiv gegenüber und sind mit der neuen Struktur einverstanden. Es werden nur geringfügige Anpassungen verlangt, die unproblematisch erscheinen. Von den
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