Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 37. Jahrgang / Ausgabe Nr. 207 vom August 2024 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Der Sommer ist endlich da, und mit ihm kommen die langen sonnigen Tage, die uns alle nach draussen locken. Es ist die Zeit des Jahres, in der unsere Gemeinde in voller Blüte steht und wir die Schönheit unserer Umgebung in vollen Zügen geniessen können. In den letzten Monaten haben wir als Gemeinderat hart daran gearbeitet sicherzustellen, dass Bowil für die Zukunft bestens vorbereitet ist. Viele Projekte wie Schule 2025, Ortsplanung, Revitalisierung Gropbach stehen an oder sind in der Umsetzung. Wir als Gemeinderat sind dankbar für jede Unterstützung aus der Bevölkerung - helft aktiv mit, Bowil zu gestalten. Ende Jahr sind wieder Wahlen, es sind in diversen Ämtern neue Mitglieder gesucht. Trau dich, bewirb dich! Ein besonderes Highlight dieses Sommers war unsere jährliche Bundesfeier, die am 31. Juli stattfand. Es war eine wunderbare Gelegenheit für uns alle zusammenzukommen, alte Freunde zu treffen und neue Bekanntschaften zu schliessen. Herzlichen Dank an alle Beteiligten und Helfenden. Wir hoffen, dass Sie alle daran teilgenommen haben und diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht haben. Der Sommer bietet auch die perfekte Gelegenheit, unsere lokalen Geschäfte und die regionalen Märkte zu unterstützen. Die frischen Produkte, die in unseren Hofläden angeboten werden, sind nicht nur köstlich, sondern auch ein wichtiger Bestandteil unserer lokalen Wirtschaft. Indem wir lokal einkaufen, tragen wir dazu bei, unsere Gemeinschaft zu stärken und nachhaltige Praktiken zu fördern. Abschliessend möchte ich Sie alle ermutigen, die warmen Tage zu nutzen, um Zeit im Freien zu verbringen – sei es bei einem Spaziergang über das Moos, durch unsere wunderschönen Wälder, bei einem Picknick oder einem erfrischenden Bad im See oder Fluss. Der Sommer ist eine Zeit der Erneuerung und des Wachstums, und ich hoffe, dass wir alle diese Jahreszeit nutzen, um neue Energie zu tanken und die Gemeinschaft zu feiern, die Bowil so besonders macht. Ich wünsche Ihnen allen einen wunderbaren Sommer voller Freude und Gemeinschaft. Euer Gemeinderat André Hofer Ressort Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 2 Impressum Titelbild: Feuer Bundesfeier / Dahlie (Fotos: A. Hofer / H. Brechbühl) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 638 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Oberes Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel. 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................3 Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2025 bis 2028 ...................................................................3 Bundesfeier Bowil 2024 – Dank an alle Beteiligten ...................................................................................4 Baubewilligungen .....................................................................................................................................4 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 4 Gleisunterhaltsarbeiten und Sperrung von Bahnübergängen....................................................................4 Schulwegsicherheit ..................................................................................................................................5 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ........................................................................5 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen .......................................................................6 Blockhaus und Grillstelle Schächli neu online reservierbar .......................................................................7 Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung ab 01.10.2024 nur noch online möglich ......................8 Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe ...........................................................................................8 Ausbildungsbeiträge 2024/2025 ...............................................................................................................8 Zählerablesungen ..................................................................................................................................... 8 Bekämpfung von Problempflanzen – Jakobskreuzkraut ...........................................................................9 Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern ................................................................................9 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................10 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................11 Bibliothek ................................................................................................................................................ 13 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 14 Informationen der Schule........................................................................................................ 28
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung betreffend die Übernahme ehemaliger Primärleitungen des Wasserverbund Kiesental AG zur Kenntnis genommen. Es resultiert eine Kreditunterschreitung von Fr. 137.00. • Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung betreffend Einführung eines Temporegimes auf dem Gemeindegebiet von Bowil zur Kenntnis genommen. Es resultiert eine Kreditunterschreitung in der Höhe von Fr. 45'529.45. Das Projekt wurde gemäss Vorschlag der nicht ständigen Kommission für Verkehrssicherheitsmassnahmen nicht im ursprünglich vorgesehenen Rahmen umgesetzt. Insgesamt wurde auf 19 Signalstandorte verzichtet. • Damit die Freizeitanlage im Schächli stets sauber gehalten werden kann, werden die entsprechenden Gerätschaften benötigt. Leider hat die Scheuersaugmaschine ihren Geist nach jahrelanger Tätigkeit aufgegeben. Der Gemeinderat hat den Kredit von Fr. 2'850.00 für das neue Reinigungsgerät gesprochen. • Die Mitwirkungseingabe für das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK 2025 ist nach der Bereinigung mit der Fachstelle Raumplanung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland überarbeitet und verabschiedet worden. • Im laufenden Jahr werden erneut Unterhaltsarbeiten am Kanalisationsnetz der Gemeinde vorgenommen. Für den anstehenden Aufwand hat der Gemeinderat den im Investitionsbudget vorgesehenen Kredit in der Höhe von Fr. 50'000.00 frei gegeben. Die Entwässerungsleitung Moosgräbli ab Gewerbestrasse bis zum Einlauf in den Gropbach wird gereinigt und vom Schlamm befreit. In Rünkhofen wird die Querung der Kantonsstrasse untersucht, da im nächsten Jahr Belagsarbeiten anfallen werden. In Oberhofen Richtung Wyden werden noch nicht kontrollierte Leitungsteile gespült und kontrolliert. • Für die notwendigen Sanierungsmassnahmen an den Panzierschiebwänden in den Zivilschutzanlagen Langnaustrasse und Schlossberg ist ein Kredit in der Höhe von Fr. 70'000.00 beschlossen worden. Die Kosten werden zu Lasten des Ersatzbeitragsfonds für Schutzräume durch den Kanton grösstenteils zurückerstattet. • Zulasten des laufenden Strassensanierungskredites ist ein Betrag von Fr. 90'000.00 freigegeben worden. Es werden Belagsarbeiten auf den Gemeindestrassen in Mühleseilen und im Bereich Wildeney ausgeführt. Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2025 bis 2028 In diesem Herbst stehen die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2025 bis 2028 an. Im Anzeiger Konolfingen findet sich ab Mitte August die reglementarisch vorgesehene, offizielle Publikation. Nachstehend ein Zusammenzug der ablaufenden Amtsdauern, Demissionen und der sich zur Wiederwahl stellenden Personen. Gremium stellt sich zur Wiederwahl hat demissioniert Gemeindepräsidium Claudia Jaussi Inäbnit --- Gemeinderat André Hofer, Beat Lehmann, Manuel Lüscher Markus Kolly
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 4 August 2024 Schulkommission Daniela Leuenberger, Beat Schneider, Cornelia Steck Claudine Schneider Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Heinz Fankhauser, André Schmutz, Peter Schüpbach, Martin Witschi, Stefan Wyss Thomas Grimm Bibliothekskommission Doris Müller, Kathrin Rüfenacht --- Wasserbaukommission Thomas Burger, Hans-Jörg Schäfer, Ulrich Siegrist, Bernhard Sterchi Thomas Lehmann Wegkommission Stefan Lüthi, Martin Niffenegger, Peter Schafroth Heinz Liechti Rechnungsprüfungsorgan ROD Treuhand AG Hinweis: In jeder Kommission nimmt ein Mitglied des Gemeinderates von Amtes wegen Einsitz. Die Stimmberechtigten können bis 31.10.2024 Wahlvorschläge für die Gremien einreichen. Die Zahl der Wahlvorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin bzw. des Kandidaten enthalten. Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bowil.ch heruntergeladen werden. Die Liste der Kandidierenden wird im November mittels Publikation im Anzeiger Konolfingen bekannt gegeben. Bei der Gemeindeverwaltung kann diese Liste ab anfangs November ebenfalls eingesehen werden. Bundesfeier Bowil 2024 – Dank an alle Beteiligten Lange sah es nach einer nassen Bundesfeier aus. Rechtzeitig hatte das Wetter aber ein Einsehen, den traditionellen Festivitäten stand nichts mehr im Wege. Die Darbietungen der auftretenden Vereine und die Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger wurden mit grossem Applaus gewürdigt. Gastredner Roger Strub regte mit seinem erfrischenden Auftritt und den markigen Worten zum Nachdenken an. Der Gemeinderat dankt allen, die im Einsatz standen, ganz herzlich fürs Auf- und Abbauen des Festgeländes, das Betreiben der Festwirtschaft und die musikalischen und turnerischen Umrahmungen. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig ist durch die zuständigen Bewilligungsbehörden folgender Bauentscheid erteilt worden: • Müller Doris und René, Kastanienweg 5; Ersatz Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaggregat. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Gleisunterhaltsarbeiten und Sperrung von Bahnübergängen Auf der Zugstrecke zwischen Zäziwil und Bowil finden vom 03.06.2024 bis 04.10.2024 Gleisunterhaltsarbeiten statt, damit die Züge auch in Zukunft sicher und pünktlich unterwegs sind. Diese Unterhaltsarbeiten haben zur Folge, dass die Bahnübergänge (BUe) «Groggenmoos» und «Wydenhubel» vom 06.09. bis 24.09.2024 für den motorisierten, nicht motorisierten sowie Fussgängerverkehr gesperrt und über den Bahnübergang «Inners Moos» umgeleitet werden müssen. Der Flurweg entlang des Bahntrassees wird vorgängig Instand gesetzt, sodass der Weg auch für PW‘s befahrbar ist. Weitere Informationen zu den Bauarbeiten und den Zugsausfällen können unter www.sbb.ch/unterhalt abgerufen werden. Kontaktdaten: Daniel Fuhrer, Oberbauleiter SBB AG (Mobil 079 223 18 72, daniel.fuhrer@sbb.ch)
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 5 Schulwegsicherheit Die Schule hat wieder begonnen: Ein rücksichtsvoller Fahrstil ist in der Nähe von Kindern immer angebracht. Kinder sind nicht nur die Verkehrsteilnehmergruppe mit der höchsten Letalitätsrate, sondern auch mit den schwersten Unfallfolgen. Einer der ersten Gründe dafür ist die Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten. Denn während sich das Gehör früh entwickelt, werden die Wahrnehmung und das Verständnis komplexer Geräusche mit 9 oder 10 Jahren erworben, ebenso wie die Fähigkeit, ein Geräusch in einer Aussenumgebung richtig zu lokalisieren. Vor dem Alter von 10 bis 11 Jahren ist das periphere Sehen des Kindes noch nicht ausgereift, und erst in diesem Alter gelingt es ihm, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einzuschätzen. Wir danken Ihnen für Ihr aufmerksames Fahren und Ihre Vorsicht im Strassenverkehr zu Gunsten der Verkehrsteilnehmer. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Hydranten und Schieber (Löschschutz): Gestützt auf die Hydranten- und Schieberkontrolle vom Frühjahr werden die diesjährigen Unterhaltsarbeiten an den Anlagen ab August bis im Herbst durch die Firma Hinni AG ausgeführt. Danke, dass Sie den Monteuren den Zugang zu den Hydranten und Schiebern gewähren. Das Versorgungsnetz Bowil befindet sich gemäss der Beurteilung durch die Fachfirma in einem sehr guten Betriebszustand. Untersuchungsbericht Trinkwasser Zur Überprüfung ausgewählter Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung hat das kantonale Laboratorium am 13.05.2024 eine Wasserprobe im Leitungsnetz abgenommen und die mikrobiologische sowie die physikalisch-chemische Qualität kontrolliert. Die Probe war im Hinblick auf die untersuchten Kriterien einwandfrei und gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Auf www.bowil.ch finden Sie unter dem Stichwort Trinkwasserqualität die Detailwerte zu den Untersuchungen.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 6 August 2024 Energie und Klima? – Die Energieberatung Bern-Mittelland hilft! Der Kanton Bern und die Gemeinden fördern die effiziente, sparsame, wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung und -nutzung. Aus diesem Grund hat der Kanton Bern die Regionalkonferenz Bern-Mittelland beauftragt, eine unabhängige Stelle für Energieberatung zu führen. Die öffentliche Anlaufstelle für Energiefragen beantworten Anliegen zur Haustechnik, zur Gebäudehülle, zur Mobilität, zu erneuerbaren Energieprodukten, zu gesetzlichen Vorgaben und zu Fördergelder kostengünstig und unkompliziert: www.energieberatungbern.ch. Energetische Gebäudesanierungen sind teilweise aufwändig und kosten viel Geld. Wer mehr über aktuelle Förderprogramme für private Gebäude in Erfahrung bringen möchte, findet unter dem Link Energiefranken zurzeit rund 30 Förderprogramme für Liegenschaften in unserer Gemeinde. Auf der kantonalen Energie- und Klimadatenplattform finden sich interessante Informationen und Statistiken zu Klimafragen, Energie und Gebäuden. Besuchen Sie die Website www.energis.apps.be.ch und erfahren Sie mehr über die eigene Liegenschaft oder wie sich die Gemeinde Bowil zurzeit im Bereich der Energiewärmequellen präsentiert. Die Daten stützen sich dabei auf Angaben des Bundesamtes für Statistik. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor: • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 7 • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Blockhaus und Grillstelle Schächli neu online reservierbar Seit Anfang August 2024 können das Blockhaus und die Grillstelle Schächli neu online reserviert werden. Im neuen Reservationssystem können Sie sich selbst einen Überblick über die Verfügbarkeit des Blockhauses und der Grillstelle Schächli verschaffen. Zum Reservationssystem gelangen Sie über unsere Website www.bowil.ch unter der Rubrik Freizeit / Blockhaus & Grillstelle Schächli / online reservieren oder direkt über folgenden Link: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/freizeit/blockhaus-grillstelle-schaechli/reservation Wir bitten Sie, Ihre Reservationen für das Blockhaus und die Grillstelle Schächli künftig online vorzunehmen. Vielen Dank.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 8 August 2024 Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung ab 01.10.2024 nur noch online möglich Ab August 2024 beginnt die dritte und letzte Einführungsphase der digitalen Bewilligungen des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland. Das heisst, ab sofort können Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen für Anlässe in Bowil neu online eingereicht werden. Für die Online-Erfassung von Gesuchen ist ein BE-Login notwendig. Beilagen zum Gesuch können neu direkt hochgeladen werden. Ab 01.10.2024 können Gesuche dann nur noch online eingereicht werden. Gesuche in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Sollten Sie noch kein BE-Login besitzen, gelangen Sie über folgenden Link zur Registrierung: https://www.belogin.directories.be.ch/emaillogin/gui/registration/createmaillogin Nach der Registrierung und dem Erhalt des BE-Logins gelangen Sie über folgenden Link direkt zur Gesuchserfassung auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern: https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/gastgewerbe/gastgewerbliche-einzelbewilligung/digitales-gesuchsformular-gastgewerbliche-einzelbewilligung.html Falls Ihr Verein im Herbst 2024 einen Anlass in Bowil plant, für welchen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung eingeholt werden muss, nehmen wir Gesuche in Papierform noch bis spätestens am Montag, 30.09.2024 entgegen. Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe Die Einwohnerkontrolle ist die zentrale Stammdatei, welche für Verwaltungstätigkeiten genutzt wird. Die darin enthaltenen Informationen werden – unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen – für jegliche Informationen genutzt. Vermehrt erfolgen Informationen an Betroffene auch über die elektronischen Wege. Das bringt Zeit- und Kostenersparnisse (bspw. Informationen über Wasserleitungsbrüche, Aufgebote für Besprechungen etc.). Helfen Sie mit, dass unsere Stammdatei aktuell gehalten und mit all ihren Verbindungsdaten ergänzt werden kann. Melden Sie uns ihre E-Mailadresse(n), mobilen Telefonnummern und insbesondere auch Änderungen dieser Verbindungswege. Bei Neuzuziehenden werden diese Angaben bereits bei der Anmeldung erhoben. Danke für die aktive Mitarbeit. Ihre Meldungen senden Sie an: info@bowil.ch, per telefonische Mitteilung an 031 711 01 46 oder informieren Sie uns persönlich am Schalter. Ausbildungsbeiträge 2024/2025 Die Stipendienformulare für das Ausbildungsjahr 2024/2025 sind erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare direkt von der Internetseite https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-undunterstuetzung/ausbildungsbeitraege/stipendien.html herunterzuladen. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, kann sich telefonisch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge melden (Tel. 031 633 83 40). Der Eingangstermin für Gesuche für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, ist der 31. Dezember. Zählerablesungen In der Zeit von ca. Mitte September bis Mitte Oktober 2024 werden Ruth und Hanspeter Lüthi die Wasser- und Abwasserzähler in den Liegenschaften ablesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, unseren Funktionären ungehinderten Zugang zu den Anlagen zu gewähren. Besten Dank für das Verständnis!
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 9 Bekämpfung von Problempflanzen – Jakobskreuzkraut Beschreibung: Das Jakobskreuzkraut ist ein bis zu 1 m hohes, meist zweijähriges Kraut. Im ersten Jahr bildet es eine grundständige Rosette, die im zweiten Jahr zur blühfähigen Pflanze austreibt. Die Blütezeit beginnt im Juni, wobei die Hauptblüte im Hochsommer stattfindet. Die Pflanze ist eurasischen Ursprungs und somit bei uns heimisch. Sie wächst hauptsächlich auf Wiesen und an Feld- und Wegrändern, wobei sonnige, warme Standorte bevorzugt besiedelt werden. Der Boden zeichnet sich durch eine mittlere Feuchte aus, wobei er je nach Niederschlägen von nass bis trocken variieren kann. Gefahren: Die ganze Pflanze ist giftig (Pyrrolizidinalkaloide) und kann Mensch und Vieh gefährden, wenn Teile von ihr aufgenommen werden. Bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel führt regelmässige Aufnahme zu chronischen Lebervergiftungen und oft sogar zum Tod, wobei Pferde und Rinder am empfindlichsten reagieren. Im frischen Zustand wird die Pflanze oft verweigert, da sie bitter ist. Wenn sie getrocknet ist, ist sie nicht mehr bitter und wird unerkannt gefressen. Darum ist kreuzkrauthaltiges Heu sehr gefährlich. Bekämpfung: Die Pflanze muss vor der Blüte abgemäht werden, damit sie nicht versamen kann. Das Mähgut muss entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze auf keinen Fall ins Heu gelangen! Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung: Bitte keine Entsorgung im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 10 August 2024 Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Mutterschaftsentschädigung / Entschädigung des andern Elternteils (MSE, EAE) Grundsätzliches Anspruch auf MSE und EAE haben Eltern, die unmittelbar vor der Geburt ihres Kindes während neun Monaten lückenlos in der AHV obligatorisch (nicht freiwillig) versichert waren und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausübten. Die minimale AHV-Versicherungsdauer von neun Monaten wird bei einer Frühgeburt entsprechend herabgesetzt. Die fünfmonatige Erwerbstätigkeit (innerhalb der neunmonatigen Versicherungsdauer) muss nicht zusammenhängend sein. Zudem ist der Beschäftigungsgrad nicht relevant. Angerechnet werden auch Zeiten, in denen Taggelder aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ausgerichtet wurden. Höhe der Entschädigung und Auszahlung Die MSE und EAE wird in Form von Taggeldern geleistet. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (AHV-pflichtiger Lohn), das die Mutter oder der Vater oder die Ehefrau der Mutter unmittelbar vor der Geburt erzielte. Maximal beträgt das Taggeld CHF 220.00 (also 80% von CHF 275.00). Dies bedeutet, dass auch Eltern, die mehr als CHF 8'250.00 (30 x CHF 275.00) verdienen, ein Taggeld von höchstens CHF 220.00 erhalten. MSE Der Anspruch beginnt mit der Geburt des Kindes und dauert 98 Tage (14 Wochen). Die Mutter erhält ein Taggeld, wenn das Kind lebensfähig zur Welt kommt. Wird das Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, so besteht der Anspruch auf Entschädigung nur, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Die Mutter ist weiterhin anspruchsberechtigt, wenn das Kind direkt nach der Geburt länger als 14 Tage im Spital bleiben muss. Der Anspruch verlängert sich um die Zeit im Spital, maximal um 56 Tage. Die Mutter hat Anspruch auf die Verlängerung, wenn sie nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit ausübt. Dazu muss sie auf dem Antragsformular die Dauer des Spitalaufenthalts bekanntgeben, ein Arztzeugnis vorlegen und den erfolgreichen Nachweis über die Weiterführung der Erwerbstätigkeit erbringen. Der Anspruch besteht zudem, wenn die Mutter Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, die Taggelder bis zur Geburt jedoch nicht ausgeschöpft hat und im Zeitpunkt der Geburt noch eine Rahmenfrist offen ist. Entschädigung des andern Elternteils EAE Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf den Bezug von zehn Urlaubstagen beziehungsweise 14 Taggeldern, die innerhalb von sechs Monaten seit der Geburt bezogen werden müssen. Der Bezug kann tage- oder wochenweise erfolgen. Kein Anspruch auf EAE besteht, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Verhältnis zu anderen Sozialversicherungen Während des Bezugs einer MSE oder EAE gemäss EOG werden keine Taggelder anderer Sozialversicherungen (ALV, IV, UV, MV) ausgerichtet. Bezogen die Eltern bis unmittelbar vor der Geburt Taggelder einer dieser Versicherungen, und waren diese höher als die MSE / EAE, so entspricht die Entschädigung dem bisher bezogenen Taggeld, auch wenn dabei die Grenze von CHF 196.00 überschritten wird. Die
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 11 Versicherten sind während des ganzen Mutterschaftsurlaubs oder Urlaubs des andern Elternteils kostenlos unfallversichert. Anmeldung Der Anspruch auf MSE oder EAE muss bei der Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers, gegebenenfalls bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern oder der zuständigen AHV-Zweigstelle angemeldet werden. Zur Geltendmachung des Anspruchs sind grundsätzlich die Versicherten selbst befugt. Das Formular "Anmeldung Mutterschaftsentschädigung" (Formular Nr. 318.750) beziehungsweise "Anmeldung des andern Elternteils (Formular Nr. 318.747) kann unter Leistungen der EO-MSE-VSE-BUE-AdopE | Formulare | Merkblätter & Formulare | Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch) herunter geladen werden. Zu beachten a) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Bei Arbeitnehmenden wird in der Regel der Arbeitgeber die MSE beziehungsweise EAE beziehen und den Versicherten wie bis anhin den Lohn (mindestens 80% davon) auszahlen. In diesem Fall ist auch der Arbeitgeber zur Geltendmachung des Anspruchs bei der zuständigen Ausgleichskasse berechtigt. Der Sozialdienst rechnet den Lohn weiterhin als Einnahme im Budget ein. b) Selbständigerwerbende: Selbständigerwerbende Mütter oder Väter machen den Anspruch direkt bei derjenigen Ausgleichskasse geltend, mit der sie AHV-Beiträge abrechnen. Auskünfte www.akbern.ch oder ahv-iv.ch und bei den AHV-Zweigstellen. Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle im Veranstaltungskalender Bowil enthaltenen Anlässe: • Ab Donnerstag, 15.08.2024 Pilates, jeweils donnerstags, Landfrauenverein Bowil, Aula Schulhaus Dorf • Sonntag, 25.08.2024 Obligatorische Übung, Militärschützen Bowil, Schützenhaus Groggenmoos • Donnerstag, 29.08.2024 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Aula Sekundarschulhaus Grosshöchstetten • Dienstag, 03.09.2024 Seniorenreise Zäme ga Reise, Landfrauenverein Bowil • Samstag, 07.09.2024 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 07.09.2024 Racletteabend, UHC Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Sonntag, 08.09.2024 Konzert Singkreis Zäziwil, Kirche Grosshöchstetten • Freitag, 13.09.2024 Gewerbeausstellung Zäziwil, Samstag, 14.09.2024 Gewerbeverein Zäziwil und Umgebung, Sonntag, 15.09.2024 Mehrzweckanlage und Festzelt Zäziwil • Mittwoch, 18.09.2024 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Freitag, 20.09.2024 Kirchengemeindeschiessen, Schützen Grosshöchstetten, Samstag, 21.09.2024 Schützenhaus Grosshöchstetten • Freitag, 27.09.2024 Viehschau, Viehzuchtverein Bowil, Schulhaus Dorf Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 12 August 2024 • Samstag, 05.10.2024 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 05.10.2024 Gmüetliche Abe, Trachtengruppe Bowil, Turnhalle Schulhaus Dorf • Freitag, 11.10.2024 Jodlerkonzert, Jodlerklub Bowil, Samstag, 12.10.2024 Schulhaus Dorf Bowil • Dienstag, 15.10.2024 Altersnachmittag ZÄME SI, Landfrauenverein Bowil, Blockhaus Schächli • Dienstag, 15.10.2024 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Mehrzweckanlage Zäziwil • Freitag, 18.10.2024 Nothilfekurs, Samariterverein Oberes Kiesental, Samstag, 19.10.2024 Kurslokal Grosshöchstetten • Freitag, 25.10.2024 Kinder-Kleider-Börse, Landfrauenverein Bowil, Samstag, 26.10.2024 Aula Schulhaus Dorf Bowil • Samstag, 26.10.2024 Brockenstube und KürbissuppeÄssä, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 26.10.2024 Büchermärit und Gschichtezyt, Bibliothek Bowil • Donnerstag, 31.10.2024 Informations- und Rekrutierungsabend, Feuerwehr Region Langnau, Feuerwehrmagazin Bowil • Samstag, 02.11.2024 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Dienstag, 19.11.2024 Zäme ässe, Landfrauenverein Bowil, Gasthof Schlossberg Bori Bowil • Donnerstag, 21.11.2024 Spieleabend für Gross und Klein, Bibliothek Bowil • Samstag, 23.11.2024 BLS-AED-SRC Komplett Kurs, Samariterverein Oberes Kiesental, Kirchgemeindehaus Zäziwil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 13 Bibliothek Büchermärit und Gschichtezyt Am Samstag, 26. Oktober 2024 findet zwischen 9.00 und 12.00 Uhr ein Büchermärit zusammen mit der Kinder-Kleider-Börse statt. Für die jüngeren Kinder gibt es wieder eine Gschichtezyt. Genauere Angaben dazu finden Sie ab September auf unserer Homepage und im Bowiler Veranstaltungskalender. Die Bibliothek hat ebenfalls von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Vormerken: Spiele-Abend im Herbst Reservieren Sie sich den 21. November. Das Biblioteam veranstaltet eine GesellschaftsspieleAbend für Gross und Klein von 18.00 bis 21.00 Uhr. Buchtipp für Erwachsene Season Sisters – Frühlingsgeheimnisse von Anna Helford Vier Schwestern, so unterschiedlich wie die Jahreszeiten. «Von den vier Season-Schwestern ist die Frühlingsschwester Spring die Rebellin, schon mit sechzehn ist sie nach London durchgebrannt…» Season Sisters – Sommerstürme «Von den vier Season-Schwestern ist Summer, die Sommerschwester, die Verantwortungsbewusste und Fürsorgliche.» Band 1 und 2 bisher erschienen. Band 3 Herbstschatten und Band 4 Winterhoffnung werden folgen. Buchtipps für Kreative Aus der Reihe «Alles verwenden. Nichts verschwenden: Resteliebe Papier Resteliebe Bücher Resteliebe Stoff «Originelle Upcycling-Ideen, die nicht nur dem Wegwerfen vorbeugen.» Herbstferien: Geschlossen vom 23.09. bis 13.10.2024 Letzte Ausleihe am Samstag 21.09. Worte sind Luft. Aber die Luft wird zu Wind, und der Wind macht die Schiffe segeln. Arthur Köstler
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 14 August 2024 Allgemeine Informationen
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 15
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 16 August 2024 Sommertätigkeitsprogramm 2024 ab Mitte August Datum Zeit Anlass Freitag, 16. August ab 19.00 Freitagstreff am Fest «Falbe» Festgelände, Dorf Bowil, gemütliches Zusammensein (Sonntag Helfereinsatz am Fest) Freitag, 23. August ab 18.00 Minigolf im Grizzlibär nur bei schönem Wetter, anschliessend, ab ca. 20 Uhr Nachtessen (bei jedem Wetter) Spielplatz und Camperstellplatz vorhanden www.grizzlybaer.ch Freitag, 30. August 20.00 Freitagstreff: Sommerspiele Spielturnier im Team auf dem Rasenplatz und/oder Turnhalle Bowil. Hallenturnschuhe mitnehmen Samstag, 07. September 10.00 E-Bike-Tour Ganzer Tag, Anmeldung bis 6. September Treffpunkt: Bahnhof Signau Sonntag, 15. September oder ev. 22. September 09.00 Bergwanderung Niederhorn Diemtigtal, Wanderzeit ca. 3h Treffpunkt Bowil Anmeldung bis am Vortag Mittag Infos ab 12. September auf der Website Freitag, 11. Oktober ab 19.00 bis 21.00 Kegelmeisterschaft im Gasthof Schlossberg, Signau Möglichkeit anschliessend etwas zu Essen Freitag, 25. Oktober 20.00 Herbstversammlung Blockhaus Schächli, Bowil mit anschliessendem Imbiss (Neumitglieder können bis zur HV provisorisch eintreten) Kurzfristige Programmänderungen werden auf der Website www.skiclub-bowil und im Chat mitgeteilt. Auskunft und Anmeldungen an: Ruth Häni 079 482 42 81 (Schnuppern ist bei uns erwünscht ) Wir freuen uns über reges Mitmachen
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 17 Zäme ga Reise Wir fahren mit nach Brienz Dienstag, 3. September 2024 Einsteigeorte: 09.45 Uhr Rest. Schlossberg, Bori 09.50 Uhr Oberhofen, Brücke 09.55 Uhr Bowil, Schulhaus Dorf 10.00 Uhr Rünkhofen, Käserei Ab Bowil führt unsere Reise via Röthenbach – durch den Buchholterberg – Steffisburg – nach Thun. Danach folgen wir dem reizvollen Ufer des Thunersees via Oberhofen – Gunten – Merligen bis Unterseen. Am Brienzersee entlang erreichen wir über Oberried das wunderschöne Brienz. Im Restaurant Weisses Kreuz lassen wir uns das Mittagessen schmecken. Nach einem gemütlichen Aufenthalt fahren wir weiter am rechten Seeufer entlang über Iseltwald – Bönigen – Leissigen – Spiez nach Thun und anschliessend via Oberdiessbach – Konolfingen zurück nach Bowil. Die Andacht wird in Leissigen stattfinden. Fahrpreis: Die Reisekosten ergeben pro Person CHF 30.00 Verpflegung: Mittagessen im Restaurant Weisses Kreuz, Brienz (ist im Fahrpreis inbegriffen) Anmeldung: bis am 23. August 2024 an: Monika Lehmann, Imschmatt 94, Bowil Tel. 079 / 263 46 02 Cornelia Steck, Bahnhofstr. 1, Bowil Tel. 079 / 338 89 91 Alle Seniorinnen und Senioren mit Jahrgang 1959 und älter (samt jüngeren Lebenspartner/innen) sind zu diesem Ausflug herzlich eingeladen. Anmeldetalon Seniorenreise vom 3. September 2024 Name …………………………………………. Vorname ………………………………. Adresse……………………………………….. Telefon ………………………………….. Anzahl Personen……………………………... Einsteigeort……………………………………
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 18 August 2024
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 19
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 20 August 2024
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 21 Gmüetliche Abe Samstag, 5. Oktober 2024 20.00 Uhr Turnhalle, Schulhaus Bowil-Dorf Mitwirkende: Jodlerquartett Sichleblick, Eriz Kapelle Enzian, Gümligen Trachtengruppe Bowil Eintritt Fr. 15.-- Keine Platzreservation! Türöffnung um 18.30 Uhr Nachtessen ab 19.00 Uhr Herzlich willkommen! Trachtengruppe Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 22 August 2024 ZÄME SI Dienstag, 15. Oktober 2024 13.30 Uhr im Blockhaus Bowil Gerne möchten wir euch zu einem gemütlichen Nachmittag einladen. Robert Schneiter erzählt uns mit seinem Lichtbildvortrag «Unterwegs zwischen den Bäumen wunderbarer Wälder» interessantes über die verschiedenen Wälder in der Schweiz. Bei einem feinen Zvieri freuen wir uns, mit euch zu plaudern. Alle Seniorinnen und Senioren mit Jahrgang 1954 und älter (samt jüngeren Lebenspartner/innen) sind herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf euch! Landfrauenverein Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 23
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 24 August 2024
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 25 KINDER – KLEIDER BÖRSE Aula Schulhaus Dorf, Bowil Neue Öffnungszeiten: Freitag, 25. Oktober 2024 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag, 26. Oktober 2024 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr Gerne nehmen wir am Freitag, 25. Oktober 2024, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr die Artikel, die du verkaufen möchtest, entgegen. Abgerechnet wird am Samstag um ca. 13.00 Uhr. Mit betreuter Spielecke Kleine Verpflegungsmöglichkeit vorhanden Telefonische Anmeldungen nimmt Andrea Stucki, Bowil, entgegen. Sie erteilt euch auch gerne unter der Nummer 079 / 757 75 92 weitere Informationen. Anmeldefrist ist der 19. Oktober 2024 Wir freuen uns auf euch
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 26 August 2024
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 __________________________________________________________________________________ August 2024 Seite: 27
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 207 Seite: 28 August 2024 Informationen der Schule
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