Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 37. Jahrgang / Ausgabe Nr. 208 vom November 2024 Liebe Bowilerinnen Liebe Bowiler Mit diesem Leitartikel verabschiede ich mich als Gemeindepräsidentin von Bowil. Diesen Entscheid zu treffen hat mich sehr geschmerzt. Nur zu gerne wäre ich noch eine weitere Legislatur im Amt geblieben. Die vergangenen Wochen haben mir aber gezeigt, dass mir das nicht mehr möglich ist. In den Medien war zu lesen, dass der Rückzug meiner Kandidatur aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Dies ist korrekt, so haben wir es mitgeteilt. Ich bin in den vergangenen fünf Jahren immer gut damit gefahren, ehrlich und so weit als möglich transparent zu kommunizieren. Die Geschichte hinter meinem Rückzug ist etwas länger. Ich will sie hier erzählen. Am 17. April 2024 trat ich in die onkologische Abteilung des Inselspitals ein. Die Diagnose: APL, eine seltene Form der akuten Leukämie. Zum Glück eine Form, die eine sehr hohe Heilungschance hat. Es folgten vier Wochen stationäre Therapie, am 14. Mai wurde ich aus dem Spital entlassen. Noch in der gleichen Woche habe ich mich auf der Verwaltung zurückgemeldet und meine Arbeit hochmotiviert wieder aufgenommen. Anfang Juni begann der erste von vier sogenannten Konsolidierungszyklen. Mein Blut wies zu dem Zeitpunkt schon keine auffindbaren kranken Zellen mehr auf. Die vier auf die stationäre Phase folgenden Zyklen sind jedoch ein wichtiger Teil der Therapie, damit der Krebs nicht zurückkommt. Die Therapie ist zeitaufwändig und körperlich belastend, meine Fitness deshalb zeitweise reduziert. Ich war aber immer in der Lage, meine Aufgaben zu erledigen. Am 6. Dezember erhalte ich die letzte Infusion. Danach muss ich hoffen, dass die Krankheit nie mehr wiederkommt. Es war für mich im Juni keine Frage, ob ich noch einmal kandidieren will. Ich wollte es sogar sehr, denn ich habe seit meinem Amtsantritt sehr viel Schönes und Bereicherndes erlebt, interessante Begegnungen gehabt und Neues gelernt. Ich will weiterhin ehrlich sein – und darum sage ich auch offen, dass sich für mich die Situation ab August verändert hat. Wie heisst der Begriff noch? Unterschiedliche Auffassungen. Das war es, was im Gemeinderat aufkreuzte und mir zusetzte. Körperlich, weil ich nicht mehr schlafen konnte, was für meine Genesung nun bestimmt nicht förderlich ist. Und auch psychisch, unter anderem auch, weil man eine Krebserkrankung – auch bei sehr guten Heilungschancen – nicht so locker wegsteckt. Sie bringt einen mehr aus dem Gleichgewicht, als ich erwartet habe. Das habe ich in letzter Zeit schmerzlich lernen müssen. Um meine Gesundheit zu schützen, entschloss ich mich also, meine Kandidatur zurückzuziehen. Es bleibt mir jetzt, euch zu danken. Für das Vertrauen, das ich geniessen durfte, für viele bereichernde Gespräche und nicht zuletzt für das Verständnis für meine Situation. Merci ganz besonders auch für die lieben Worte, die aufmunternden Karten und die Geschenke. Ich wünsche euch von Herzen alles Gute und freue mich, euch weiterhin hier und da zu begegnen. Tragt euch Sorge und bleibt gesund. Herzlich Claudia Jaussi Inäbnit
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 2 Impressum Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 659 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Tel 031 711 01 46 / Mail info@bowil.ch / web www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel. 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften...............................................................................4 1. Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA LSE)....................................................................4 2. Entwidmung Teilstück Moosweg mit Übertragung an timberhome AG und Anpassung Wegreglement (Anhang 1) ...............................................................................................................................................5 3. Organisation Schülertransportdienst.....................................................................................................5 4. Budget Bowil 2025................................................................................................................................6 5. Wahlen für die Legislaturperiode 2025 bis 2028 .................................................................................10 6. Informationen durch den Gemeinderat ...............................................................................................11 7. Verschiedenes .................................................................................................................................... 11 Informationen des Gemeinderates ......................................................................................................11 Austritt von Claudia Jaussi Inäbnit und Markus Kolly aus dem Gemeinderat..........................................11 Aktuelles aus dem Gemeinderat.............................................................................................................11 Notfalltreffpunkt – Ihre behördliche Anlaufstelle im Ereignisfall ...............................................................12 Baubewilligungen ...................................................................................................................................12 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.....................................................................13 Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen ........................................................................13 Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist ............................................................................................13 Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder .............................................................................................13 Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2025 ..............................................................................................13 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ......................................................................14 Mitteilungen der Schulkommission .........................................................................................................15 Mitteilungen der Wegkommission ...........................................................................................................15 Mitteilungen der Wasserbaukommission ................................................................................................16 Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten .......................................................................17 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................18 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................19 Bibliothek ................................................................................................................................................ 20 Allgemeine Informationen....................................................................................................................21 Informationen Schule ........................................................................................................................... 32
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 26. November 2024, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA LSE) Projekt- und Kreditgenehmigung 2. Entwidmung Teilstück Moosweg mit Übertragung an timberhome AG Anpassung Wegreglement 3. Organisation Schülertransportdienst Projekt- und Kreditgenehmigung 4. Budget 2025 a) Finanzplan 2024 – 2029 (Kenntnisgabe) b) Investitionsbudget 2025 (Kenntnisgabe) c) Budget 2025 (Beratung und Genehmigung) 5. Wahlen für die Legislaturperiode 2025 bis 2028 Gemeinderat, Schulkommission, Rechnungsprüfungsorgan 6. Informationen durch den Gemeinderat 7. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu einem Apéro und zum ungezwungenen Informationsaustausch ein.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 4 November 2024 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA LSE) Referent: Gemeinderat André Hofer Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche und private Abwasseranlagen. Während die öffentliche Hand ihre Kanalnetze und Bauwerke im Rahmen des Generellen Entwässerungsplans GEP regelmässig unterhält, wird der Unterhalt von privaten Abwasseranlagen oft vernachlässigt, der Zustand der Anlagen ist in der Regel unbekannt. Der Gewässerschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die Funktion sowohl der öffentlichen wie auch der privaten Entwässerungsanlagen sichergestellt ist. Die Gemeinde hat eine Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Gewässerschutzbestimmungen. Gemäss den Erhebungen des GEP-Ingenieurs sind in Bowil rund 400 Liegenschaften im Projekt ZpA LSE zu prüfen. Es handelt sich hierbei um Kanalisationsanschlüsse von Wohn- und Gewerbebauten. Die Überprüfung von Hofdüngeranlagen erfolgt im Anschluss zu diesem Projekt, soweit dies nicht im Rahmen von anderweitigen Kontrollen und Vorschriften erfolgt. Um eine Gleichbehandlung der Liegenschaftseigentümer sicherzustellen und um die Kosten für die notwendigen Zustandsaufnahmen tief halten zu können, wird ein koordiniertes Vorgehen durchgeführt. Im Auftrag der Gemeinde werden die Kontrollaufnahmen (Spülung von Leitungen, Kanalfernsehaufnahmen, Auswertungen) jährlich etappiert in Teilgebieten vorgenommen. Die privaten Leitungseigentümer erhalten anschliessend eine Zusammenstellung der erhobenen Ergebnisse. Das Auswertungsdossier enthält Angaben über zu treffende Sanierungsmassnahmen und eine Kostenzusammenstellung. Für die Massnahmenumsetzung gibt es für die Leitungseigentümer zwei Möglichkeiten: a) Sanierungen durch die Gemeinde begleitet und koordiniert mit anderen Grundeigentümern, in der Regel günstige Variante, da ein Gesamtauftrag an einen Unternehmer erfolgen kann, Schlussabnahme durch den Fachingenieur, Grundeigentümer hat geringen Aufwand mit dem Projekt. b) Eigene Vergabe von Sanierungsarbeiten innert der gesetzten Frist, Organisation der nötigen Bewilligungen (in der Regel Gewässerschutzbewilligung im Rahmen eines Baugesuches), Lieferung Abnahmeprotokolle, Dichtigkeitsprüfungen etc. zur Kontrolle durch Fachingenieur, persönlicher Aufwand für Organisation, Verhandlungen und Umsetzung. Der Kostenaufwand für die Umsetzung der Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen in Bowil beträgt gestützt auf Erfahrungswerte brutto Fr. 1‘100‘000.00 und ist zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser zu finanzieren. Der Kanton beteiligt sich zu Lasten des Abwasserfonds mit einer Pauschale von Fr. 500.00 pro Liegenschaft an den Gesamtkosten, sofern die Gemeinde die Koordination der Leitungsaufnahmen übernimmt. Das für die Subventionierung notwendige Konzept liegt vor und wurde durch den Kanton genehmigt. Aufgrund des zu erwartenden Arbeitsaufwandes und unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen sowie den Erfahrungen aus anderen Gemeinden soll das Projekt ZpA LSE Bowil in 9 Etappen (Teilgebieten), verteilt auf die Jahre 2025 bis 2033 umgesetzt werden. Nr. Teilgebiet Objekte Aufnahme Sanierung Kosten 1 Oberhofen (Bernstr., Matten- + Ackerweg) 31 2025 2026 / 2027 86‘000.00 2 Oberhofen Ost (Kemisstrasse, Langnaustrasse, Gewerbezone) 43 2026 2027 / 2028 120‘000.00 3 Oberhofen West (Wyden, Chiseweg, Sagistrasse, Spycherweg) 43 2027 2028 / 2029 120‘000.00 4 Schlossberg 51 2028 2029 / 2030 142‘000.00 5 Steinen, Steinengraben 44 2029 2030 / 2031 122‘000.00 6 Hübeli, Schwändimatt 49 2030 2031 / 2032 136‘000.00 7 Bowil Dorf, Aebnit 57 2031 2032 / 2033 158‘000.00 8 Rünkhofen 33 2032 2033 / 2034 91‘000.00 9 Längenei, Friedersmatt 45 2033 2034 / 2035 125‘000.00 Total 396 2025 / 2033 2026 / 2035 1‘100‘000.00
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 5 Der Gemeinderat beantragt, das Projekt ZpA LSE und den Kredit für die Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen in der Höhe von Fr. 1‘100‘000.00, verteilt über die Jahre 2025 bis 2033, zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser zu beschliessen. 2. Entwidmung Teilstück Moosweg mit Übertragung an timberhome AG und Anpassung Wegreglement (Anhang 1) Referent: Gemeinderat Markus Kolly Die timberhome AG (Röthlisberger Zimmerei AG) stellt den Antrag zur Übernahme eines Teilstückes des Moosweges zu Eigentum und Unterhalt. Mit der firmeninternen Modernisierung erfolgen Anlieferungen vermehrt mit Grossfahrzeugen. Der Warenumschlag muss aus Platzgründen teilweise auf der heutigen Gemeindestrasse mit Staplerfahrzeugen erfolgen, die Mitarbeitenden besitzen die nötigen Befähigungen. Jedoch dürfen Lernende aus versicherungstechnischen Gründen diesen Warenumschlag nur auf dem betriebsinternen Areal ausüben. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Station SBB konnte die Zufahrt verbreitert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Arbeiten erfolgten in Absprache und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Anstössern. Mit der Neuvermessung der Zufahrt wurde auch das Anliegen der Firma timberhome AG behandelt. Das gewünschte Teilstück des Moosweges wird zur bestehenden Parzelle Nr. 319 geschlagen und wird somit zu Firmenareal. Gemeindestrassen können entwidmet und an Private abgetreten werden, wenn sie für den allgemeinen Verkehr keine Bedeutung mehr haben und nur noch als Zufahrt zu einzelnen Liegenschaften dienen. Der Moosweg erschliesst im östlichen Teil nur privates Eigentum der timberhome AG. Die Abtretung bedingt einen Beschluss durch die Gemeindeversammlung (Entwidmung von Verwaltungsvermögen) und eine Änderung des Übersichtsplanes (Anhang 1) zum Wegreglement. Der Gemeinderat beantragt, die Entwidmung des östlichen Teilstückes des Moosweges mit Übertragung zu Eigentum und Unterhalt an die timberhome AG und damit verbunden die Änderung des Übersichtsplanes (Anhang 1) des Wegreglements zu beschliessen. 3. Organisation Schülertransportdienst Referent: Gemeinderat Manuel Lüscher Für die Schülertransporte besteht in Bowil seit 01.01.2021 ein Reglement. Dieses Reglement bildet die Grundlage zur Definition von unzumutbaren Schulwegen und die Handhabung zur Entschädigung von Schülertransporten. Generell gilt, dass die kommunalen Behörden die Zumutbarkeit der Schulwege sicherstellen müssen. Bezüglich der zu ergreifenden Massnahmen sind sie jedoch frei. Es sind (raum-)planerische, verkehrstechnische und organisatorische Massnahmen zu prüfen. Dabei sind Massnahmen zu wählen, welche langfristig mit einem tragbaren finanziellen Aufwand die Zumutbarkeit der Schulwege garantieren und den Entwicklungsraum der Kinder nicht einschränken. Sind diese Massnahmen nicht realisierbar, müssen die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit unzumutbaren Schulwegen zum Schulhaus hin- und zurückgeführt werden. Den Kindern steht kein Anspruch auf eine bestimmte Transportart zu. So kann die Gemeinde den
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 6 November 2024 Transport zum Beispiel mit einem Schulbus durchführen oder die durch den Schulweg anfallenden Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, eines Taxis oder der Eltern übernehmen. Heute werden in Bowil die SuS mit unzumutbarem Schulweg grösstenteils von den Eltern geführt. Die Familien bilden Fahrgemeinschaften und werden gemäss unserem Schülertransportreglement entschädigt. Für einzelne SuS wird der Transport bereits heute mit einem Taxi organisiert und durch die Gemeinde bezahlt. Mit der Schliessung des Schulhauses Hübeli werden die Schulwege der SuS vermehrt unzumutbar. Die Schulkommission und der Gemeinderat haben die Bevölkerung über die Evaluierung eines Schulbusses im Rahmen der Beschlussfassung über die Schulorganisation ab 01.08.2025 informiert. Die Arbeitsgruppe der Schulkommission hat verschiedene Varianten geprüft. Die Überprüfung hat gezeigt, dass die eigene Bewirtschaftung mit unserer Schulgrösse zu aufwändig und zu teuer ist. Weiter ist eine Flexibilität erforderlich bei immer verändernden SuS-Zahlen. Nach der Umsetzung und Einführung eines Schulbusses muss das Schülertransportreglement überarbeitet werden. Die privaten Fahrdienste der Eltern würden somit entfallen und nicht mehr entschädigt. Die Evaluation für den Transportdienst wird mit Unternehmen der Region durchgeführt. Die Detailverhandlungen sind im Gange. Finanzielle Auswirkungen: Für den Schülertransport wird mit jährlich wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 65'000.00 gerechnet, basierend auf den eingeholten Angeboten. Die Transportkosten werden teilweise vom Kanton zurückerstattet. Der Kredit ist brutto einzuholen. Es handelt sich dabei nicht um eine gebundene Ausgabe, da ein Ermessensspielraum besteht. Die Gemeinde kann den Auftrag an einen Drittanbieter vergeben oder die Dienstleistung selbst erbringen. Es handelt sich hierbei um eine wiederkehrende Ausgabe, zuständiges Organ für die Kreditgenehmigung in dieser Höhe ist gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements die Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat beantragt, den Schülertransportdienst ab Schuljahr 2025/2026 mit einem externen Transportunternehmen einzuführen und den dazu nötigen, wiederkehrenden Kredit von jährlich Fr. 65'000.00 zu beschliessen. 4. Budget Bowil 2025 Referenten: Gemeinderat Beat Lehmann und Finanzverwalterin Gabriela Hauri a) Kenntnisgabe Finanzplan 2024 – 2029 Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 – 8 Jahren zu erstellen. Die Planung gibt einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, zeigt die Auswirkungen der geplanten Investitionen und die Entwicklung von Aufwand und Ertrag auf. Der Finanzplan 2024 – 2029 baut auf der Rechnung 2023 und den Budgets 2024 und 2025 auf. Die Prognoseannahmen basieren grösstenteils auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und auf der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern (Steuern und Lastenverteiler). Die aktuelle Wirtschaftslage und die steigenden Energiekosten führen zu höheren Ausgaben. Die Entwicklung der Steuereinnahmen und dadurch auch die Entwicklung beim Finanzausgleich sowie bei den Lastenausgleichssystemen ist schwer einzuschätzen. Ab 2026 fallen die Auflösung der Neubewertungsreserve und die planmässigen Abschreibungen auf bisherigem Verwaltungsvermögen nach HRM 1 weg. Das Budget 2025 und auch die Planjahre 2026 bis 2029 schliessen jeweils mit einem Aufwandüberschuss ab und der Bilanzüberschuss fällt Ende 2029 unter die in den Legislaturzielen festgelegte Grenze von fünf Steuerzehntel. Beat Lehmann und Gabriela Hauri werden den detaillierten Finanzplan 2024 – 2029 an der Gemeindeversammlung vorstellen. b) Investitionen 2025 – 2029 Das Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Berechnung der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) für den Finanzplan und das Budget. Im allgemeinen Haushalt sind in den Jahren 2025 – 2029
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 7 Nettoinvestitionen von total Fr. 1‘559‘000.00 geplant. Davon entfallen Fr. 698‘700.00 auf das Budgetjahr 2025. Beat Lehmann und Gabriela Hauri werden die Investitionen 2025 – 2029 detailliert an der Gemeindeversammlung vorstellen. c) Beratung und Genehmigung Budget 2025 Das Budget 2025 wurde nach den Vorschriften des Neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 erstellt. Die Annahmen für das Budget basieren auf folgenden Faktoren: • Prognosen der Finanzplanung 2024 – 2029, insbesondere des Kantons Bern • Steueranlage 1.84 Einheiten • Liegenschaftssteuer 1.1 Promille des amtlichen Wertes Das Ergebnis wird detailliert ausgewiesen und setzt sich wie folgt zusammen: Ergebnis Gesamthaushalt - Fr. 123‘290.00 Ergebnis Allgemeiner Haushalt - Fr. 98‘236.00 Ergebnis Spezialfinanzierungen gebührenfinanziert - Fr. 25‘054.00 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 57‘730.00 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 42‘126.00 Ergebnis Abfallentsorgung - Fr. 9‘450.00 Erfolgsrechnung Der Gemeinderat hat sich eingehend mit dem Budget befasst. Das Budget für das Jahr 2025 schliesst im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 98‘236.00 ab. Budget 2025 Budget 2024 Abweichung in Fr. Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -797'707.00 -765'380.00 -32'327.00 -4.22 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -16'922.00 -17'750.00 828.00 4.66 2 Bildung -1'371'450.00 -1'233'819.00 -137'631.00 -11.15 3 Kultur, Sport und Freizeit -46'115.00 -45'145.00 -970.00 -2.15 4 Gesundheit -6'890.00 -6'250.00 -640.00 -10.24 5 Soziale Sicherheit -1'214'320.00 -1'137'050.00 -77'270.00 -6.80 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -601'863.00 -561'267.00 -40'596.00 -7.23 7 Umweltschutz und Raumordnung -137'670.00 -140'070.00 2'400.00 1.71 8 Volkswirtschaft 68'620.00 61'880.00 6'740.00 -10.89 9 Finanzen und Steuern 4'026'081.00 3'670'460.00 355'621.00 9.69 Aufwandüberschuss -98'236.00 -174'391.00 76'155.00 Budget 2024 und 2025: + = Ertragsüberschuss, - = Aufwandüberschuss Abweichung in Fr. und %: + = Besserstellung gegenüber Budget 2024, - = Schlechterstellung gegenüber Budget 2024
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 8 November 2024 Die Abweichungen zum Budget 2024 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Personalaufwand Die Personalverordnung wurde überarbeitet und die Ansätze für Stundenlöhne und Entschädigungen angepasst. Schülertransporte Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ist vorgesehen, den Schülertransport mit einem Schulbus zu organisieren Die Kosten werden teilweise vom Kanton zurückerstattet. Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen Die Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen fallen gegenüber dem Budget 2024 höher aus. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Formulars der Erziehungsdirektion. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Anzahl Schüler/innen und der Anzahl Vollzeiteinheiten. Im Bereich Sekundarstufe fallen die Beiträge tiefer aus (Berechnung für 7 Monate). Schulgelder an Sekundarschulen Die Schulgelder an die Sekundarschule Signau fallen gegenüber dem Budget 2024 höher aus. Ab August (Beginn Schuljahr 2024/2025) besuchen alle Oberstufenschüler/innen (35 Schüler/innen) die Schule in Signau. Beiträge an den Lastenausgleich Sozialhilfe Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit Fr. 616.00 pro Einwohner/Einwohnerin berechnet (Budget 2024: Fr. 565.00). Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Der Nettoaufwand für Betreuungsgutscheine (Gemeindeanteil von 20 %) fällt gegenüber dem Budget 2024 höher aus. Die Budgetierung erfolgte aufgrund des Rechnungsabschlusses 2023. Steuern Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgte mit einer Steueranlage von 1.84 Einheiten. Grundlage dafür bilden die Finanzplanungshilfe des Kantons und die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Die Hochrechnungen basieren auf der 1. und 2. Steuerrate des aktuellen Steuerjahres. Die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die übrigen Steuern wurden in Anlehnung an die Auswertungen der Steuererträge per August 2024 und analog den Vorjahren budgetiert. Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen Für zukünftige Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten der Liegenschaften im Finanzvermögen werden neu 1 % (bisher 0.5 %) des Gebäudeversicherungswertes aller Liegenschaften des Finanzvermögens in die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens eingelegt. Das Schulhaus Hübeli wird entwidmet und in das Finanzvermögen übertragen. Der Aufwertungsgewinn wird in die Spezialfinanzierung Wertschwankungen VV und FV eingelegt. Liegenschaftsertrag Der Referenzzinssatz wurde auf 1.75 % erhöht. Die Anpassung der Mietzinse ab 01.03.2025 für die Wohnungen wurde im Budget berücksichtigt. Finanz und Lastenausgleich Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Zuschuss Mindestausstattung, Zuschuss geografisch topografische Lasten, Zuschuss soziodemografische Lasten und Zuschuss Disparitätenabbau) fallen gegenüber dem Budget 2024 um ca. Fr. 24’600.00 höher aus. Für die Berechnung sind die Zahlen der letzten drei Jahre massgebend. Auflösung zusätzliche Abschreibungen Die zusätzlichen Abschreibungen werden vollständig aufgelöst.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 9 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen ab der Aktivierungsgrenze von Fr. 25‘000.00 der Investitionsrechnung. Das Investitionsbudget ist nicht verbindlich, für die einzelnen Projekte werden separate verbindliche Kredite nach Kreditkompetenz gesprochen. Für 2025 sind folgende Investitionen geplant, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) zugrunde liegen. 0220 Allgemeine Verwaltung • ICT-Infrastruktur – Serverprojekt Phase 2 Fr. 46‘700.00 0290 Liegenschaften Verwaltungsvermögen • Gemeindehaus – Fenster, Eingangstüre, Westfassade Fr. 50'000.00 2170 Schulliegenschaften • Ersatz Schliessanlage Schulhaus Dorf • Sanierung Schulhaus Dorf (Anschaffung Infrastruktur) • Übertragung Hochbauten ins Finanzvermögen (Schulhaus Hübeli) Fr. 27‘000.00 Fr. 30‘000.00 Fr. – 85‘000.00 6150 Gemeindestrassen • Mehrjahresprogramm Sanierung Gemeindestrassen • Werkhof – Sanierung Westfassade Fr. 100‘000.00 Fr. 25‘000.00 7101 Wasserversorgung • Einbau Schieber im Bereich Oberhofen (Mattenweg) Fr. 25‘000.00 7201 Abwasserentsorgung • GEP-Sanierungen (Sanierung Leitungsteile) • ZpA - Umsetzung Fr. 100‘000.00 Fr. 90‘000.00 7410 Wasserbau • Revitalisierung Gropbach Fr. 265‘000.00 7900 Raumordnung • Ortsplanung – Massnahmen aus Siedlungsleitbild Fr. 25'000.00 Eigenkapital Per 31. Dezember 2025 beträgt das Eigenkapital voraussichtlich Fr. 6‘506‘296.54 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen 1‘372‘192.13 SF Feuerwehr einseitig 163‘323.42 SF Wasserversorgung 165‘589.20 SF Abwasserentsorgung 697‘738.35 SF Abfall 345’542.16 Vorfinanzierungen 3‘903‘512.10 SF Liegenschaften FV 60‘450.00 SF Verwendung Wertschwankungen FV und VV 981‘071.00 Wasserversorgung Werterhalt 571‘032.45 Abwasserentsorgung Werterhalt 2‘242‘577.30 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental 48‘381.35 Reserven 0.00 Zusätzliche Abschreibungen 0.00 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 171‘840.00 Neubewertungsreserve FV 0.00 Schwankungsreserve 171‘840.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag 1‘058‘752.31
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 10 November 2024 Der Gemeinderat Bowil hat das Budget 2025 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung: a) Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.84 Einheiten b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.1 Promille des amtlichen Wertes c) Genehmigung des Budgets 2025 bestehend aus: Für weitere Informationen steht Ihnen die Finanzverwaltung Bowil gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar des Budgets kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden. 5. Wahlen für die Legislaturperiode 2025 bis 2028 Die Gemeindeversammlung wählt das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderats und der Schulkommission sowie das Rechnungsprüfungsorgan. a) Gemeindepräsidium Für das Gemeindepräsidium ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. An der Versammlung vom 26.11.2024 können gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil Wahlvorschläge unterbreitet werden. Die Vorgeschlagenen haben ihre Zustimmung zu geben (schriftlich oder mündlich zuhanden des Protokolls). b) Gemeinderat (4 Sitze) Manuel Lüscher, André Hofer und Beat Lehmann haben sich für eine Wiederwahl bereit erklärt. Bis zum Ablauf der Meldefrist sind keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Der Gemeinderat wird die Vorgeschlagenen in der Sitzung vom 13.11.2024 als gewählt erklären. An der Versammlung vom 26.11.2024 können gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil Wahlvorschläge für den vierten Sitz unterbreitet werden. Die Vorgeschlagenen haben ihre Zustimmung zu geben (schriftlich oder mündlich zuhanden des Protokolls). c) Schulkommission (5 Sitze) Daniela Leuenberger, Beat Schneider und Cornelia Steck haben sich für eine Wiederwahl bereit erklärt. Innert der Meldefrist ist die Kandidatur von Stephanie Lanzilao Hauser eingereicht worden. Der Gemeinderat wird die Vorgeschlagenen in der Sitzung vom 13.11.2024 als gewählt erklären. Ein Sitz wird von Amtes wegen durch ein Mitglied des Gemeinderats besetzt. An der Gemeindeversammlung wird somit kein Wahlverfahren mehr erfolgen. Aufwand Ertrag Gesamthaushalt 6'801'811.00 6'678'521.00 Aufwandüberschuss 123'290.00 Allgemeiner Haushalt 6'071'987.00 5'973'751.00 Aufwandüberschuss 98'236.00 Spezialfinanzierung Wasserversorgung 243'450.00 185'720.00 Aufwandüberschuss 57'730.00 Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung 310'324.00 352'450.00 Ertragsüberschuss 42'126.00 Spezialfinanzierung Abfallentsorgung 176'050.00 166'600.00 Aufwandüberschuss 9'450.00
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 11 d) Rechnungsprüfungsorgan: Seit dem Jahr 2009 wird die Rechnungsprüfung der Gemeinde Bowil durch einen externen Anbieter vorgenommen. Das laufende Mandat mit der Firma ROD Treuhand AG läuft im Rahmen der ordentlichen Legislatur per 31.12.2024 ab. Der Gemeinderat beantragt die Wiederwahl der ROD Treuhand AG für die kommende Amtsdauer bis 31.12.2028. 6. Informationen durch den Gemeinderat a) Fachbereich Ver- und Entsorgung b) Altersanlässe c) Revitalisierung Gropbach d) Zukunft Schulhaus Hübeli e) Verabschiedung der austretenden Rats- und Kommissionsmitglieder 7. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid, sofern sie in deren Zuständigkeit fällt. Informationen des Gemeinderates Austritt von Claudia Jaussi Inäbnit und Markus Kolly aus dem Gemeinderat Claudia Jaussi Inäbnit leitete während fünf Jahren souverän die Geschicke der Gemeinde Bowil als Gemeindepräsidentin und im Ressort Führung und Sicherheit. Aus ihrer früheren Tätigkeit als Moderatorin von Neo1 waren ihr die Materie der öffentlichen Hand und die Abläufe innerhalb einer Gemeinde nicht ganz fremd. Die Gemeinde Bowil konnte viel von ihrem Netzwerk profitieren. Aus gesundheitlichen Gründen tritt Claudia Jaussi Inäbnit leider von ihrem Amt zurück. Markus Kolly leitete in seiner zweijährigen Amtszeit das Ressort Strassen, Gewässer und Volkswirtschaft und im Herbst 2023 zusätzlich während einer Vakanz den Teilbereich Liegenschaften. Als politischer Neuling arbeitete er sich rasch in die laufenden Geschäfte ein und fand schnell den Draht zur Bevölkerung, zu den Mitarbeitenden und zu den Kommissionen. Ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen muss Markus Kolly sein Amt zur Verfügung stellen. Der Gemeinderat dankt Claudia Jaussi Inäbnit und Markus Kolly im Namen aller Bowilerinnen und Bowilern für ihr grosses und zeitlich intensives Engagement in der Exekutive. An der Gemeindeversammlung werden die Verdienste von Claudia und Markus entsprechend gewürdigt. Beiden Ratsmitgliedern wünscht der Gemeinderat gute Erholung und Genuss in der kommenden Freizeit. Aktuelles aus dem Gemeinderat • Das Protokoll der Frühlingsversammlung wurde am 14.08.2024 abschliessend genehmigt. Während der öffentlichen Auflage sind keine Eingaben Dritter erfolgt.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 12 November 2024 • Das Siedlungsleitbild Bowil wurde genehmigt. Die in den Massnahmenblätter definierten Ziele werden an die Hand genommen und mit den jeweiligen Betroffenen in gegenseitigen Gesprächen erläutert und verhandelt. • Das Projekt «Revitalisierung Gropbach» nimmt Formen an. Nach der Planungszeit mit zeitintensiven Abklärungen und Verhandlungen liegt das Projektdossier vor. Dieses Dossier geht nun in die Vorprüfung bei den kantonalen Amtsstellen. Erfahrungsgemäss müssen noch Details überarbeitet werden, bevor zu Beginn des nächsten Jahres die öffentliche Planauflage erfolgen kann. An der Gemeindeversammlung vom Frühjahr 2025 wird der Bevölkerung der notwendige Kredit für dieses Wasserbauprojekt zum Entscheid unterbreitet. • Die Teilrevision des Organisationsreglement Bowil, welche im Zusammenhang mit dem Projekt «Schule Signau / Reform Zyklus 3» und speziell für Bowil mit der Übertragung der Oberstufe nach Signau erarbeitet und durch die Stimmberechtigten positiv verabschiedet worden ist, wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und somit in Kraft gesetzt. • Im Bereich der Löschwasseranlagen arbeitet die Gemeinde Bowil seit über 20 Jahren erfolgreich mit der Firma Hinni AG zusammen. Die Anlagen präsentieren sich in einem sehr guten Zustand. Damit das so bleibt wurde der laufende Unterhaltsvertrag auf die Jahre 2025 – 2028 erweitert. • Den Traktanden für die ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung des Wasserbauverband Chisebach wurde zugestimmt, der Delegierte wurde entsprechend mandatiert. Insbesondere wurden die Zustimmungen für die Bruttokrediten der Wasserbaupläne Konolfingen und Kiesen erteilt. Der Anteil der Gemeinde Bowil wird mit den Guthaben im Wasserbauverband aufgehoben. • Folgende Erlasse wurden in der Kompetenz des Gemeinderats beschlossen: Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens und Personalreglement. Die Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum. Es wird diesbezüglich auf die Veröffentlichung im Anzeiger Konolfingen verwiesen. Notfalltreffpunkt – Ihre behördliche Anlaufstelle im Ereignisfall Katastrophen können jederzeit und überall eintreten. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste behördliche Anlaufstelle. Ihr Notfalltreffpunkt befindet sich im Schulhaus Dorf Dorf 143b 3533 Bowil Im Ereignisfall markiert eine Fahne den Standort. Die Umgebung wird mit Wegweisern ausgeschildert. Weitere Informationen zum Notfalltreffpunkt finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch. Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Nützliche Tipps für die Anlegung eines Notvorrates finden Sie unter https://www.notfalltreffpunkt.ch/media/broschuere_notvorrat_d_nov_2020.pdf. Oder berechnen Sie Ihren Notvorrat ganz einfach unter https://www.notvorratsrechner.bwl.admin.ch/de. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Rüfenacht Urs und Kathrin, Rünkhofen; Neubau Einstell- und Lagerraum in Rünkhofen. • Schlüchter Barbara und Beat, Dorfstrasse 7; Sanierung und Umgestaltung Garten.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 13 • Sommer André, Arni; Umbau Kleinbauernhaus Urweidli 201. • Habegger Regina und Orlando, Breitägerten 125; Neubau Fahrzeugunterstand (Verlängerung der Geltungsdauer des Bauentscheides). • Siegrist Ulrich, Schwändimatt 107; Abbruchbewilligung Feldscheune Hübelimoos 82a. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen In den regionalen Zeitungen (Berner Zeitung und Wochenzeitung) wurde den Jubilaren (70-/75-/80-/85-/ 90-jährigen und ältere) durch die Verwaltung bis anhin gratuliert. Zudem haben wir immer anfangs Jahr in der ersten Ausgabe der Bowil-Zytig die Jubilare (80-, 85-, 90-, 95- und 100-jährige) sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler aufgelistet. Diejenigen Jubilarinnen und Jubilare, welche im Jahr 2025 weder in der Bowil-Zytig noch in einer Tageszeitung publiziert werden möchten, melden dies bitte bis spätestens am 6. Dezember 2024 der Gemeindeverwaltung Bowil. Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erscheinung Ihres Namens in den erwähnten Zeitungen einverstanden sind. Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil kann die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Listenauskünfte erteilen. Wer nicht will, dass wir seine Adresse z.B. an den Landfrauenverein (Seniorenessen usw.), der Musikgesellschaft oder sonst an einen Verein herausgeben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist Gute Sichtbarkeit von Personen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Töffli unterwegs sind, ist besonders im Herbst und Winter von grosser Bedeutung. Vorbilder sind hier die Jüngsten – sie sind in aller Regel gut sichtbar mit ihren reflektierenden Gilets. Schon deutlich weniger tun dagegen Jugendliche und Erwachsene für ihre Sichtbarkeit. In Grossverteilern, Sportgeschäften oder im Reitbedarf stehen viele neonfarbene und reflektierende Kleidungsstücke und Accessoires zur Auswahl – nutzen wir sie! Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder Die Ansprüche von Behördenmitgliedern und Gemeindedelegierten sind bis am 30. November 2024 unter Angabe der IBAN-Nummer und der Bank- bzw. Postverbindung (Einzahlungsschein mit QR-Code) der Finanzverwaltung mitzuteilen. Spesenzettel können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch heruntergeladen werden. Die Auszahlung wird im Dezember 2024 erfolgen. Die Kommissionssekretäre werden gebeten, die Präsenzlisten der Sitzungen ebenfalls bis am 30. November 2024 der Finanzverwaltung einzureichen. Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2025 Ab 2. Dezember 2024 ist die Autobahnvignette 2025 (Klebevignette) für Fr. 40.00 bei der Postfiliale Bowil erhältlich. Gerne nehmen wir bereits jetzt Ihre Bestellung entgegen! Die Autobahnvignette gibt es nebst der Klebevignette neu auch als E-Vignette. Beide berechtigen Abgabepflichtige zur Nutzung der Schweizer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen).
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 14 November 2024 Beide sind mit je einem Monat Vor- und Nachlauf für das jeweilige Kalenderjahr gültig (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres). Beide kosten Fr. 40.00. Der grösste Unterschied zwischen den beiden Formen: Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren.html. Wir wünschen gute Fahrt. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission • Planen Sie einen Umbau Ihrer Liegenschaft? Oder die Realisierung einer Solaranlage evtl. verbunden mit dem Ersatz der Heizungsanlage? Dann denken Sie daran, dass einzelne Bauteile bewilligungspflichtig sein können. Voranfragen über die Plattform eBau sind mit den nötigen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung zu richten. Solar- und PV-Anlagen müssen mit einer entsprechenden Meldung über eBau mitgeteilt werden. Die Richtlinien über die Bewilligungspflicht dieser Anlagen wurden zwar angepasst, bspw. bei Baudenkmälern bestehen aber erhöhte Anforderungen an die Gestaltung. Ebenfalls der Ersatz der Heizungsanlage ist über eBau anzumelden. Dabei wird geprüft, ob nach der allgemeinen Baugesetzgebung oder dem Energiegesetzt eine allfällige Bewilligungspflicht besteht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Bauverwaltung Bowil oder die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland stehen Ihnen beratend zur Verfügung. • Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bowil können den Kehricht jederzeit in einer der insgesamt 14 Sammelstellen entsorgen. Nicht alle Kehrichtarten können aber aus Platzgründen bei jeder Sammelstelle deponiert werden. Bitte beachten Sie die Information vor Ort und deponieren Sie nur den dafür vorgesehenen Kehricht. Sie ersparen dem Entsorgungsteam damit zusätzlichen Arbeitsaufwand und helfen gleichzeitig, dass die verschiedenen Kehrichtarten getrennt gesammelt und fachgerecht rezykliert werden können. • Periodisch werden die Sammelstellen für den Abfall auf bauliche Mängel und genügende Kapazitäten überprüft. Insbesondere bei der Papier- und Kartonsammlung besteht Handlungsbedarf. Soweit möglich wird die Anzahl der Container erweitert. In Steinen ist ab anfangs November vis-à-vis der Sammelstelle für den Hauskehricht eine zusätzliche Sammelstelle in Betrieb. Die Entsorger werden gebeten, das angelieferte Material platzsparend und gebündelt zu deponieren. • Neuerungen bei Papiertragtaschen! Papiertragtaschen mussten bisher nach Anweisung der Abnehmer in den Hauskehricht (Verbrennung) gegeben werden. Neu dürfen leere und gefaltete Papiertragtaschen bei der AVAG in der Papier- und Kartonsammlung entsorgt werden. • Seit rund einem Jahr kann in Bowil der Kunststoff im eigens dafür vorhandenen Container hinter dem Feuerwehrmagazin entsorgt werden. Das Gebinde ist in den Sammelsäcken mit dem Logo «Bring plastic back» zu deponieren. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gekauft werden. So jedenfalls wäre es vorgesehen. Leider halten sich nicht alle Entsorger an die einfach definierten Vorgaben. Styropor, Karton, Kleider, PET (zum Teil noch mit Inhalt!), Zaunpfähle oder Netze von Siloballen haben dort nichts zu suchen. Die Verursacher werden aufgefordert, Derartiges künftig zu unterlassen. Sie schaden damit nicht nur der Umwelt, sondern «beschenken» das Entsorgungsteam mit geruchsintensiven und dadurch nicht wirklich angenehmen Zusatzarbeiten. Danke den Entsorgerinnen und Entsorgern, die sich an die Vorgaben halten.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 15 • Die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission als zuständiges Organ für das Abfallwesen hat entschieden, ab 01.01.2025 der Rahmenvereinbarung mit der AVAG Umwelt AG und der Tell-Tex AG beizutreten. Ab dem nächsten Jahr wird Tell-Tex alleinig für die Sammlung von Alttextilien auf dem Gemeindegebiet von Bowil zuständig sein. Die Sammlung wird weiterhin mit den bekannten Containern durchgeführt. • Das öffentliche Entsorgungssystem funktioniert zuverlässig und umweltschonend. Das Verbrennen von Abfällen im Freien, wie auch in privaten Feuerungsanlagen, ist verboten. Durch unsachgemässe Entsorgung können gesundheitsschädigende Stoffe entstehen, die unkontrolliert in die Luft gelangen. Eine schlechte Luftqualität belastet jede und jeden von uns. Illegale Entsorgungen oder das Verbrennen von Abfällen kann mittels Anzeige bei der Kantonspolizei geahndet werden. • Die Sammellisten für das Grüngut sind bis 30.11.2024 bei den Gemeindeverwaltungen Signau oder Bowil zur Abrechnung einzureichen. Danke für Ihre Mithilfe. • Thomas Grimm wird die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission auf Ende Jahr leider verlassen. Sagenhafte 31 Jahre wird er dann dem Gremium treu geblieben sein und bekleidet seit dem Jahr 2000 die Funktion des Vizepräsidenten. Er amtete nebenbei auch als Delegierter der ARA Oberes Kiesental und der Planungsregion Kiesental. Als Feueraufseher und insbesondere als Baukontrolleur war Thomas Grimm den Bauherrschaften als sehr zuverlässiger Ansprechpartner bekannt. Thomas Grimm hinterlässt in der Kommission mit seinem bautechnischen Wissen und seinem Verhandlungsgeschick eine grosse Lücke. Die Kommissionsmitglieder danken für sein grosses Engagement, seine fortwährende Unterstützung und wünschen ihm alles Gute in der neu gewonnenen Freizeit. Mitteilungen der Schulkommission Verabschiedung aus der Schulkommission Claudine Schneider versteht sich seit ihrer ersten Schulkommissionssitzung vom 12.12.12 als wertvolles Bindeglied zwischen Schule, Gemeinderat und Eltern. Ihr Einstieg war mit dem Präsidium gleich etwas «stotzig», sie hat dies aber mit Elan, Ruhe und dem Verständnis, alle Seiten einzubeziehen sehr gut gemeistert. Per Ende 2016 gab sie ihr Amt im Tausch zur Vizepräsidentin ab und leistet noch bis Ende dieses Jahres wertvolle Dienste. Mit Claudines Austritt geht nun eine Ära in unserer Schulkommission zu Ende. In den zwölf Jahren ihrer Tätigkeit wurde die Anzahl Mitglieder auf ein zeitgemässes Mass angepasst, in den Vorarbeiten zum Wechsel unserer Oberstufe nach Signau leistete sie ebenso einen wertvollen Beitrag. Die lange Liste ihres weiteren Tuns würden den Rahmen dieses Artikels sprengen. Liebe Claudine, 12 Jahre unermüdlichen Einsatzes sind nicht selbstverständlich. Dein Elan, Vorbild, Dein ruhiges Wesen sowie Dein weitsichtiges Denken hat und wird für uns und in der Schule gewinnbringend nachhallen. Die Schulkommission Bowil wünscht dir auf Deinem weiteren Weg nur das Beste, viel Glück und Erfolg. Danke Claudine! Mitteilungen der Wegkommission Gewichtsbeschränkung 8.5 Tonnen auf Gemeindestrassen während Frost- und Tauperioden Die Verkehrsmassnahme gilt während der Auftauperiode, jedoch längstens bis 30. April des jeweiligen Jahres. Die Signalisation erfolgt laufend und witterungsbedingt auf den Gemeindestrassen Aebnit, Groggenmoos, Hinterschwändi, Mühleseilen, Schlossberg, Thunersberg und Vorderschwändi. Die Gewichtsbeschränkung gilt, sobald und solange die Signale gestellt sind.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 16 November 2024 Winterdienst Auf den Gemeindestrassen von Bowil herrscht eingeschränkter Winterdienst. Bei prekären Verhältnissen kann an exponierten Stellen (vor allem entlang von Bächen und auf Brücken) Glatteis auftreten. Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus und passen Sie Ihr Fahrverhalten den Strassenverhältnissen an. Gute Fahrt! Durchfahrtsbreite auf Quartierstrassen (Gemeindestrasse) Die Parkierung auf einer Quartierstrasse (Gemeindestrasse) ist erlaubt, wenn die Durchfahrt für die Blaulichtorganisationen (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei…) gewährleistet ist. Das heisst, die Durchfahrt muss mindestens drei Meter breit befahrbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Polizei Bussen verteilen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass durch den Winterdienst eine zu schmale Fahrbahn zu Beschädigungen an unkorrekt parkierten Fahrzeugen führen kann oder dazu, dass der Schnee gar nicht weggeräumt werden kann. Wir danken im Namen aller Verkehrsteilnehmenden, dass Sie die Vorgaben betreffend Durchfahrtsbreite von drei Metern einhalten. Verabschiedung Heinz Liechti war 20 Jahre Mitglied der Wegkommission Bowil und hat per 31. Dezember 2024 demissioniert. Er begleitete die Wegkommission in insgesamt 124 ordentlichen Sitzungen und nahm an diversen zusätzlichen Besprechungen und Begehungen teil. Wir danken Heinz für seine Tätigkeit als Mitglied der Wegkommission und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Mitteilungen der Wasserbaukommission Information an alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter Die Wasserbaukommission ersucht alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter, nach jedem Holzschlag die Gewässer von sämtlichen Ästen und Baumwipfeln sowie sonstigen Holzstücken zu befreien. Sie helfen uns auf diesem Weg Verstopfungen im Bach sowie in Rückhalteeinrichtungen zu vermeiden, welche Überschwemmungen und somit Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge haben können. Die Anwohner von exponierten Stellen, wie die übrige Bevölkerung danken es Ihnen. Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2024 Vom 14. bis 18. Oktober 2024 standen 11 Zivilschutzpflichtige in Bowil im Einsatz. Zusammen mit unseren Schwellenmeistern, dem Wegdienst sowie den Unternehmungen Stucki Bagger GmbH und Gebr. Bärtschi AG konnten nachfolgende Unterhaltsarbeiten in Angriff genommen und fertig gestellt werden: • Dürrbach: Bachmauer unterhalb Sammler vorbetoniert • Imschmattgrabe: Ersatz Holzverbau • Schwändigrabe: Schwellenhölzer ersetzt • Steinebach: Punktuelle Reparatur Bachmauer und Auflandungen entfernt Der Gemeinderat und die Wasserbaukommission Bowil danken den Zivilschutzpflichtigen, den Unternehmern und dem Wegdienst für ihren tatkräftigen Einsatz und der ZSO Kiesental für die gute Organisation des diesjährigen Einsatzes und für die langjährige Zusammenarbeit.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 17 Ein grosses Merci geht an unsere Schwellenmeister Thomas Burger, Thomas Lehmann, Hans-Jörg Schäfer, Ulrich Siegrist und Bernhard Sterchi, welche stets die durchs Jahr anfallenden Bachunterhaltsarbeiten in der Gemeinde Bowil ausführen. Ein ganz besonderer Dank geht an Thomas Lehmann für seine Tätigkeit als Schwellenmeister in den vergangenen 25 Jahren. Er hat per 31. Dezember 2024 als Schwellenmeister und Mitglied der Wasserbaukommission Bowil demissioniert. Wir wünschen Thomas Lehmann für die Zukunft alles Gute. Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten Ambrosia, aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut Beschreibung: Die Ambrosie kann bis maximal 90 cm gross werden. Sie überdauert den Winter als Samen im Boden und keimt jeweils im Frühjahr aus, um sich in den darauffolgenden Monaten zur ausgewachsenen Pflanze zu entwickeln. Die Samen können bis 40 Jahre keimfähig bleiben! Als Verunreinigung von Saatgut und Vogelfutter wurde die Ambrosie von Nordamerika zu uns eingeschleppt. Die Verbreitung findet über ihre Samen statt. In Versuchen wurden pro Pflanze bis zu 30'000 Samen gezählt. Gefahren: In der Landwirtschaft in Sonnenblumen-, Erbsen- und Sojabohnenkulturen kann die Ambrosie erhebliche Schäden verursachen, da sie die Pflanzen konkurrenziert und auch ihre Ernte erschweren kann. Viel gravierender sind jedoch die gesundheitlichen Aspekte. Die Ambrosie blüht von Juli bis Oktober und sie verstäubt grosse Mengen Blütenstaub. Dieser ist massiv allergisierend und kann bei empfindlichen Personen schwere Asthmaanfälle auslösen. Man rechnet, dass mehr als 10 % der Bevölkerung sensibel auf diesen Blütenstaub reagieren. Bekämpfung: Im Hausgarten, wo die Ambrosie gewöhnlich nur vereinzelt auftritt, muss sie, wenn möglich noch vor der Blüte, ausgerissen und in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Hierbei sollten Handschuhe getragen werden. Blüht die Pflanze schon, sollten zusätzlich Brille und Staubmaske getragen werden. In der Landwirtschaft muss insbesondere nach der Ernte nach Ambrosia-Pflanzen Ausschau gehalten werden. Durch verschiedene Massnahmen kann dann verhindert werden, dass das Unkraut noch Samen bildet. Durch Mähen, Herbizidanwendung und Bodenbearbeitung können die Pflanzen ver-nichtet werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Zum eigenen Wohl und zum Schutz der umliegenden Flächen lohnt es sich, unbekannte Pflanzen auf seinem eigenen Grundstück kritisch zu betrachten und falls nötig auszureissen. Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli.
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