Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 12 November 2024 • Das Siedlungsleitbild Bowil wurde genehmigt. Die in den Massnahmenblätter definierten Ziele werden an die Hand genommen und mit den jeweiligen Betroffenen in gegenseitigen Gesprächen erläutert und verhandelt. • Das Projekt «Revitalisierung Gropbach» nimmt Formen an. Nach der Planungszeit mit zeitintensiven Abklärungen und Verhandlungen liegt das Projektdossier vor. Dieses Dossier geht nun in die Vorprüfung bei den kantonalen Amtsstellen. Erfahrungsgemäss müssen noch Details überarbeitet werden, bevor zu Beginn des nächsten Jahres die öffentliche Planauflage erfolgen kann. An der Gemeindeversammlung vom Frühjahr 2025 wird der Bevölkerung der notwendige Kredit für dieses Wasserbauprojekt zum Entscheid unterbreitet. • Die Teilrevision des Organisationsreglement Bowil, welche im Zusammenhang mit dem Projekt «Schule Signau / Reform Zyklus 3» und speziell für Bowil mit der Übertragung der Oberstufe nach Signau erarbeitet und durch die Stimmberechtigten positiv verabschiedet worden ist, wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und somit in Kraft gesetzt. • Im Bereich der Löschwasseranlagen arbeitet die Gemeinde Bowil seit über 20 Jahren erfolgreich mit der Firma Hinni AG zusammen. Die Anlagen präsentieren sich in einem sehr guten Zustand. Damit das so bleibt wurde der laufende Unterhaltsvertrag auf die Jahre 2025 – 2028 erweitert. • Den Traktanden für die ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung des Wasserbauverband Chisebach wurde zugestimmt, der Delegierte wurde entsprechend mandatiert. Insbesondere wurden die Zustimmungen für die Bruttokrediten der Wasserbaupläne Konolfingen und Kiesen erteilt. Der Anteil der Gemeinde Bowil wird mit den Guthaben im Wasserbauverband aufgehoben. • Folgende Erlasse wurden in der Kompetenz des Gemeinderats beschlossen: Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens und Personalreglement. Die Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum. Es wird diesbezüglich auf die Veröffentlichung im Anzeiger Konolfingen verwiesen. Notfalltreffpunkt – Ihre behördliche Anlaufstelle im Ereignisfall Katastrophen können jederzeit und überall eintreten. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste behördliche Anlaufstelle. Ihr Notfalltreffpunkt befindet sich im Schulhaus Dorf Dorf 143b 3533 Bowil Im Ereignisfall markiert eine Fahne den Standort. Die Umgebung wird mit Wegweisern ausgeschildert. Weitere Informationen zum Notfalltreffpunkt finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch. Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Nützliche Tipps für die Anlegung eines Notvorrates finden Sie unter https://www.notfalltreffpunkt.ch/media/broschuere_notvorrat_d_nov_2020.pdf. Oder berechnen Sie Ihren Notvorrat ganz einfach unter https://www.notvorratsrechner.bwl.admin.ch/de. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Rüfenacht Urs und Kathrin, Rünkhofen; Neubau Einstell- und Lagerraum in Rünkhofen. • Schlüchter Barbara und Beat, Dorfstrasse 7; Sanierung und Umgestaltung Garten.
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