Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 13 • Sommer André, Arni; Umbau Kleinbauernhaus Urweidli 201. • Habegger Regina und Orlando, Breitägerten 125; Neubau Fahrzeugunterstand (Verlängerung der Geltungsdauer des Bauentscheides). • Siegrist Ulrich, Schwändimatt 107; Abbruchbewilligung Feldscheune Hübelimoos 82a. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen In den regionalen Zeitungen (Berner Zeitung und Wochenzeitung) wurde den Jubilaren (70-/75-/80-/85-/ 90-jährigen und ältere) durch die Verwaltung bis anhin gratuliert. Zudem haben wir immer anfangs Jahr in der ersten Ausgabe der Bowil-Zytig die Jubilare (80-, 85-, 90-, 95- und 100-jährige) sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler aufgelistet. Diejenigen Jubilarinnen und Jubilare, welche im Jahr 2025 weder in der Bowil-Zytig noch in einer Tageszeitung publiziert werden möchten, melden dies bitte bis spätestens am 6. Dezember 2024 der Gemeindeverwaltung Bowil. Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erscheinung Ihres Namens in den erwähnten Zeitungen einverstanden sind. Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil kann die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Listenauskünfte erteilen. Wer nicht will, dass wir seine Adresse z.B. an den Landfrauenverein (Seniorenessen usw.), der Musikgesellschaft oder sonst an einen Verein herausgeben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist Gute Sichtbarkeit von Personen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Töffli unterwegs sind, ist besonders im Herbst und Winter von grosser Bedeutung. Vorbilder sind hier die Jüngsten – sie sind in aller Regel gut sichtbar mit ihren reflektierenden Gilets. Schon deutlich weniger tun dagegen Jugendliche und Erwachsene für ihre Sichtbarkeit. In Grossverteilern, Sportgeschäften oder im Reitbedarf stehen viele neonfarbene und reflektierende Kleidungsstücke und Accessoires zur Auswahl – nutzen wir sie! Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder Die Ansprüche von Behördenmitgliedern und Gemeindedelegierten sind bis am 30. November 2024 unter Angabe der IBAN-Nummer und der Bank- bzw. Postverbindung (Einzahlungsschein mit QR-Code) der Finanzverwaltung mitzuteilen. Spesenzettel können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch heruntergeladen werden. Die Auszahlung wird im Dezember 2024 erfolgen. Die Kommissionssekretäre werden gebeten, die Präsenzlisten der Sitzungen ebenfalls bis am 30. November 2024 der Finanzverwaltung einzureichen. Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2025 Ab 2. Dezember 2024 ist die Autobahnvignette 2025 (Klebevignette) für Fr. 40.00 bei der Postfiliale Bowil erhältlich. Gerne nehmen wir bereits jetzt Ihre Bestellung entgegen! Die Autobahnvignette gibt es nebst der Klebevignette neu auch als E-Vignette. Beide berechtigen Abgabepflichtige zur Nutzung der Schweizer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen).
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