Bowil Zytig Nr. 208 | November 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 14 November 2024 Beide sind mit je einem Monat Vor- und Nachlauf für das jeweilige Kalenderjahr gültig (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres). Beide kosten Fr. 40.00. Der grösste Unterschied zwischen den beiden Formen: Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren.html. Wir wünschen gute Fahrt. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission • Planen Sie einen Umbau Ihrer Liegenschaft? Oder die Realisierung einer Solaranlage evtl. verbunden mit dem Ersatz der Heizungsanlage? Dann denken Sie daran, dass einzelne Bauteile bewilligungspflichtig sein können. Voranfragen über die Plattform eBau sind mit den nötigen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung zu richten. Solar- und PV-Anlagen müssen mit einer entsprechenden Meldung über eBau mitgeteilt werden. Die Richtlinien über die Bewilligungspflicht dieser Anlagen wurden zwar angepasst, bspw. bei Baudenkmälern bestehen aber erhöhte Anforderungen an die Gestaltung. Ebenfalls der Ersatz der Heizungsanlage ist über eBau anzumelden. Dabei wird geprüft, ob nach der allgemeinen Baugesetzgebung oder dem Energiegesetzt eine allfällige Bewilligungspflicht besteht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Bauverwaltung Bowil oder die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland stehen Ihnen beratend zur Verfügung. • Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bowil können den Kehricht jederzeit in einer der insgesamt 14 Sammelstellen entsorgen. Nicht alle Kehrichtarten können aber aus Platzgründen bei jeder Sammelstelle deponiert werden. Bitte beachten Sie die Information vor Ort und deponieren Sie nur den dafür vorgesehenen Kehricht. Sie ersparen dem Entsorgungsteam damit zusätzlichen Arbeitsaufwand und helfen gleichzeitig, dass die verschiedenen Kehrichtarten getrennt gesammelt und fachgerecht rezykliert werden können. • Periodisch werden die Sammelstellen für den Abfall auf bauliche Mängel und genügende Kapazitäten überprüft. Insbesondere bei der Papier- und Kartonsammlung besteht Handlungsbedarf. Soweit möglich wird die Anzahl der Container erweitert. In Steinen ist ab anfangs November vis-à-vis der Sammelstelle für den Hauskehricht eine zusätzliche Sammelstelle in Betrieb. Die Entsorger werden gebeten, das angelieferte Material platzsparend und gebündelt zu deponieren. • Neuerungen bei Papiertragtaschen! Papiertragtaschen mussten bisher nach Anweisung der Abnehmer in den Hauskehricht (Verbrennung) gegeben werden. Neu dürfen leere und gefaltete Papiertragtaschen bei der AVAG in der Papier- und Kartonsammlung entsorgt werden. • Seit rund einem Jahr kann in Bowil der Kunststoff im eigens dafür vorhandenen Container hinter dem Feuerwehrmagazin entsorgt werden. Das Gebinde ist in den Sammelsäcken mit dem Logo «Bring plastic back» zu deponieren. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung gekauft werden. So jedenfalls wäre es vorgesehen. Leider halten sich nicht alle Entsorger an die einfach definierten Vorgaben. Styropor, Karton, Kleider, PET (zum Teil noch mit Inhalt!), Zaunpfähle oder Netze von Siloballen haben dort nichts zu suchen. Die Verursacher werden aufgefordert, Derartiges künftig zu unterlassen. Sie schaden damit nicht nur der Umwelt, sondern «beschenken» das Entsorgungsteam mit geruchsintensiven und dadurch nicht wirklich angenehmen Zusatzarbeiten. Danke den Entsorgerinnen und Entsorgern, die sich an die Vorgaben halten.

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