Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 17 Ein grosses Merci geht an unsere Schwellenmeister Thomas Burger, Thomas Lehmann, Hans-Jörg Schäfer, Ulrich Siegrist und Bernhard Sterchi, welche stets die durchs Jahr anfallenden Bachunterhaltsarbeiten in der Gemeinde Bowil ausführen. Ein ganz besonderer Dank geht an Thomas Lehmann für seine Tätigkeit als Schwellenmeister in den vergangenen 25 Jahren. Er hat per 31. Dezember 2024 als Schwellenmeister und Mitglied der Wasserbaukommission Bowil demissioniert. Wir wünschen Thomas Lehmann für die Zukunft alles Gute. Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten Ambrosia, aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut Beschreibung: Die Ambrosie kann bis maximal 90 cm gross werden. Sie überdauert den Winter als Samen im Boden und keimt jeweils im Frühjahr aus, um sich in den darauffolgenden Monaten zur ausgewachsenen Pflanze zu entwickeln. Die Samen können bis 40 Jahre keimfähig bleiben! Als Verunreinigung von Saatgut und Vogelfutter wurde die Ambrosie von Nordamerika zu uns eingeschleppt. Die Verbreitung findet über ihre Samen statt. In Versuchen wurden pro Pflanze bis zu 30'000 Samen gezählt. Gefahren: In der Landwirtschaft in Sonnenblumen-, Erbsen- und Sojabohnenkulturen kann die Ambrosie erhebliche Schäden verursachen, da sie die Pflanzen konkurrenziert und auch ihre Ernte erschweren kann. Viel gravierender sind jedoch die gesundheitlichen Aspekte. Die Ambrosie blüht von Juli bis Oktober und sie verstäubt grosse Mengen Blütenstaub. Dieser ist massiv allergisierend und kann bei empfindlichen Personen schwere Asthmaanfälle auslösen. Man rechnet, dass mehr als 10 % der Bevölkerung sensibel auf diesen Blütenstaub reagieren. Bekämpfung: Im Hausgarten, wo die Ambrosie gewöhnlich nur vereinzelt auftritt, muss sie, wenn möglich noch vor der Blüte, ausgerissen und in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Hierbei sollten Handschuhe getragen werden. Blüht die Pflanze schon, sollten zusätzlich Brille und Staubmaske getragen werden. In der Landwirtschaft muss insbesondere nach der Ernte nach Ambrosia-Pflanzen Ausschau gehalten werden. Durch verschiedene Massnahmen kann dann verhindert werden, dass das Unkraut noch Samen bildet. Durch Mähen, Herbizidanwendung und Bodenbearbeitung können die Pflanzen ver-nichtet werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Zum eigenen Wohl und zum Schutz der umliegenden Flächen lohnt es sich, unbekannte Pflanzen auf seinem eigenen Grundstück kritisch zu betrachten und falls nötig auszureissen. Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli.
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