Bowil Zytig Nr. 208 | November 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 26. November 2024, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA LSE) Projekt- und Kreditgenehmigung 2. Entwidmung Teilstück Moosweg mit Übertragung an timberhome AG Anpassung Wegreglement 3. Organisation Schülertransportdienst Projekt- und Kreditgenehmigung 4. Budget 2025 a) Finanzplan 2024 – 2029 (Kenntnisgabe) b) Investitionsbudget 2025 (Kenntnisgabe) c) Budget 2025 (Beratung und Genehmigung) 5. Wahlen für die Legislaturperiode 2025 bis 2028 Gemeinderat, Schulkommission, Rechnungsprüfungsorgan 6. Informationen durch den Gemeinderat 7. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu einem Apéro und zum ungezwungenen Informationsaustausch ein.

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