Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 4 November 2024 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA LSE) Referent: Gemeinderat André Hofer Die Gewässerschutzgesetzgebung gilt für öffentliche und private Abwasseranlagen. Während die öffentliche Hand ihre Kanalnetze und Bauwerke im Rahmen des Generellen Entwässerungsplans GEP regelmässig unterhält, wird der Unterhalt von privaten Abwasseranlagen oft vernachlässigt, der Zustand der Anlagen ist in der Regel unbekannt. Der Gewässerschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die Funktion sowohl der öffentlichen wie auch der privaten Entwässerungsanlagen sichergestellt ist. Die Gemeinde hat eine Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Gewässerschutzbestimmungen. Gemäss den Erhebungen des GEP-Ingenieurs sind in Bowil rund 400 Liegenschaften im Projekt ZpA LSE zu prüfen. Es handelt sich hierbei um Kanalisationsanschlüsse von Wohn- und Gewerbebauten. Die Überprüfung von Hofdüngeranlagen erfolgt im Anschluss zu diesem Projekt, soweit dies nicht im Rahmen von anderweitigen Kontrollen und Vorschriften erfolgt. Um eine Gleichbehandlung der Liegenschaftseigentümer sicherzustellen und um die Kosten für die notwendigen Zustandsaufnahmen tief halten zu können, wird ein koordiniertes Vorgehen durchgeführt. Im Auftrag der Gemeinde werden die Kontrollaufnahmen (Spülung von Leitungen, Kanalfernsehaufnahmen, Auswertungen) jährlich etappiert in Teilgebieten vorgenommen. Die privaten Leitungseigentümer erhalten anschliessend eine Zusammenstellung der erhobenen Ergebnisse. Das Auswertungsdossier enthält Angaben über zu treffende Sanierungsmassnahmen und eine Kostenzusammenstellung. Für die Massnahmenumsetzung gibt es für die Leitungseigentümer zwei Möglichkeiten: a) Sanierungen durch die Gemeinde begleitet und koordiniert mit anderen Grundeigentümern, in der Regel günstige Variante, da ein Gesamtauftrag an einen Unternehmer erfolgen kann, Schlussabnahme durch den Fachingenieur, Grundeigentümer hat geringen Aufwand mit dem Projekt. b) Eigene Vergabe von Sanierungsarbeiten innert der gesetzten Frist, Organisation der nötigen Bewilligungen (in der Regel Gewässerschutzbewilligung im Rahmen eines Baugesuches), Lieferung Abnahmeprotokolle, Dichtigkeitsprüfungen etc. zur Kontrolle durch Fachingenieur, persönlicher Aufwand für Organisation, Verhandlungen und Umsetzung. Der Kostenaufwand für die Umsetzung der Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen in Bowil beträgt gestützt auf Erfahrungswerte brutto Fr. 1‘100‘000.00 und ist zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser zu finanzieren. Der Kanton beteiligt sich zu Lasten des Abwasserfonds mit einer Pauschale von Fr. 500.00 pro Liegenschaft an den Gesamtkosten, sofern die Gemeinde die Koordination der Leitungsaufnahmen übernimmt. Das für die Subventionierung notwendige Konzept liegt vor und wurde durch den Kanton genehmigt. Aufgrund des zu erwartenden Arbeitsaufwandes und unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen sowie den Erfahrungen aus anderen Gemeinden soll das Projekt ZpA LSE Bowil in 9 Etappen (Teilgebieten), verteilt auf die Jahre 2025 bis 2033 umgesetzt werden. Nr. Teilgebiet Objekte Aufnahme Sanierung Kosten 1 Oberhofen (Bernstr., Matten- + Ackerweg) 31 2025 2026 / 2027 86‘000.00 2 Oberhofen Ost (Kemisstrasse, Langnaustrasse, Gewerbezone) 43 2026 2027 / 2028 120‘000.00 3 Oberhofen West (Wyden, Chiseweg, Sagistrasse, Spycherweg) 43 2027 2028 / 2029 120‘000.00 4 Schlossberg 51 2028 2029 / 2030 142‘000.00 5 Steinen, Steinengraben 44 2029 2030 / 2031 122‘000.00 6 Hübeli, Schwändimatt 49 2030 2031 / 2032 136‘000.00 7 Bowil Dorf, Aebnit 57 2031 2032 / 2033 158‘000.00 8 Rünkhofen 33 2032 2033 / 2034 91‘000.00 9 Längenei, Friedersmatt 45 2033 2034 / 2035 125‘000.00 Total 396 2025 / 2033 2026 / 2035 1‘100‘000.00
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