Bowil Zytig Nr. 208 | November 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 ___________________________________________________________________________________ November 2024 Seite: 5 Der Gemeinderat beantragt, das Projekt ZpA LSE und den Kredit für die Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen in der Höhe von Fr. 1‘100‘000.00, verteilt über die Jahre 2025 bis 2033, zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser zu beschliessen. 2. Entwidmung Teilstück Moosweg mit Übertragung an timberhome AG und Anpassung Wegreglement (Anhang 1) Referent: Gemeinderat Markus Kolly Die timberhome AG (Röthlisberger Zimmerei AG) stellt den Antrag zur Übernahme eines Teilstückes des Moosweges zu Eigentum und Unterhalt. Mit der firmeninternen Modernisierung erfolgen Anlieferungen vermehrt mit Grossfahrzeugen. Der Warenumschlag muss aus Platzgründen teilweise auf der heutigen Gemeindestrasse mit Staplerfahrzeugen erfolgen, die Mitarbeitenden besitzen die nötigen Befähigungen. Jedoch dürfen Lernende aus versicherungstechnischen Gründen diesen Warenumschlag nur auf dem betriebsinternen Areal ausüben. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Station SBB konnte die Zufahrt verbreitert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Arbeiten erfolgten in Absprache und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Anstössern. Mit der Neuvermessung der Zufahrt wurde auch das Anliegen der Firma timberhome AG behandelt. Das gewünschte Teilstück des Moosweges wird zur bestehenden Parzelle Nr. 319 geschlagen und wird somit zu Firmenareal. Gemeindestrassen können entwidmet und an Private abgetreten werden, wenn sie für den allgemeinen Verkehr keine Bedeutung mehr haben und nur noch als Zufahrt zu einzelnen Liegenschaften dienen. Der Moosweg erschliesst im östlichen Teil nur privates Eigentum der timberhome AG. Die Abtretung bedingt einen Beschluss durch die Gemeindeversammlung (Entwidmung von Verwaltungsvermögen) und eine Änderung des Übersichtsplanes (Anhang 1) zum Wegreglement. Der Gemeinderat beantragt, die Entwidmung des östlichen Teilstückes des Moosweges mit Übertragung zu Eigentum und Unterhalt an die timberhome AG und damit verbunden die Änderung des Übersichtsplanes (Anhang 1) des Wegreglements zu beschliessen. 3. Organisation Schülertransportdienst Referent: Gemeinderat Manuel Lüscher Für die Schülertransporte besteht in Bowil seit 01.01.2021 ein Reglement. Dieses Reglement bildet die Grundlage zur Definition von unzumutbaren Schulwegen und die Handhabung zur Entschädigung von Schülertransporten. Generell gilt, dass die kommunalen Behörden die Zumutbarkeit der Schulwege sicherstellen müssen. Bezüglich der zu ergreifenden Massnahmen sind sie jedoch frei. Es sind (raum-)planerische, verkehrstechnische und organisatorische Massnahmen zu prüfen. Dabei sind Massnahmen zu wählen, welche langfristig mit einem tragbaren finanziellen Aufwand die Zumutbarkeit der Schulwege garantieren und den Entwicklungsraum der Kinder nicht einschränken. Sind diese Massnahmen nicht realisierbar, müssen die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit unzumutbaren Schulwegen zum Schulhaus hin- und zurückgeführt werden. Den Kindern steht kein Anspruch auf eine bestimmte Transportart zu. So kann die Gemeinde den

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