Bowil Zytig Nr. 208 | November 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 6 November 2024 Transport zum Beispiel mit einem Schulbus durchführen oder die durch den Schulweg anfallenden Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, eines Taxis oder der Eltern übernehmen. Heute werden in Bowil die SuS mit unzumutbarem Schulweg grösstenteils von den Eltern geführt. Die Familien bilden Fahrgemeinschaften und werden gemäss unserem Schülertransportreglement entschädigt. Für einzelne SuS wird der Transport bereits heute mit einem Taxi organisiert und durch die Gemeinde bezahlt. Mit der Schliessung des Schulhauses Hübeli werden die Schulwege der SuS vermehrt unzumutbar. Die Schulkommission und der Gemeinderat haben die Bevölkerung über die Evaluierung eines Schulbusses im Rahmen der Beschlussfassung über die Schulorganisation ab 01.08.2025 informiert. Die Arbeitsgruppe der Schulkommission hat verschiedene Varianten geprüft. Die Überprüfung hat gezeigt, dass die eigene Bewirtschaftung mit unserer Schulgrösse zu aufwändig und zu teuer ist. Weiter ist eine Flexibilität erforderlich bei immer verändernden SuS-Zahlen. Nach der Umsetzung und Einführung eines Schulbusses muss das Schülertransportreglement überarbeitet werden. Die privaten Fahrdienste der Eltern würden somit entfallen und nicht mehr entschädigt. Die Evaluation für den Transportdienst wird mit Unternehmen der Region durchgeführt. Die Detailverhandlungen sind im Gange. Finanzielle Auswirkungen: Für den Schülertransport wird mit jährlich wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 65'000.00 gerechnet, basierend auf den eingeholten Angeboten. Die Transportkosten werden teilweise vom Kanton zurückerstattet. Der Kredit ist brutto einzuholen. Es handelt sich dabei nicht um eine gebundene Ausgabe, da ein Ermessensspielraum besteht. Die Gemeinde kann den Auftrag an einen Drittanbieter vergeben oder die Dienstleistung selbst erbringen. Es handelt sich hierbei um eine wiederkehrende Ausgabe, zuständiges Organ für die Kreditgenehmigung in dieser Höhe ist gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements die Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat beantragt, den Schülertransportdienst ab Schuljahr 2025/2026 mit einem externen Transportunternehmen einzuführen und den dazu nötigen, wiederkehrenden Kredit von jährlich Fr. 65'000.00 zu beschliessen. 4. Budget Bowil 2025 Referenten: Gemeinderat Beat Lehmann und Finanzverwalterin Gabriela Hauri a) Kenntnisgabe Finanzplan 2024 – 2029 Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 – 8 Jahren zu erstellen. Die Planung gibt einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, zeigt die Auswirkungen der geplanten Investitionen und die Entwicklung von Aufwand und Ertrag auf. Der Finanzplan 2024 – 2029 baut auf der Rechnung 2023 und den Budgets 2024 und 2025 auf. Die Prognoseannahmen basieren grösstenteils auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und auf der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern (Steuern und Lastenverteiler). Die aktuelle Wirtschaftslage und die steigenden Energiekosten führen zu höheren Ausgaben. Die Entwicklung der Steuereinnahmen und dadurch auch die Entwicklung beim Finanzausgleich sowie bei den Lastenausgleichssystemen ist schwer einzuschätzen. Ab 2026 fallen die Auflösung der Neubewertungsreserve und die planmässigen Abschreibungen auf bisherigem Verwaltungsvermögen nach HRM 1 weg. Das Budget 2025 und auch die Planjahre 2026 bis 2029 schliessen jeweils mit einem Aufwandüberschuss ab und der Bilanzüberschuss fällt Ende 2029 unter die in den Legislaturzielen festgelegte Grenze von fünf Steuerzehntel. Beat Lehmann und Gabriela Hauri werden den detaillierten Finanzplan 2024 – 2029 an der Gemeindeversammlung vorstellen. b) Investitionen 2025 – 2029 Das Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Berechnung der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) für den Finanzplan und das Budget. Im allgemeinen Haushalt sind in den Jahren 2025 – 2029

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=