Bowil Zytig Nr. 208 | November 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 208 Seite: 8 November 2024 Die Abweichungen zum Budget 2024 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Personalaufwand Die Personalverordnung wurde überarbeitet und die Ansätze für Stundenlöhne und Entschädigungen angepasst. Schülertransporte Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ist vorgesehen, den Schülertransport mit einem Schulbus zu organisieren Die Kosten werden teilweise vom Kanton zurückerstattet. Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen Die Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen fallen gegenüber dem Budget 2024 höher aus. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Formulars der Erziehungsdirektion. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Anzahl Schüler/innen und der Anzahl Vollzeiteinheiten. Im Bereich Sekundarstufe fallen die Beiträge tiefer aus (Berechnung für 7 Monate). Schulgelder an Sekundarschulen Die Schulgelder an die Sekundarschule Signau fallen gegenüber dem Budget 2024 höher aus. Ab August (Beginn Schuljahr 2024/2025) besuchen alle Oberstufenschüler/innen (35 Schüler/innen) die Schule in Signau. Beiträge an den Lastenausgleich Sozialhilfe Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit Fr. 616.00 pro Einwohner/Einwohnerin berechnet (Budget 2024: Fr. 565.00). Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Der Nettoaufwand für Betreuungsgutscheine (Gemeindeanteil von 20 %) fällt gegenüber dem Budget 2024 höher aus. Die Budgetierung erfolgte aufgrund des Rechnungsabschlusses 2023. Steuern Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgte mit einer Steueranlage von 1.84 Einheiten. Grundlage dafür bilden die Finanzplanungshilfe des Kantons und die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Die Hochrechnungen basieren auf der 1. und 2. Steuerrate des aktuellen Steuerjahres. Die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die übrigen Steuern wurden in Anlehnung an die Auswertungen der Steuererträge per August 2024 und analog den Vorjahren budgetiert. Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen Für zukünftige Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten der Liegenschaften im Finanzvermögen werden neu 1 % (bisher 0.5 %) des Gebäudeversicherungswertes aller Liegenschaften des Finanzvermögens in die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens eingelegt. Das Schulhaus Hübeli wird entwidmet und in das Finanzvermögen übertragen. Der Aufwertungsgewinn wird in die Spezialfinanzierung Wertschwankungen VV und FV eingelegt. Liegenschaftsertrag Der Referenzzinssatz wurde auf 1.75 % erhöht. Die Anpassung der Mietzinse ab 01.03.2025 für die Wohnungen wurde im Budget berücksichtigt. Finanz und Lastenausgleich Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Zuschuss Mindestausstattung, Zuschuss geografisch topografische Lasten, Zuschuss soziodemografische Lasten und Zuschuss Disparitätenabbau) fallen gegenüber dem Budget 2024 um ca. Fr. 24’600.00 höher aus. Für die Berechnung sind die Zahlen der letzten drei Jahre massgebend. Auflösung zusätzliche Abschreibungen Die zusätzlichen Abschreibungen werden vollständig aufgelöst.

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