Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 38. Jahrgang / Ausgabe Nr. 209 vom Februar 2025 Liebe Bowilerinnen Liebe Bowiler Vor etwas über vier Jahren trat eine Person an mich heran mit der Frage, ob ich bereit wäre, mich für die Schulkommission wählen zu lassen. Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch recht unerfahren war, sagte ich mit einer gesunden Dosis Neugierde zu. Dank der Unterstützung vieler, sowohl innerhalb als auch ausserhalb unserer Gemeindegrenzen und aufgrund des starken Teams und allem, was wir erreicht haben, entschied ich mich vor etwas mehr als zwei Jahren für den Gemeinderat zu kandidieren. Durch meine Arbeit in politischen Ämtern und Kommissionen hatte ich die Möglichkeit, mit vielen unterschiedlichen Menschen zusammenzuarbeiten und Einblicke in Themen zu erhalten, die ich andernfalls vielleicht nie berührt hätte. Diese Tätigkeiten erweiterten nicht nur mein persönliches Netzwerk, sondern ermöglichten auch den Aufbau von Beziehungen, die weit über das politische Engagement hinausgehen. Es war eine Gelegenheit, die Ideen und Werte, die mir - und Ihnen - am Herzen liegen, praktisch umzusetzen. Ich will nicht nur erzählen, dass das Übernehmen eines Amtes reine Honigschleckerei ist. Es fordert Hingabe, Kreativität, ja, ab und zu auch die Haut eines Nashorns. Doch aus meinem persönlichen Rückblick kann ich voller Überzeugung sagen, dass das Positivgewicht bei Weitem überwiegt. Heute blicke ich auf eine äusserst erfüllende und prägende Zeit zurück. Daher erfüllt es mich mit Freude und Dankbarkeit, ab diesem Jahr als Ihr Gemeindepräsident zu dienen und schätze Ihr Vertrauen sehr. In unserer jüngsten Gemeindeversammlung konnten wir ausgezeichnete neue Mitglieder für unsere Ämter gewinnen. Mit einem herzlichen „Willkommen an Bord“ haben wir sie aufgenommen. Nun sind unsere Ärmel hochgekrempelt und wir stürzen uns mit frischem Schwung in die neue Legislatur. An dieser Stelle gilt mein grosser Dank allen neuen und bestehenden Kräften, die sich entschlossen haben, aktiv an der Gestaltung von Bowil mitzuwirken. Die rege Teilnahme an unseren Gemeindeversammlungen und Informationsveranstaltungen hat mir deutlich gemacht, wie sehr Sie, die Einwohnerinnen und Einwohner Bowils, uns unterstützen. Am 11. März 2025 bietet sich Ihnen schon die nächste Gelegenheit, Ihre Stimme aktiv einzubringen. Ab 20:00 Uhr können Sie in der Aula im Schulhaus Dorf während des Infoanlasses zur Zukunft der Liegenschaft Hübeli mitreden. Ich freue mich bereits heute darauf, diesen Abend gemeinsam mit Ihnen zu gestalten. Grosse Freude bereitete mir anfangs Jahr auch, als der Turnverein Bowil die Gemeindeverwaltung bat, ihren Empfang nach der diesjährigen Teilnahme am Eidgenössischen Turnfest zu organisieren. Oder als wir vom UHC Bowil angefragt wurden, einen Teil des Pausenplatzes in der Schule Dorf für ein Street-Floorball-Feld zur Verfügung zu stellen. Durch ihr Engagement tragen Vereine, Unternehmen, Freiwillige und viele andere dazu bei, den Namen unserer Gemeinde über die lokalen Grenzen hinaus bekannt zu machen und Bowil ins beste Licht zu setzen. Ich bin stolz und dankbar liebe Bürgerinnen und Bürger für Ihre aktive Beteiligung und Ihr grosses Engagement. Lassen Sie uns gemeinsam diese Legislaturperiode beginnen. Ich sende Ihnen im Namen des Gemeinderates die besten Wünsche für ein erfülltes und von Erfolg gekröntes Jahr 2025! Euer Gemeindepräsident Manuel Lüscher
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 2 Februar 2025 Impressum Titelbild: Landschaftsbild Foto: Manuel Lüscher Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 660 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Tel. 031 711 01 46 / Mail: info@bowil.ch / web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel: 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Gemeinderat Bowil – Ressortzuteilungen und Stellvertretungen ..............................................................3 Sitzungsdaten und Termine 2025 .............................................................................................................3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................3 Personalnachrichten ................................................................................................................................. 4 Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2025........................................................................................................4 Gratulationen ............................................................................................................................................ 5 Baubewilligungen .....................................................................................................................................5 Feuerungskontrolle im Kanton Bern .........................................................................................................6 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 6 Blockhaus Schächli ..................................................................................................................................6 Einwohnerstatistik ....................................................................................................................................7 Steuererklärung 2024 ...............................................................................................................................7 Informationen Wegkommission ................................................................................................................9 Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung ....................................................................................9 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen....................................................................9 Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung .....................................................................................10 Wasserversorgung ..............................................................................................................................10 Trinkwasserqualität .............................................................................................................................11 Siedlungsentwässerung (ZpA) ............................................................................................................11 Sperrgutsammlung Bowil ....................................................................................................................11 Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2025..........................................................................11 Separatsammlungen ...........................................................................................................................12 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................12 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................13 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................15 Bibliothek ................................................................................................................................................ 16 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 17 Informationen der Schule........................................................................................................ 28
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Gemeinderat Bowil – Ressortzuteilungen und Stellvertretungen Der Gemeinderat hat die Ressortzuteilungen und Stellvertretungen nach den Neuwahlen per 01.01.2025 bestimmt. Die Kontaktdaten der Ratsmitglieder sind auf der Homepage ersichtlich. Ressort Leitung Stellvertretung Führung und Sicherheit Manuel Lüscher Gemeindepräsident Beat Lehmann Vizegemeindepräsident Finanzen und Liegenschaften Ursula Schüpbach Mitglied Gemeinderat André Hofer Mitglied Gemeinderat Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung André Hofer Mitglied Gemeinderat Stephanie Lanzilao Mitglied Gemeinderat Strassen, Gewässer, Volkswirtschaft Beat Lehmann Vizegemeindepräsident Ursula Schüpbach Mitglied Gemeinderat Bildung, Soziales und Freizeit Stephanie Lanzilao Mitglied Gemeinderat Manuel Lüscher Gemeindepräsident Sitzungsdaten und Termine 2025 Die Sitzungsdaten 2025 der Gemeinde Bowil stehen in elektronischer Form auf der Homepage in aktualisierter Form zur Einsicht bereit. Auf die detaillierte Wiedergabe der Sitzungsdaten wird verzichtet. Beachten Sie die Daten der Gemeindeversammlungen. Diese sind am 02.06.2025 und 24.11.2025 vorgesehen. Wir empfehlen, folgende Termine in Ihre Agenden zu übernehmen: • 11.03.2025 Informationsanlass Zukunft Schulanlage Hübeli • 23.04.2025 Sperrgutsammlung • 18.05.2025 Eidg. und kant. Abstimmung • 02.06.2025 Gemeindeversammlung • 20.06.2025 Schulfest • 31.07.2025 Bundesfeier, Neuzuzügeranlass und Jungbürgerfeier • 09.09.2025 Begrüssungsanlass für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger • 28.09.2025 Eidg. und kant. Abstimmung • 04.11.2025 Treffen der Vereinspräsidien / Koordination Anlässe 2026 • 07.11.2025 Behördenanlass (Verschiebedatum: 14.11.2025) • 24.11.2025 Gemeindeversammlung • 30.11.2025 Eidg. und kant. Abstimmung Aktuelles aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in den letzten Sitzungen unter anderem folgende Geschäfte behandelt: • Der Hang entlang der Schlosshüsistrasse soll mittels Bepflanzung von geeigneten Bäumen und Sträuchern stabilisiert werden. Zusammen mit der betroffenen Landbesitzerin und in Absprache mit dem Forstdienst sind die Massnahmen besprochen worden. Im Frühjahr werden die Jungbäume gepflanzt. • Die Schulsoftware wurde im Hinblick auf die neue Schulorganisation ab 01.08.2025 erneuert und den Aktualitäten angepasst. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Signau kann die Schulverwaltung nun «unter einem Dach» geführt werden. Es handelt sich hierbei um eine Komplettlösung für Kommunikation, Unterricht und Schulverwaltung.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 4 Februar 2025 • Im Rahmen der laufenden Schulorganisation wurde entschieden, den Kindergarten Hübeli aufzuheben und in den Kindergarten Dorf zu integrieren. Der entsprechende Antrag der Kindergartenschliessung ab Schuljahr 2025/2026 wurde zuhanden des Schulinspektorats verabschiedet. • Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26.11.2024 wurde inhaltlich in Ordnung befunden und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. • Der Prüfungserfolg von Beatrice Schneider, Gemeindeschreiber-Stv., zum Erlangen des Fachausweises für Aufgaben Bernischer AHV-Zweigstellen wurde mit Stolz zur Kenntnis genommen. • Die Swisscom plant in den Jahren 2025 und 2026 in den Bau- und Dorfkernzonen Signau den Ausbau der Glasfasererschliessung. Die leistungsfähigere Anwendung ermöglicht künftig die parallele Nutzung von digitalen Diensten (Internet, TV, Streamingdiensten etc.). Im gleichen Baulos werden auch Gebäude der Gemeinde Bowil mit der FTTH-Technik (fiber to the home) erschlossen. Es sind dies Liegenschaften in den Gebieten Schlossberg, Steinen und Grön. Der Ausbau erfolgt vorerst im Netz 034. Die Erschliessung der restlichen Liegenschaften von Bowil (Netz 031) wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. • Mit der Reform der Oberstufe Signau (Zyklus 3) per 01.08.2025 und den damit verbundenen und in Kraft getretenen Vertragsunterlagen haben die Partnergemeinden Anspruch auf je einen Sitz in der Bildungskommission Bowil. Die Partnergemeinden entsenden ihre Vertretung. Stephanie Lanzilao wurde vom Gemeinderat Bowil als Vertreterin der Gemeinde Bowil ab 01.03.2025 in die Bildungskommission Signau bestimmt. • Für Personen, die ausserhalb von Ortschaften und Weilern wohnen, welche mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind, soll der Zugang zur Mobilität verbessert werden. Unter der Federführung der Regionalkonferenz und mit Unterstützung des Kantons Bern soll zwischen Worb und Bowil versuchsweise ein Bürgerbus-Angebot auf Anfrage (Mobility on Demand) getestet werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Teilnahme am Projekt ausgesprochen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit. Personalnachrichten Beatrice Röthlisberger wird Ende März ihr 30-jähriges Dienstjubiläum feiern können. Am 1. April 1995 startete Beatrice Röthlisberger ihre berufliche Karriere als Verwaltungsangestellte der Gemeinde Bowil. In ihrer langjährigen Tätigkeit bediente und beratete sie bis heute zahllose Einwohnerinnen und Einwohner am Schalter, am Telefon und in der Neuzeit auch über die elektronischen Medien. Das umfassende Fachwissen erarbeitete sich Beatrice Röthlisberger in den Bereichen der Einwohner- und Fremdenkontrolle, im Steuerwesen und der Amtlichen Bewertung der Liegenschaften, in früheren Jahren auch als Stellvertreterin des Gemeindeschreibers und als Sekretärin der Wegkommission. Das erworbene Netzwerk bei Gemeinden und kantonalen Amtsstellen sowie die allgemeinen Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung erleichtern ihr die tägliche Arbeit und dienen auch dem Arbeitgeber in grossem Mass. Der Gemeinderat gratuliert Beatrice Röthlisberger zum Dienstjubiläum und dankt im Namen aller Einwohnerinnen und Einwohner und allen Mitarbeitenden für das jahrelange und loyale Engagement gegenüber der Gemeinde Bowil. Wir hoffen, Beatrice Röthlisberger noch lange zum Gemeinde-Team zählen zu dürfen und wünschen ihr weiterhin viel Freude und Befriedigung bei der täglichen Arbeit. Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2025 Die Erscheinungsdaten 2025 der Bowil-Zytig sind gestützt auf den Sitzungsplan des Gemeinderates wie folgt festgelegt worden:
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 5 Nummer Monat Redaktionsschluss Erscheinung 210 (Botschaft GV) Mai 05.05.2025 8.00 Uhr Woche 21 211 August 04.08.2025 8.00 Uhr Woche 34 212 (Botschaft GV) November 27.10.2025 8.00 Uhr Woche 46 Das Erscheinungskonzept mit den Regeln für die Publikationen und die Übermittlung der Beiträge finden Sie auf unserer Homepage. Gratulationen Der Gemeinderat besucht traditionsgemäss die 85-, 90-, 95- und 100-jährigen sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler. In diesem Jahr dürfen folgende Einwohnerinnen und Einwohner ihre hohen Geburtstage feiern: Ältester Bowiler (92 Jahre): Kropf Ernst, Breitägerten 124a geb. 28.01.1933 Älteste Bowilerin: Möchte nicht in der Zeitung erscheinen. 90 Jahre: Berger Margrit, Längenei 197 geb. 08.06.1935 85 Jahre: Oppliger Alfred, Steinen 64 geb. 28.06.1940 Gerber Anna, Dorf 145 geb. 24.08.1940 Aellig Alfred, Steinen 64g geb. 14.12.1940 Die Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil bietet jeweils den 80-, 90- und 100-jährigen ein „Ständli“. Den 80. Geburtstag dürfen dieses Jahr feiern: Röthlisberger Elisabeth, Moosweg 4 geb. 15.03.1945 Oppliger Margritli, Steinen 64 geb. 20.03.1945 Blum Albrecht, Hinterbühl 119 geb. 19.04.1945 Weibel Heidi, Alte Hauptstrasse 7 geb. 29.04.1945 Jutzi Hans Rudolf, Langnaustrasse 21 geb. 20.06.1945 Fankhauser Erika, Lindengarten 1, Stettlen geb. 09.07.1945 Zaugg Verena, Hohbühlweid 132 geb. 17.07.1945 Bürki Arthur, Mühleseilen 16 geb. 06.09.1945 Da einige Jubilarinnen und Jubilare auf eine Veröffentlichung verzichten, sind die vorstehenden Listen nicht vollständig. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Jemini Hadi, Wyden 23e; Sanierung Vorplätze und Zufahrt, Nutzung der Fläche südlich der Liegenschaft als Abstell- und Parkplatz. • Gashi Adnan und Irène, Arni; Sanierung, Umbau und Wohnraumerweiterung der Liegenschaft Altschloss 65. • Niklaus Urs, Schlossberg 13; Anbau unbeheizter Hobbyraum und Sitzplatzverglasung.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 6 Februar 2025 Feuerungskontrolle im Kanton Bern Mit der Änderung des Lufthygienegesetzes ergibt sich eine Änderung beim Vollzug im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl „Extra leicht“ und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben. Mit der Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Das bisherige Auftragsverhältnis mit Feuerungskontrolleur Sandro Salvi aus Freimettigen wird per Ende Juli 2025 aufgelöst. Auf das gleiche Datum wird der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle aufgehoben. Neu werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von der Gemeinde beauftragte Kontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagenbesitzerinnen und -besitzer müssen die Messungen der Feuerungsanlagen innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu ist ein vom Kanton konzessioniertes Unternehmen direkt zu beauftragen. Weitergehende Informationen werden die Anlagenbesitzerinnen und -besitzer zu gegebener Zeit vom Amt für Umwelt und Energie direkt erhalten. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Blockhaus Schächli Das Blockhaus Schächli ist der perfekte Ort für jede Art von Veranstaltung, ob Geburtstag, Hochzeit, Familientreffen oder Firmenfeier. Mit seiner Kombination aus rustikalem Charme und moderner Ausstattung sowie der ruhigen Lage ist es ein beliebter Treffpunkt. Besonders in den Sommermonaten wird das Blockhaus häufig für Anlässe genutzt. Ausserdem kann die Grillstelle neben dem Blockhaus separat oder zusammen mit dem Blockhaus gemietet werden, was eine tolle Zusatzoption darstellt. Die Belegungsstatistik für die Jahre 2004 bis 2024 zeigt insgesamt 3197 Vermietungen. Wer also eine Veranstaltung im Schächli plant, sollte sich frühzeitig einen Termin sichern, da gerade die Wochenenden oft weit im Voraus ausgebucht sind. Seit August 2024 können Sie auf unserer Website selbst einen Einblick in die Verfügbarkeit des Blockhauses und der Grillstelle Schächli erhalten und Ihren gewünschten Termin reservieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie sehen können, welche Termine noch frei und welche bereits reserviert sind. Das Reservationssystem finden Sie auf unserer Website www.bowil.ch unter der Rubrik Freizeit / Blockhaus & Grillstelle Schächli wenn Sie auf den Knopf «online reservieren» klicken. Freizeitanlage Schächli – Statistik der Belegungen 2004 - 2024 Monat Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Total Januar 7 16 13 11 14 15 10 15 13 11 11 12 11 8 7 7 12 0 6 8 7 193 Februar 10 8 12 10 13 11 12 10 11 13 10 7 9 9 9 8 9 0 4 6 9 171 März 10 11 13 14 15 16 13 9 15 15 11 15 12 13 9 11 8 0 4 14 10 210 April 16 14 16 17 14 13 13 15 14 12 8 12 12 15 7 11 0 1 11 15 11 210 Mai 20 17 18 20 17 17 19 18 24 20 23 19 13 13 18 17 1 4 22 17 23 298 Juni 20 19 18 17 16 21 15 20 20 18 20 18 22 21 26 24 8 15 21 22 19 338 Juli 15 16 16 20 18 21 19 18 19 19 22 18 15 16 17 15 11 11 16 15 11 306 August 22 23 24 25 19 16 19 23 24 27 25 25 26 24 25 29 14 18 15 18 16 408 September 13 19 18 19 16 18 12 20 17 16 14 14 17 17 16 11 14 15 20 17 11 286 Oktober 13 14 12 19 15 14 16 17 12 13 13 14 11 15 16 13 10 7 11 17 10 244 November 13 13 13 15 16 14 15 15 14 14 17 13 15 13 13 15 1 6 13 16 14 235 Dezember 15 21 19 18 18 20 16 15 17 21 18 19 21 16 18 18 0 8 13 15 15 298 Total 174 191 192 205 191 196 179 195 200 199 192 186 184 180 181 179 88 85 156 180 156 3197 Autor: Jonas Furrer, Lernender
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 7 Einwohnerstatistik Schweizer Ausländer Total Stand per 01.01.2024 1278 35 1313 Zuzügerinnen und Zuzüger 76 6 82 Wegzügerinnen und Wegzüge 81 7 88 Geburten 9 0 9 Todesfälle 15 0 15 Stand per 31.12.2024 1267 34 1301 Abnahme/Zunahme 2024 -11 -1 -12 Steuererklärung 2024 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2024 Ausfüllen mit TaxMe online ➔ www.taxme.ch - Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto? Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder auch via SwissID an. - Haben Sie noch kein BE-Login-Konto? Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit Versichertennummer und EMailadresse. - Die erforderlichen Belege werden während dem Ausfüllen direkt online eingereicht. - Die Steuererklärung wird vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Das Ausfüllen auf Papier ist weiterhin möglich: - Wie bis anhin auf den amtlichen Formularen, welche bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden können. - Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Bitte pro Blatt nur eine Seite beschreiben! - Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen, bei Ehepaaren durch beide Partner. - Die Unterlagen sowie die verlangten Beilagen sind beim Steuerbüro einzureichen. Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuererklärung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2025. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 gebührenfrei Fr. 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2025 Fr. 20.00 Fr. 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2025 Fr. 40.00 Fr. 60.00 Ansprechpartner und Helfer für das Ausfüllen der Steuererklärungen • Siegrist Ueli, Schwändimatt 107, 3533 Bowil Tel: 031 711 37 56 • Neuenschwander Ursula, Grüneggrain 12b, 3510 Konolfingen Tel: 031 791 34 64 • Treuhand Emmental AG, Bäreggfeld 830, 3552 Bärau Tel: 034 409 37 50 • Pro Senectute, Beratungsstelle Konolfingen (für Personen ab 60 Jahren) Tel: 031 790 00 10 Weitere Personen, welche bereit sind Steuererklärungen auszufüllen, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Wir werden die Adressen gerne weiter vermitteln.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 8 Februar 2025 Auskunftsstellen Alle Informationen zur Steuererklärung und zu Steuern im Kanton Bern finden Sie auf www.taxme.ch. Auskünfte erhalten Sie zudem über die Infolinie der kantonalen Steuerverwaltung, Telefon 031 633 60 01, ober bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 711 01 46.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 9 Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch / Verwaltung / Onlineschalter heruntergeladen werden und sind bis spätestens 30. April 2025 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor: • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 10 Februar 2025 • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Wer ist haftbar bzw. trägt die Pflicht entlang von Gemeindestrassen: Gemäss Merkblatt Wald an Kantonsstrassen sind die Waldbesitzer entlang der Gemeindestrasse für die vorsorgliche Waldpflege entlang der Strasse und für das Freihalten des Lichtraumprofils in der Pflicht. Das heisst, droht eine Gefahr durch morsche Bäume, so sind die Besitzer verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen! Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Vor einem Jahr wurde an dieser Stelle über Wasserverluste im Leitungsnetz informiert. Mittels gezielter Leitungskontrollen im unteren Druckkreis konnten weitere Lecks festgestellt und in Zusammenarbeit mit
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 11 den privaten Abonnenten repariert werden. Der aktuell noch vorhandene Wasserverlust im weitverzweigten Leitungsnetz konnte auf ein Minimum reduziert werden. Die getroffenen Massnahmen werden in der Abrechnung 2024 einen deutlich tieferen Aufwand ausweisen. Trinkwasserqualität Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums gestützt auf die Erhebungen zeigen, dass das Trinkwasser der Gemeindeversorgung (WAKI) den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Obere Druckzone Untere Druckzone Bakteriologische Beurteilung einwandfrei einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden 21.2 0 fH (mittelhartes Wasser) 28.5 0 fH (hartes Wasser) Nitratgehalt 3.78 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) 15.0 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) Herkunft des Wassers Grund- und Quellwasser Grund- und Quellwasser Behandlung des Wassers UV-Entkeimung UV-Entkeimung Metaboliten von Chlorothalonil M4 (R471811) < 0.1 µg/l M4 (R471811) < 0.1 µg/l (Grenzwert: 0.1 µg/l) M12 (R417888) < 0.1 µg/l M12 (R417888) < 0.1 µg/l Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKIGemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Grundlagen für die obigen Angaben bilden die Laboruntersuchungen. Angaben über die Wasserqualität finden Sie zusätzlich unter www.waki.ch. Siedlungsentwässerung (ZpA) Nach der Genehmigung des Verpflichtungskredites durch die Gemeindeversammlung vom letzten Herbst wird das Projekt „Zustandserfassung privater Abwasseranlagen (ZpA)“ in diesem Jahr mit der ersten Etappe gestartet. Das Teilgebiet 1 umfasst die Liegenschaften am Mattenweg, am Ackerweg, entlang der alten Hauptstrasse und der Bernstrasse. Zurzeit läuft die Submission bei Unternehmern, die die nötigen Aufnahmen der Schmutzwasserleitungen erstellen können. Voraussichtlich vor den Sommerferien werden die Kanalfernsehaufnahmen erstellt. Anschliessend erfolgt die Auswertung der Aufnahmen durch das begleitende Ingenieurbüro, damit im Herbst die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer mit den Ergebnissen bedient werden können. Die betroffenen Grundstücksbesitzerinnen und -grundstücksbesitzer werden in den nächsten Wochen detaillierte Informationen erhalten. Sperrgutsammlung Bowil Die Sperrgutsammlung findet am 23. April 2025 auf dem Parkplatz der Freizeitanlage Schächli statt. Die Haushalte werden frühzeitig über die elektronischen Medien (Homepage, Anzeiger) und mittels Flyer informiert. Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2025 Die Container der Sammelstellen werden jeweils am Dienstag, ab 13.00 Uhr, geleert. Änderungen gegenüber den ordentlichen Abfuhrdaten sind bei Feiertagen möglich. Bitte beachten Sie, dass • Kleinsperrgut, welches nicht in den Containern deponiert werden kann, nach Möglichkeit erst am Tag vor der Abfuhr bei den Standplätzen abzulagern ist. • Fensterglas, Trinkgläser, Geschirr und Porzellan in den ordentlichen Hauskehricht gehört und nicht in der Glassammlung entsorgt werden darf. • Akkus und Elektrogeräte sind den Verkaufsstellen zurückzugeben und gehören nicht in den Hauskehricht. Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken, sie liefern Energie für Gesamthärte: - 0-15 0fH = weiches Wasser - 15-25 0fH = mittelhartes Wasser - über 250fH = hartes Wasser
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 12 Februar 2025 den mobilen Alltag. Bei unsachgemässer Entsorgung bergen sie jedoch eine gewisse Gefährdung. Diese Akkus reagieren auf Druck und können dadurch Brände auslösen. • Papier und Karton ist gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen. Fremdmaterialien haben hier nichts zu suchen und sind den entsprechenden Separatsammlungen zuzuführen. Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe sowie auch für Kunststoffe. Ab Beginn dieses Jahres werden Alttextilien ausschliesslich durch die Firma Tell-Tex entsorgt. Der Sammelstandort an der Kemisstrasse wurde wegen mangelnder Frequentierung aufgehoben und an die zentrale Sammelstelle verschoben. Danke, dass Sie den neuen Sammelstandort weiterhin nutzen. Die neue Zusammenarbeitsform garantiert der Gemeinde zusätzliche Einnahmen. Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Materialien und Gerätschaften im Alltag? Nutzen Sie die Informationen und das Abfallmerkblatt auf unserer Homepage oder ziehen Sie www.recycling-map.ch zu Hilfe. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ AHV21 – was ändert ab 01.01.2025? Die Reform der Altersrente ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 beginnt die schrittweise Erhöhung des Referenzalters der Frauen. Die Rente kann flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden. Was bedeutet dies konkret für die Frauen? Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter um 3 Monate pro Jahrgang erhöht wird. Dabei massgebend ist der Jahrgang der Frauen. So sind Frauen des Jahrgangs 1961 drei Monate, Frauen des Jahrgangs 1962 sechs Monate, Frauen des Jahrgangs 1963 neun Monate länger beitragspflichtig und ab dem Jahrgang 1964 erreichen Frauen mit 65 Jahren das Referenzalter. Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch / Rubrik AHV21 / Erhöhung Referenzalter Frauen) ist ein Tool zur Berechnung des Referenzalters. Als Ausgleich zur Erhöhung des Referenzalters erhalten Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 (Übergangsgeneration) einen lebenslänglichen Rentenzuschlag zur Rente von maximal CHF 160.00 pro Monat, wenn die Rente nicht vorbezogen wird. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Jahrgang und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Frauen der Übergangsgeneration haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Rente mit 62 Jahren vorzubeziehen. Ab dem Jahr 2025 gelten für die Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze, welche nach Alter und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft sind. Die vorbezogenen Altersrenten der Frauen des Jahrgangs 1961 oder 1962, werden ab 2025 neuberechnet. Betroffene Frauen erhalten im Dezember 2024 eine neue Verfügung zugestellt. Wie flexibel kann die Altersrente bezogen werden? Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein Rentenbezug zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Dabei kann ein Bezugsanteil zwischen 20% bis 80% oder 100% verlangt werden. Vor dem
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 13 65. Altersjahr bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag (sog. Erhöhungsbetrag). Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch) sind dazu Tools vorhanden, welche bei der Berechnung des Zuschlags und der Kürzungssätze helfen. Bei einem Aufschub der Rente, wird wie bisher ein Erhöhungsbetrag bezahlt. Frauen der Übergangsgeneration erhalten zu diesem Zuschlag auch den Rentenzuschlag ausbezahlt. Bei einem Teil-Aufschub wird dieser Rentenzuschlag allerdings erst ausbezahlt, wenn die gesamte Altersrente abgerufen wird. Wie kann ich meine Rente aufbessern? Durch die Reform der AHV können Beiträge über das Referenzalter hinaus für die Höhe der Rente relevant sein. Zudem ist der Rentnerfreibetrag seit 1. Januar 2024 freiwillig. Das bedeutet, dass auf den Freibetrag von CHF 1'400.00 monatlich verzichtet und so AHV-Beiträge auf dem gesamten Einkommen abgerechnet werden können. Insbesondere Frauen und Männer, welche Beitragslücken aufweisen, können die Altersrente durch eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter aufbessern. Dies unter Berücksichtigung der bezahlten AHV-Beiträge in dieser Zeit. Die Verbesserung der Rente gilt nur für bezahlte Beiträge ab dem 1. Januar 2024 und nur bis zur Höhe der maximalen Altersrente. Eine Neuberechnung der Altersrente kann nach Erreichen des Referenzalters zwischen 65 und 70 Jahren einmalig erfolgen. Diese Neuberechnung gilt nur für die künftige Rente. Auch eine rückwirkende Neuberechnung der Altersrente ist möglich für alle, die am 1. Januar 2024 noch nicht 70-jährig waren. Wie hoch wird meine Rente sein? Bei Unsicherheiten oder bei konkreten Vorstellungen der Planung des Ruhestands, erstellen wir gerne eine Rentenvorausberechnung. Dazu benötigen wir den Antrag für die Rentenvorausberechnung, welcher auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch) zu finden ist. Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Japanischer und andere asiatische Staudenknöteriche Beschreibung: Der japanische Staudenknöterich kann bis 3 Meter gross werden. Er bildet grosse, dichte Bestände. Durch sein weitläufiges Wurzelwerk kann er sich pro Jahr bis zu einem Meter weit ausbreiten. Werden die Wurzeln verletzt oder abgebrochen, können aus kleinsten Stücken wieder neue Pflanzen austreiben. Seine Heimat ist Ostasien und er ist in China, Japan und Korea weit verbreitet. In England wurde er schon 1825 angepflanzt. Er wurde als Zierpflanze, Viehfutter und Böschungsbefestigung genutzt. Seine Verbreitung findet hauptsächlich durch Wurzelausläufer, Pflanzen- und Wurzelbruchstücke statt. So wird er an Fliessgewässern bei Hochwasser herausgerissen und weit flussabwärts verbreitet. Gefahren: Die Wurzeln des japanischen Staudenknöterichs können in kleinste Ritzen von Mauern und Asphalt eindringen und diese durch ihr Wachstum sprengen. Dadurch sind vor allem Bauwerke an Flussufern gefährdet. Da wurde auch eine erhöhte Erosionsgefahr festgestellt, da die Wurzeln des Knöterichs den Boden schlechter stabilisieren als andere Pflanzen. Durch seine dichten Bestände verdrängt er zudem einheimische Pflanzen und nimmt ihnen den natürlichen Lebensraum. Bekämpfung: Durch mehrmaliges Mähen (bis zu 8 Mal!) pro Jahr kann der japanische Staudenknöterich langfristig geschwächt, aber nicht beseitigt werden. Alle Pflanzenteile müssen verbrannt oder bei 70 °C kompostiert werden. Ausgraben nützt kaum etwas, da die Wurzeln bis 3 Meter tief in den Boden reichen können. Mit
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 14 Februar 2025 Totalherbiziden wurden bessere Erfahrungen gemacht. Aber auch Herbizide müssen mehrere Jahre hintereinander angewendet werden. Sie sind entlang von Gewässern und auf Strassen, Wegen, Plätzen und Böschungen jedoch verboten. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Zum eigenen Wohl und zum Schutz der umliegenden Flächen lohnt es sich, unbekannte Pflanzen auf seinem eigenen Grundstück kritisch zu betrachten und falls nötig auszureissen. Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 15 Anlässe in Bowil Die Anlässe und Details dazu finden Sie auch unter www.bowil.ch (Rubrik Veranstaltungen) • Mittwoch, 19.02.2025 Schnupperstunden FitGym Training, FitGym Pro Senectute, Turnhalle Schulhaus Dorf Bowil • Sonntag, 23.02.2025 Best Mix of Irish Music, Hunichordeon Ensemble, Kirche Bowil • Mittwoch, 26.02.2025 Schnupperstunden FitGym Training, FitGym Pro Senectute, Turnhalle Schulhaus Dorf Bowil • Donnerstag, 27.02.2025 Altersnachmittag ZÄME SI, Landfrauenverein Bowil, Blockhaus Schächli Bowil • Samstag, 01.03.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf Bowil • Sonntag, 02.03.2025 Skitag, Skiclub Bowil, Anmeldung bis 01.03.2025 • Mittwoch, 05.03.2025 Schnupperstunden FitGym Training, FitGym Pro Senectute, Turnhalle Schulhaus Dorf Bowil • Mittwoch, 05.03.2025 Lehrstellenmarkt, BIZ Burgdorf, Dunantstrasse 7a, 3400 Burgdorf, Anmeldeschluss: 25.02.2025 • Freitag, 07.03.2025 Unterhaltungskonzert bis Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil und Jugendmusik Sonntag, 09.03.2025 Mehrzweckhalle Zäziwil • Samstag, 08.03.2025 Tag der offenen Tür, Musikschule Oberemmental, Schlössli Langnau • Freitag, 14.03.2025 Vollmond Fondue Vorderschwändi Bowil, Skiclub Bowil, Terrasse oder Hüttli HG Steinen, Anmeldung bis 13.03.2025 • Freitag, 28.03.2025 Kinder-Kleider-Börse, Landfrauenverein Bowil, Samstag, 29.03.2025 Aula Schulhaus Dorf Bowil • Donnerstag, 03.04.2025 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Gemeindesaal Schlosswil • Montag, 07.04.2025 Kinderwoche KIWO, Abenteuer mit Asterix & Obelix, bis Täufergemeinde Bowil, Schulhaus Dorf Freitag, 11.04.2025 Onlineanmeldung bis 23.03.2025 • Montag, 07.04.2025 Kindertage Zäziwil, Mission Erde, bis Kirchgemeinde Grosshöchstetten, Kirchgemeindehaus Zäziwil Mittwoch, 09.04.2025 Onlineanmeldung bis 14.03.2025 • Samstag, 12.04.2025 Viehschau, Viehzuchtverein Bowil, beim Schulhaus Dorf Bowil • Mittwoch, 30.04.2025 BLS-AED-SRC Komplett Kurs, Samariterverein Oberes Kiesental, Kirchgemeindehaus Zäziwil • Samstag, 17.05.2025 46. Bowiler Geländelauf, Turnverein Bowil, Blockhaus Schächli Bowil, Anmeldung bis 10.05.2025 • Freitag, 23.05.2025 Hauptversammlung, Skiclub Bowil, Eintritt für Neumitglieder, Aula Schulhaus Dorf Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 16 Februar 2025 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 17 Allgemeine Informationen
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 18 Februar 2025
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 19
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 20 Februar 2025
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 21 PROGRAMM ab März 2025 bis zur HV im Mai Datum Zeit Anlass Sonntag, 02. März Skitag Infos Ende Februar auf der Website Anmeldung bis Samstag, 1. März Mittag Freitag, 14. März Ab 19 Uhr Vollmond Fondue Vorderschwändi Terrasse oder Hüttli HG Steinen Teller, Tasse (und ev. Laterne) mitnehmen Anmeldung bis Do. 13. März Abend Freitag, 23. Mai 20.00 Uhr Hauptversammlung 2025 Aula Schulhaus Dorf Eintritt für Neumitglieder, wir freuen uns! Auskunft für interessierte Neumitglieder Ruth Häni 031 711 15 45 www.skiclub-bowil.ch
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 22 Februar 2025
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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 24 Februar 2025
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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 26 Februar 2025
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 ___________________________________________________________________________________ Februar 2025 Seite: 27
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 28 Februar 2025 Informationen der Schule Skilager Schönried, 13.-17. Januar 2025, Oberstufe Bowil Bei bestem Wetter, mit super Pisten, feinem Essen, einem abwechslungsreichen Abendprogramm und einer super Lagerstimmung durfte die Oberstufe Bowil ein tolles Skilager in Schönried geniessen. Vielen lieben Dank an alle Beteiligten für die Unterstützung und Mithilfe bei diesem letzten unvergesslichen Skilager unserer Oberstufe. Herzliche Grüsse 7.-9.Klasse und Yves Mollet
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