Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 12 Februar 2025 den mobilen Alltag. Bei unsachgemässer Entsorgung bergen sie jedoch eine gewisse Gefährdung. Diese Akkus reagieren auf Druck und können dadurch Brände auslösen. • Papier und Karton ist gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen. Fremdmaterialien haben hier nichts zu suchen und sind den entsprechenden Separatsammlungen zuzuführen. Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe sowie auch für Kunststoffe. Ab Beginn dieses Jahres werden Alttextilien ausschliesslich durch die Firma Tell-Tex entsorgt. Der Sammelstandort an der Kemisstrasse wurde wegen mangelnder Frequentierung aufgehoben und an die zentrale Sammelstelle verschoben. Danke, dass Sie den neuen Sammelstandort weiterhin nutzen. Die neue Zusammenarbeitsform garantiert der Gemeinde zusätzliche Einnahmen. Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Materialien und Gerätschaften im Alltag? Nutzen Sie die Informationen und das Abfallmerkblatt auf unserer Homepage oder ziehen Sie www.recycling-map.ch zu Hilfe. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ AHV21 – was ändert ab 01.01.2025? Die Reform der Altersrente ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 beginnt die schrittweise Erhöhung des Referenzalters der Frauen. Die Rente kann flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden. Was bedeutet dies konkret für die Frauen? Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter um 3 Monate pro Jahrgang erhöht wird. Dabei massgebend ist der Jahrgang der Frauen. So sind Frauen des Jahrgangs 1961 drei Monate, Frauen des Jahrgangs 1962 sechs Monate, Frauen des Jahrgangs 1963 neun Monate länger beitragspflichtig und ab dem Jahrgang 1964 erreichen Frauen mit 65 Jahren das Referenzalter. Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch / Rubrik AHV21 / Erhöhung Referenzalter Frauen) ist ein Tool zur Berechnung des Referenzalters. Als Ausgleich zur Erhöhung des Referenzalters erhalten Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 (Übergangsgeneration) einen lebenslänglichen Rentenzuschlag zur Rente von maximal CHF 160.00 pro Monat, wenn die Rente nicht vorbezogen wird. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Jahrgang und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Frauen der Übergangsgeneration haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Rente mit 62 Jahren vorzubeziehen. Ab dem Jahr 2025 gelten für die Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze, welche nach Alter und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft sind. Die vorbezogenen Altersrenten der Frauen des Jahrgangs 1961 oder 1962, werden ab 2025 neuberechnet. Betroffene Frauen erhalten im Dezember 2024 eine neue Verfügung zugestellt. Wie flexibel kann die Altersrente bezogen werden? Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein Rentenbezug zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Dabei kann ein Bezugsanteil zwischen 20% bis 80% oder 100% verlangt werden. Vor dem
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