Bowil Zytig Nr. 209 | Februar 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 209 Seite: 14 Februar 2025 Totalherbiziden wurden bessere Erfahrungen gemacht. Aber auch Herbizide müssen mehrere Jahre hintereinander angewendet werden. Sie sind entlang von Gewässern und auf Strassen, Wegen, Plätzen und Böschungen jedoch verboten. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Zum eigenen Wohl und zum Schutz der umliegenden Flächen lohnt es sich, unbekannte Pflanzen auf seinem eigenen Grundstück kritisch zu betrachten und falls nötig auszureissen. Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil.

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