Dorfchronik - Bowil und seine Geschichte

Gerichte unter bernischer Obrigkeit Die hohe Gerichtsbarkeit, auch Bluturteile genannt, wurde meistens von der Stadt Bern ausgeübt. Im weiteren gab es ein Gericht mit niederer Gerichtsbarkeit. Dieses bestand in der Regel aus einem Ammann, zwölf Gerichtssässen und einem Weibel. Es konnten dort kleinere Vergehen wie Diebstahl geahndet werden. Die Obrigkeit gab sich verantwortlich auch für das seelische Wohl der Untertanen. So schritt sie mit Sittenmandaten gegen Völlerei, Unzucht und Luxus ein. Ab Ende des 16. Jahrhunderts hatte jede Kirchgemeinde ein Chorgericht, das sich 14täglich nach der Sonntagspredigt im Chor der Kirche versammelte. Es wachte über die Sitten und ahndete Paternitätshändel, Ehestreitigkeiten, unfleissigen Besuch des kirchlichen Unterrichts, Ruhestörung usw. Zu Chorrichtern wurden Bürger der Kirchgemeinde gewählt. Im Chorgerichtsmanual des Jahres 1727 steht die Anmerkung: Originaltext 30

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