Dorfchronik - Bowil und seine Geschichte

«Vor Ostern 1727 ist Nie/aus Lugibüel zu Oberhofen zu einem Chorrichter erwellt und von unserem hochgeehrten Herren Venner Willading als Obmann unseres Chorgerichts bestätigt und beeydiget • worden. Zu gleicher Zeit hat er das Seckel-Meister- und KilchmeyerAmt antreten müssen». In unserer weitläufigen Kirchgemeinde wurden 4 Aufpasser, Angeber, <<Heimlicher» angestellt, die sittliche Verfehlungen (tanzen, jauchzen, fluchen und schwören, singen zur Unzeit, kilten, saufen, überwirten, <<alles Uriwäsen» etc.) dem Chorgericht zu hinterbringen hatten. Dieses Amt war sehr gesucht! Oft zogen sich Händel in die Länge. Konnten sich die Parteien vor dem eigenen Chorgericht nicht einigen, wurde der Fall nach Bern gemeldet. Mancher hartgesottene Lügner hat dort vor den hohen, gnädigen Herren seine Missetat gestanden. Die Urteile des Oberchorgerichts waren unanfechtbar. Nach dem Einmarsch der Franzosen 1798 wurden in der Zeit der Helvetik (durch Frankreich errichteter schweizerischen Einheitsstaat 1798 - 1803) die Chorgerichte abgeschafft. Im letzten Chorgerichtsmanual vom 1. Juli 1798 steht folgende <<Nota»: <<Und nun nimmt von mir, dem Pfarrer Fischer, die bisherige Führung des Chorgerichtsmanuals ein Ende. Die Revolution hat die Abschaffung des Chorgerichts bewürkt, und die neü aufgerichtete Municipalität besorgt die conhistorialia». 31

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