Unanständige Worte gegen den Vater: 6. Merz ... «Erschinne Hans Lugibühl in der Nüchteren, welcher verleydet worden war, er gehe mit allerhand unanständigen Worten gegen seinen alten, gebrechlichen Vater um. - Er gestunde zum Theil seinen Fehler ein, doch wollte er die Schuld davon seinem Vatter selbst beymessen, der ihne gereitzt. - Er ward vermahnt, und ist ihme zu handen der Ehrbarkeit 1 Pfund Buss zu bezahlen auferlegt worden». •Es fällt auf, dass bei all diesen Entscheiden der Familienname Luginbühl vorkommt.Das kam so: Der Archivar der Kirchgemeinde hat s. Zt. für eine Familienforschung aus den Chorgerichtsmanualen die Entscheide, in denen der Familienname Luginbühl vorkommt, herausgeschrieben. Diese Auszüge wurden dem Verfasser dieser Chronik zur Verfügung gestellt. Letzte Hinrichtung im Kanton Bern am 8. Juli 1861 in der Ramseren bei Bärau Eine Frau und drei Männer wurden geköpft, zwei Männer waren aus Bowil, nämlich Samuel Krähenbühl, gew. Knecht im Altschloss und Jakob Stucki, gewesener Bauer im Alt-Schloss. Die vier waren angeklagt, gemeinsam einen Raubmord an einem Mann namens Schlatter vom Schafberg bei Signau begangen zu haben. Das Schwurgericht in Burgdorf verurteilte die vier Personen • zum Tode durch das Schwert. Am A~end vor der Hinrichtung richtete Ptarrer Johann Strasser, Langnau im Amtshaus zu Langnau an die Verurteilten den <<Lebens-Abspruch». Eingangs sagte er: «Arme Unglückliche, von Eurem Gott aber noch zu seiner Gnade in Jesu Christo berufene SünderJ So ist euch denn nun durch den Herrn Stellvertreter unserer hohen Landesobrigkeit kundgethan 36
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