Hans Ellenberger, Sager + Hans Haldimann, lmmen-Aegerten + Peter Schnyder Hans und Peter Kammermann + Christian und Hans Haldimann + Hans Schindler, Schüpbach Hans Kupferschmid, Hopfern Andreas Moser + Michael Pfäffli + Ulrich Meyer, Kilch-Meyer + Niclaus Pfäffli, Steinen + Hans Stucki + Christian Pfäffli + Hans Röthlisberger + Niclaus Pfäffli + Christian und Hans Haldimann, hindere Schwändi + Auffällig ist, dass die meisten dieser Geschlechter heute noch in Bowil heimatberechtigt sind (mit + bezeichnet) und teils sogar noch in der Gemeinde Bowil wohnen. Die Bauern waren nicht Eigentümer des Allmendlandes, sondern hatten nur Nutzungsrechte. Der Allmendgenosse bezog bei der Teilung einen Anteil, je nachdem er Kuhrechte besass, die Armen für 1 bis 2 Kühe und etwa 2 Schafe, die Hofbauern für 5 bis 1 O Kühe. Da die Armen durch die Teilung des alten Rütirechts verlustig gingen, auf der Allmend für drei Jahe ein Stück Pflanzland einzuschlagen, konnten sie auch für diese Vergün~ stigung noch ein Allmendstück behändigen. Die.Teilung erfasste zugleich die auf der Allmend stehenden Hölzer. Im: Besitz der Gemeinde blieben (wurden also nicht verteilt) vier Waldgrundstücke, die für den Aufwuchs von Schwellenholz (Bachunterhalt) bestimmt wurden. Bis zum Inkrafttreten des neuen Wasserbaugesetzes am l. Januar 1990 trugen die Rechtsamegemeind-en Steinen-Hübeli, Längenei, Oberhofen und Rünkhofen noch zum Bachunterhalt bei. 42
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