Dorfchronik - Bowil und seine Geschichte

Bauliches Ortsplanung Das erste Baureglement der Gemeinde, datiert vom 1. März 1950, sah eine Baukommission vor. , Dieses Reglement enthielt bereits einen sogenannten Ästhetik-Artikel mit folgendem Wortlaut: <<Neu-, An-, Auf- und Umbauten oder sonstige bauliche Anlagen sollen an allen von öffentlichen Verkehrswegen und Plätzen aus sichtbaren Stellen so ausgeführt werden, dass sie weder das Strassenbild noch die Umgebung verunstalten oder wesentlich beeinträchtigen. Insbesondere ist danach zu trachten, dass bei Bauten die charakteristische Bauform der engern Heimat bewahrt wird». Recht früh erkannte man in Bowil die Notwendigkeit einer Ortsplanung, um einer unguten baulichen Entwicklung Einhalt zu bieten. Fast ausschliesslich wurde entlang der öffentlichen Strassen gebaut. Dieser Streusiedlung mit all seinen unerwünschten Nachteilen galt es entgegen zu wirken. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Regionalplaner Klauser wurde eine Ortsplanung und ein neues Baureglement erarbeitet und bereits am 19. September 1964 durch die Gemeindeversammlung genehmigt. .. Uberbauung Kemisstrasse An der Gemeindeversammlung vom 21. Juli 1962 wurde der Ankauf von 15 232 m2 Land entlang der dann später gebauten Kemisstrasse beschlossen. Dieser Kauf einer Baulandreserve beantragte der Gemeinderat unter anderem mit folgender Begründung: «In der Absicht, lenkend und planend in die Bautätigkeit eingreifen zu können». Die zu erwartende Bautätigkeit und die Absicht, ein geordnetes Bauen zu fördern, forderte dann die oben erwähnte Ortsplanung. 62

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