Fürsorgewesen Die gute alte Zeit war, wenigsten zeitweise, doch nicht so gut. Im 19. Jahrhundert lebte in Bowil des öftern ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung in Not und litt Hunger, das besonders nach Missernten und zufolge Arbeitslosigkeit und Bevölkerungswachstum. Aber auch die Gemeinde selbst war im laufe der Jahre wiederholt in finanziellen Schwierigkeiten, so auch um die Mitte des 19. Jahrhunderts herum. Damals waren es die hohen Armenlasten, die zu schaffen machten. 1851 beispielsweise hatte die Gemeinde 88 verdingte Personen. In einem <<ehrerbietigen Gesuch» gelangte die Einwohnergemeinde Bowil an den <<Tit. Regierungsrath» er möchte ihr bewilligen für die Jahre 1856 und 1857 je 1 %0 Armentellen (Armensteuer) zu beziehen. ·oas Gesuch wurde wie folgt begründet: «...Nun verfallen aber auf ersten Montag im April wieder eine Menge Kostgelder, die an diesem Tage bezahlt werden müssen und fast gleichzeitig eine Anzahl Hauszinse, was sich zusammen auf zirka Fr. 6000.- beläuft und wieder sind keine Mittel vorhanden, um diesen Forderungen zu begegnen. Das bereits stark in Anspruch genommene Armengut darf nicht mehr verschwächt werden. usw.». Dem Gesuch wurde entsprochen und die Tellen wurden bezogen. Die Armenunterstützungen waren offenbar ungenügend, um die Armen vor Hunger zu bewahren, jedenfalls nahm z. B. 1844 das Betteln wieder überhand. So sah sich die Einwohnergemeindeversammlung vom 2. August 1844 zu folgendem Beschluss veranlasst: «Wegen dem seit einiger Zeit so sehr überhandnehmenden Bettel wurde beschlossen. a.) Von nun an solle das Betteln in der hiesigen Gemeinde mit Ausnahme an den hienach dazu bestimmten Tagen untersagt sein; die dermal noch in Kraft stehenden Armenverordnungen von 1807 und 1812 strenger gehandhabt und gegen die Widerhandelnden nach dem Gesetz verfahren werden>>. 84
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