Demissionsfrist für Organe Legislatur 2021 - 2024

Die Amtsdauern der gewählten Organe (Gemeinderat, ständige Kommissionen) beträgt vier Jahre. Die aktuelle Legislaturperiode endet per 31.12.2024. Personen, die sich nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen, haben ihre Demission schriftlich bis 30.06.2024 bei der Gemeindeverwaltung Bowil zuhanden des Gemeinderats einzureichen (Art. 51ff Organisationsreglement Bowil).